Betreff
Erneute Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose nach Art. 69 Abs.1 AGSG bis zum Jahr 2030 mit seniorenpolitischem Gesamtkonzept nach Art. 69 Abs.2 AGSG durch das Institut Modus Bamberg
Vorlage
SzA/096/2015
Art
Beschlussvorlage - AB

Entsprechend der Stadtratsbeschlüsse vom 30.07.2008 (neue Pflegebedarfsermittlung ab dem Jahr 2012) und vom 25.04.2012 (Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts) wird dem Stadtrat empfohlen, bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro für eine Auftragsvergabe zu einer erneuten Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose nach Art. 69 Abs.1 AGSG bis zum Jahr 2030 mit Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts nach Art. 69 Abs.2 AGSG an das Institut Modus Bamberg zu beschließen.


Nach Art.69 Abs.1 AGSG sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden in Bayern verpflichtet, den längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen im ambulanten, teilstationären und vollstationären Bereich zu ermitteln. Nach Art 69 Abs.2 AGSG ist diese Bedarfsermittlung zugleich Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzepts, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst.

 

In der Vergangenheit wurde zur Erstellung einer Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose nach einer Mitte 2003 begonnenen Diskussion 2006 das Institut Modus Bamberg eingeschaltet, das seit 1995 bereits Pflegebedarfsermittlungen und Pflegebedarfsprognosen in 25 Landkreisen und kreisfreien Städten, darunter auch in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit Ausnahme der Stadt Fürth in Mittelfranken durchgeführt hatte, und dessen Einschaltung von der Regierung von Mittelfranken mit dem Hinweis auf ein einheitliches Vorgehen in ganz Mittelfranken ausdrücklich empfohlen worden war.

 

Als der Stadtrat bei den Haushaltsberatungen am 06.12.2005 beschloss, die erforderlichen Finanzmittel für das Jahr 2006 bereitzustellen, konnte vom damaligen Referenten IV am 27.07.2006 auch ein Werkvertrag mit dem Institut Modus Bamberg unterzeichnet werden. Danach wurde vom Institut Modus Bamberg bei den örtlichen Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI zum Stichtag 31.12.2006 eine Bestandserhebung und eine Pflegebedarfsermittlung durchgeführt sowie eine Pflegebedarfsprognose bis zum Jahr 2020 erstellt.

 

Mit Schreiben vom 29.11.2007 übersandte das Institut Modus Bamberg schließlich drei gebundene Exemplare einer 87 Seiten umfassenden Bedarfsermittlung mit Bedarfsprognose nach Art. 69 AGSG für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI für das Gebiet der Stadt Fürth bis zum Jahr 2020. Von der Verwaltung wurde daraufhin am 07.02.2008 in einer Sitzung, zu der alle in der Stadt Fürth ansässigen Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen eingeladen worden waren, das Benehmen über die vom Institut Modus Bamberg erstellte Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose hergestellt, das nach ausführlicher Diskussion ohne Einwände erfolgte.

 

Anschließend wurde sowohl in der Sitzung des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten am 20.06.2008 als auch in der Sitzung des Stadtrates am 30.07.2008 auf der Grundlage des Gutachtens des Instituts Modus Bamberg beschlossen, dass

 

-              im Bereich der ambulanten Pflegedienste bis zum Jahr 2010 bis zu 136 und bis zum Jahr 2015 bis zu 145 rechnerische Vollzeitpflegekräfte,

-              im Bereich der Tagespflege bis zum Jahr 2015 bis zu 24 Tagespflegeplätze,

-              im Bereich der Kurzzeitpflege bis zum Jahr 2015 bis zu 59 Kurzzeitpflegeplätze, die ganzjährig zur Verfügung gestellt werden sollten,

-              und im Bereich der vollstationären Pflege bis zum Jahr 2010 bis zu 1.218 und bis zum Jahr 2015 bis zu 1.312 Dauerpflegeplätze

 

für bedarfsgerecht gehalten werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Jahr 2012 eine neue Bedarfsermittlung und Bedarfsprognose anzustreben, wobei auch geprüft werden sollte, inwieweit qualitative und konzeptionelle Aspekte berücksichtigt werden können.

 

Zu den qualitativen und konzeptionellen Aspekten zählt mittlerweile auch ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept, da die Verwaltung nach einem Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 18.04.2012 in der Stadtratssitzung am 25.04.2012 mit der Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts beauftragt wurde und Pflegebedarfsermittlungen nach Art. 69 Abs.1 ASGB zugleich nach Art 69 Abs.2 AGSG Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes sind, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst.

 

Nach einer vom Institut Modus Bamberg mit Schreiben vom 28.06.2013 übermittelten Informationsbroschüre gibt es zur Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts vier Varianten (Grundkonzept, erweitertes Grundkonzept, Qualitätskonzept und erweitertes Qualitätskonzept).

 

Alle vier Varianten beinhalten grundsätzlich eine Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose nach Art.69 Abs.1 AGSG, die durch anschließende Analysen der offenen Seniorenhilfe und aller sonstigen Einrichtungen, Dienste und Angebote in den übrigen Handlungsfeldern zu einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept nach Art.69 Abs.2 AGSG weiterentwickelt werden, wobei die Handlungsfelder folgenden 11 Bereichen entsprechen, die ebenfalls in zwei Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen aus dem Jahr 2008 und in dem Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 18.04.2012, der dem Stadtratsbeschluss vom 25.04.2012 zur Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts zugrunde lag, genannt sind:

 

-                   Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung – Nahversorgung und Verkehrsinfrastruktur;

-                   Wohnen zu Hause – Wohnungsberatung, seniorengerechte Wohnungen, alternative Wohnformen;

-                   Beratung und Information/Öffentlichkeitsarbeit – Anlauf- und Beratungsstellen, Seniorenbüros, Seniorenbeiräte, Seniorenbeauftragte;

-                   Präventive Angebote – Sport- und Bildungsangebote;

-                   Gesellschaftliche Teilhabe – Begegnungs- und Kommunikationsangebote;

-                   Bürgerschaftliches Engagement – Nachbarschaftshilfen, Besucherdienste, sonstige ehrenamtliche Helfer;

-                   Betreuung und Pflege – ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen;

-                   Unterstützung pflegender Angehöriger – Fachstelle für pflegende Angehörige und sonstige Unterstützungsangebote;

-                   Angebote für besondere Zielgruppen – Menschen mit Demenz/psychischen Erkrankungen, Menschen mit Migrationshintergrund;

-                   Steuerung, Koordination, Kooperation und Vernetzung – Altenhilfefachberatung, Seniorenbeauftragte, Seniorenbeiräte, Pflegestützpunkte;

-                   Hospiz- und Palliativversorgung.

 

 

Vom Grundkonzept (Variante I) unterscheidet sich das erweiterte Grundkonzept (Variante II) durch eine repräsentative Seniorenbefragung, durch drei statt zwei ausführliche Teilberichte und durch drei statt zwei Arbeitstagungen.

 

Das Qualitätskonzept (Variante III) unterscheidet sich von den Grundkonzepten (Variante I und II) durch eine differenzierte Analyse der Bereiche der offenen Seniorenhilfe auf Gemeindeebene, durch eine repräsentative Seniorenbefragung und Auswertung auf Gemeindeebene, durch Maßnahme-Empfehlungen nicht nur auf Ortsebene, sondern auch auf Ortsteilebene und durch vier statt drei Teilberichte. Das erweiterte Qualitätskonzept (Variante IV) sieht darüber hinaus die Bildung von Versorgungsregionen sowie kleinräumige Bevölkerungsprojektionen und Bedarfsprognosen vor.

 

Wie eine fernmündliche Anfrage von Ref.IV/Stab-Pl bei Herrn Zehe vom Institut Modus Bamberg am 27.05.2015 ergab, wurde die Erstellung von seniorenpolitischen Gesamtkonzepten von kreisfreien Städten beim Institut Modus Bamberg bislang nur nach der Variante II (erweitertes Grundkonzept) und der Variante III (Qualitätskonzept) in Auftrag gegeben, was nach Einschätzung von Herrn Zehe auch für die Stadt Fürth ausreichend wäre, weil die Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts nach der Variante IV (erweitertes Qualitätskonzept) wegen der Gliederung nach Gemeinden eher für Landkreise gedacht ist.

 

Zur Erstellung einer erneuten Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose nach Art. 69 Abs.1 AGSG bis zum Jahr 2030 mit Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts nach Art. 69 Abs.2 AGSG durch das Institut Modus Bamberg wird seitens Referat IV das Qualitätskonzept (Variante III) befürwortet, weil es im Gegensatz zum Grundkonzept und zum erweiterten Grundkonzept (Varianten I und II) eine differenzierte Analyse der Bereiche der offenen Seniorenhilfe, eine repräsentative Seniorenbefragung und Auswertung sowie Maßnahme-Empfehlungen nicht nur auf Ortsebene, sondern auch auf Ortsteilebene und vier statt drei Teilberichte vorsieht. Die Kosten wurden in der vom Institut Modus Bamberg mit Schreiben vom 28.06.2013 übersandten Informationsbroschüre mit 60.000 bis 70.000 Euro ohne MWSt angegeben, so dass sich bei einem MWSt-Satz von 19 % kalkulatorische Kosten von 71.400 bis 83.300 Euro mit MWSt ergeben.

 

Die Kostenhöhe ergibt sich aus der Gesamtdauer der Bearbeitungszeit für eine Pflegebedarfsermittlung und eine Pflegebedarfsprognose und der daran anschließenden Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts. Während nach der Informationsbroschüre des Instituts Modus Bamberg die Bearbeitungszeit für eine Pflegebedarfsermittlung mit Pflegebedarfsprognose ab dem Stichtag der Datenerhebung bei den Diensten und Einrichtungen (meist der 31.12. eines Jahres) zwischen 6 und 9 Monate beträgt und mit einem ersten Teilbericht abgeschlossen wird, umfasst die Bearbeitungszeit für die daran anschließende Erhebung und Auswertung von zusätzlichen Daten der offenen Seniorenhilfe und sonstiger zur Lebenswelt der Seniorinnen und Senioren zählender Angaben (z.B. aus den Bereichen Nahverkehr und Infrastruktur, Wohnen oder Sport- und Kommunikationsangebote) für ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept noch einmal die dreifache Zeitspanne, so dass die einschließlich Diskussion von Maßnahmen in drei Schritten erfolgende Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts insgesamt 30 bis 36 Monate dauert.

 

Zur Beschlussfassung wird vorgeschlagen, dass der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten entsprechend der Stadtratsbeschlüsse vom 30.07.2008 (neue Pflegebedarfsermittlung ab dem Jahr 2012) und vom 25.04.2012 (Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts) dem Stadtrat empfiehlt, bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro für eine Auftragsvergabe zu einer erneuten Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose nach Art. 69 Abs.1 AGSG bis zum Jahr 2030 mit Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts nach Art. 69 Abs.2 AGSG an das Institut Modus Bamberg zu beschließen.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel waren von SzA am 23.06.2015 an Käm gemeldet worden und wurden von Käm mit einem ersten Teilbetrag von 50.000 € unter HHst.4000.6570.0000, Budget 50000 in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 aufgenommen, der dem Stadtrat in der Sitzung am 23.09.2015 vorgelegt wurde und bei den Haushaltsberatungen im Dezember 2015 verabschiedet werden soll. Der zweite Teilbetrag in Höhe von 50.000 € für das Jahr 2017 ist bei Käm vorgemerkt und soll im kommenden Jahr in den Haushaltsentwurf für 2017 eingestellt werden.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

100.000 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4000.6570.0000

Budget-Nr. 50000

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: