Entsprechend der Stadtratsbeschlüsse vom 30.07.2008 (neue Pflegebedarfsermittlung ab dem Jahr 2012) und vom 25.04.2012 (Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts) wird dem Stadtrat empfohlen, bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro für eine Auftragsvergabe zu einer erneuten Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose nach Art. 69 Abs.1 AGSG bis zum Jahr 2030 mit Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts nach Art. 69 Abs.2 AGSG an das Institut Modus Bamberg zu beschließen.
Nach Art.69 Abs.1
AGSG sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden in Bayern verpflichtet, den
längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen im ambulanten, teilstationären
und vollstationären Bereich zu ermitteln. Nach Art 69 Abs.2 AGSG ist diese
Bedarfsermittlung zugleich Bestandteil eines integrativen, regionalen
seniorenpolitischen Gesamtkonzepts, das nach dem Grundsatz ambulant vor
stationär die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen
Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und
pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst.
In der
Vergangenheit wurde zur Erstellung einer Pflegebedarfsermittlung und
Pflegebedarfsprognose nach einer Mitte 2003 begonnenen Diskussion 2006 das
Institut Modus Bamberg eingeschaltet, das seit 1995 bereits
Pflegebedarfsermittlungen und Pflegebedarfsprognosen in 25 Landkreisen und
kreisfreien Städten, darunter auch in allen Landkreisen und kreisfreien Städten
mit Ausnahme der Stadt Fürth in Mittelfranken durchgeführt hatte, und dessen
Einschaltung von der Regierung von Mittelfranken mit dem Hinweis auf ein
einheitliches Vorgehen in ganz Mittelfranken ausdrücklich empfohlen worden war.
Als der Stadtrat
bei den Haushaltsberatungen am 06.12.2005 beschloss, die erforderlichen
Finanzmittel für das Jahr 2006 bereitzustellen, konnte vom damaligen Referenten
IV am 27.07.2006 auch ein Werkvertrag mit dem Institut Modus Bamberg
unterzeichnet werden. Danach wurde vom Institut Modus Bamberg bei den örtlichen
Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI zum Stichtag 31.12.2006
eine Bestandserhebung und eine Pflegebedarfsermittlung durchgeführt sowie eine
Pflegebedarfsprognose bis zum Jahr 2020 erstellt.
Mit Schreiben vom
29.11.2007 übersandte das Institut Modus Bamberg schließlich drei gebundene
Exemplare einer 87 Seiten umfassenden Bedarfsermittlung mit Bedarfsprognose
nach Art. 69 AGSG für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI für
das Gebiet der Stadt Fürth bis zum Jahr 2020. Von der Verwaltung wurde
daraufhin am 07.02.2008 in einer Sitzung, zu der alle in der Stadt Fürth
ansässigen Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen eingeladen worden waren, das
Benehmen über die vom Institut Modus Bamberg erstellte Pflegebedarfsermittlung
und Pflegebedarfsprognose hergestellt, das nach ausführlicher Diskussion ohne
Einwände erfolgte.
Anschließend wurde sowohl
in der Sitzung des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und
Seniorenangelegenheiten am 20.06.2008 als auch in der Sitzung des Stadtrates am
30.07.2008 auf der Grundlage des Gutachtens des Instituts Modus Bamberg
beschlossen, dass
-
im Bereich der ambulanten Pflegedienste bis zum Jahr
2010 bis zu 136 und bis zum Jahr 2015 bis zu 145 rechnerische
Vollzeitpflegekräfte,
-
im Bereich der Tagespflege bis zum Jahr 2015 bis zu
24 Tagespflegeplätze,
-
im Bereich der Kurzzeitpflege bis zum Jahr 2015 bis
zu 59 Kurzzeitpflegeplätze, die ganzjährig zur Verfügung gestellt werden
sollten,
-
und im Bereich der vollstationären Pflege bis zum
Jahr 2010 bis zu 1.218 und bis zum Jahr 2015 bis zu 1.312 Dauerpflegeplätze
für bedarfsgerecht
gehalten werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Jahr
2012 eine neue Bedarfsermittlung und Bedarfsprognose anzustreben, wobei auch
geprüft werden sollte, inwieweit qualitative und konzeptionelle Aspekte
berücksichtigt werden können.
Zu den qualitativen und konzeptionellen
Aspekten zählt mittlerweile auch ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept, da die Verwaltung
nach einem Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 18.04.2012 in der
Stadtratssitzung am 25.04.2012 mit der
Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts beauftragt wurde und
Pflegebedarfsermittlungen nach Art. 69 Abs.1 ASGB zugleich nach Art 69
Abs.2 AGSG Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen
Gesamtkonzeptes sind, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die
Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie
neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im
ambulanten Bereich umfasst.
Nach einer vom
Institut Modus Bamberg mit Schreiben vom 28.06.2013 übermittelten
Informationsbroschüre gibt es zur Erstellung eines seniorenpolitischen
Gesamtkonzepts vier Varianten (Grundkonzept, erweitertes Grundkonzept,
Qualitätskonzept und erweitertes Qualitätskonzept).
Alle vier Varianten
beinhalten grundsätzlich eine Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose
nach Art.69 Abs.1 AGSG, die durch anschließende Analysen der offenen
Seniorenhilfe und aller sonstigen Einrichtungen, Dienste und Angebote in den
übrigen Handlungsfeldern zu einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept nach Art.69
Abs.2 AGSG weiterentwickelt werden, wobei die Handlungsfelder folgenden 11
Bereichen entsprechen, die ebenfalls in zwei Veröffentlichungen des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen aus dem
Jahr 2008 und in dem Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 18.04.2012, der
dem Stadtratsbeschluss vom 25.04.2012 zur Erstellung eines seniorenpolitischen
Gesamtkonzepts zugrunde lag, genannt sind:
-
Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung – Nahversorgung
und Verkehrsinfrastruktur;
-
Wohnen zu Hause – Wohnungsberatung, seniorengerechte
Wohnungen, alternative Wohnformen;
-
Beratung und Information/Öffentlichkeitsarbeit –
Anlauf- und Beratungsstellen, Seniorenbüros, Seniorenbeiräte, Seniorenbeauftragte;
-
Präventive Angebote – Sport- und Bildungsangebote;
-
Gesellschaftliche Teilhabe – Begegnungs- und
Kommunikationsangebote;
-
Bürgerschaftliches Engagement –
Nachbarschaftshilfen, Besucherdienste, sonstige ehrenamtliche Helfer;
-
Betreuung und Pflege – ambulante, stationäre und
teilstationäre Einrichtungen;
-
Unterstützung pflegender Angehöriger – Fachstelle
für pflegende Angehörige und sonstige Unterstützungsangebote;
-
Angebote für besondere Zielgruppen – Menschen mit
Demenz/psychischen Erkrankungen, Menschen mit Migrationshintergrund;
-
Steuerung, Koordination, Kooperation und Vernetzung
– Altenhilfefachberatung, Seniorenbeauftragte, Seniorenbeiräte,
Pflegestützpunkte;
-
Hospiz- und Palliativversorgung.
Vom Grundkonzept
(Variante I) unterscheidet sich das erweiterte Grundkonzept (Variante
II) durch eine repräsentative Seniorenbefragung, durch drei statt zwei
ausführliche Teilberichte und durch drei statt zwei Arbeitstagungen.
Das Qualitätskonzept
(Variante III) unterscheidet sich von den Grundkonzepten (Variante I und
II) durch eine differenzierte Analyse der Bereiche der offenen Seniorenhilfe
auf Gemeindeebene, durch eine repräsentative Seniorenbefragung und Auswertung
auf Gemeindeebene, durch Maßnahme-Empfehlungen nicht nur auf Ortsebene, sondern
auch auf Ortsteilebene und durch vier statt drei Teilberichte. Das erweiterte
Qualitätskonzept (Variante IV) sieht darüber hinaus die Bildung von
Versorgungsregionen sowie kleinräumige Bevölkerungsprojektionen und
Bedarfsprognosen vor.
Wie eine
fernmündliche Anfrage von Ref.IV/Stab-Pl bei Herrn Zehe vom Institut Modus
Bamberg am 27.05.2015 ergab, wurde die Erstellung von seniorenpolitischen
Gesamtkonzepten von kreisfreien Städten beim Institut Modus Bamberg bislang nur
nach der Variante II (erweitertes Grundkonzept) und der Variante III
(Qualitätskonzept) in Auftrag gegeben, was nach Einschätzung von Herrn Zehe
auch für die Stadt Fürth ausreichend wäre, weil die Erstellung eines
seniorenpolitischen Gesamtkonzepts nach der Variante IV (erweitertes
Qualitätskonzept) wegen der Gliederung nach Gemeinden eher für Landkreise
gedacht ist.
Zur
Erstellung einer erneuten
Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose nach Art. 69 Abs.1 AGSG bis
zum Jahr 2030 mit Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts nach Art.
69 Abs.2 AGSG durch das Institut Modus Bamberg wird seitens Referat IV das Qualitätskonzept (Variante III) befürwortet,
weil es im Gegensatz zum Grundkonzept und zum erweiterten Grundkonzept
(Varianten I und II) eine differenzierte
Analyse der Bereiche der offenen Seniorenhilfe, eine repräsentative
Seniorenbefragung und Auswertung sowie Maßnahme-Empfehlungen nicht nur auf
Ortsebene, sondern auch auf Ortsteilebene und vier statt drei Teilberichte
vorsieht. Die Kosten wurden in der vom Institut Modus Bamberg mit Schreiben vom
28.06.2013 übersandten Informationsbroschüre mit 60.000 bis 70.000 Euro ohne
MWSt angegeben, so dass sich bei einem MWSt-Satz von 19 % kalkulatorische
Kosten von 71.400 bis 83.300 Euro mit MWSt ergeben.
Die Kostenhöhe
ergibt sich aus der Gesamtdauer der Bearbeitungszeit für eine
Pflegebedarfsermittlung und eine Pflegebedarfsprognose und der daran
anschließenden Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts. Während
nach der Informationsbroschüre des Instituts Modus Bamberg die Bearbeitungszeit
für eine Pflegebedarfsermittlung mit Pflegebedarfsprognose ab dem Stichtag der
Datenerhebung bei den Diensten und Einrichtungen (meist der 31.12. eines
Jahres) zwischen 6 und 9 Monate beträgt und mit einem ersten Teilbericht
abgeschlossen wird, umfasst die Bearbeitungszeit für die daran anschließende
Erhebung und Auswertung von zusätzlichen Daten der offenen Seniorenhilfe und
sonstiger zur Lebenswelt der Seniorinnen und Senioren zählender Angaben (z.B.
aus den Bereichen Nahverkehr und Infrastruktur, Wohnen oder Sport- und
Kommunikationsangebote) für ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept noch einmal
die dreifache Zeitspanne, so dass die einschließlich Diskussion von Maßnahmen
in drei Schritten erfolgende Erstellung eines seniorenpolitischen
Gesamtkonzepts insgesamt 30 bis 36 Monate dauert.
Zur
Beschlussfassung wird vorgeschlagen, dass der Beirat für Sozialhilfe, Sozial-
und Seniorenangelegenheiten entsprechend der Stadtratsbeschlüsse vom 30.07.2008
(neue Pflegebedarfsermittlung ab dem Jahr 2012) und vom 25.04.2012 (Erstellung
eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts) dem Stadtrat empfiehlt, bei den
Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro für
eine Auftragsvergabe zu einer erneuten
Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose nach Art. 69 Abs.1 AGSG bis
zum Jahr 2030 mit Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts nach Art.
69 Abs.2 AGSG an das Institut Modus Bamberg zu beschließen.
Die entsprechenden
Haushaltsmittel waren von SzA am 23.06.2015 an Käm gemeldet worden und wurden
von Käm mit einem ersten Teilbetrag von 50.000 € unter HHst.4000.6570.0000,
Budget 50000 in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 aufgenommen, der dem
Stadtrat in der Sitzung am 23.09.2015 vorgelegt wurde und bei den
Haushaltsberatungen im Dezember 2015 verabschiedet werden soll. Der zweite
Teilbetrag in Höhe von 50.000 € für das Jahr 2017 ist bei Käm vorgemerkt und
soll im kommenden Jahr in den Haushaltsentwurf für 2017 eingestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
100.000
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
4000.6570.0000 |
Budget-Nr. 50000 |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||