Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und
beschließt, dass in der Stadt Fürth (weiterhin) keine Umweltzone ausgewiesen
werden soll.
Nachfolgend wird ein Überblick über die lufthygienische Belastungssituation in Fürth gegeben. Die wichtigsten Parameter zur Beurteilung der Luftreinhaltung und ihre Grenzwerte sind:
Parameter |
Grenzwert |
Zeitbezug |
Vorschrift |
Feinstaub PM10 |
40 µg/m³ |
Kalenderjahr |
39. BImSchV (2008/50/EG) |
Feinstaub PM10 |
50 µg/m³ (35
Überschreitungen im Kalenderjahr
zulässig) |
24-h-Mittelwert |
39. BImSchV (2008/50/EG) |
Stickstoffdioxid
NO2 |
40 µg/m³ |
Kalenderjahr |
39. BImSchV (2008/50/EG) |
Stickstoffdioxid
NO2 |
200 µg/m³ (18
Überschreitungen im Kalenderjahr
zulässig) |
1-h-Mittelwert |
39. BImSchV (2008/50/EG) |
- Belastungssituation
in Fürth und Mittelfranken im Jahr 2014
Vorläufige Auswertung der
Messwerte der LÜB-Stationen Mittelfranken 2014
(Quelle LfU LÜB Messwerte
01.01.2014 – 31.12.2014)
1.1 Feinstaub PM10 24-h-Mittelwerte
Feinstaub PM10 / Tage >50 µg/m³ (Überschreitungstage) (Daten Monatsberichte des LfU) |
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Monat |
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LÜB Station |
Jan |
Feb |
Mrz |
Apr |
Mai |
Jun |
Jul |
Aug |
Sep |
Okt |
Nov |
Dez |
Summe-2014 |
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Ansbach |
2 |
1 |
9 |
4 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
0 |
0 |
0 |
17 |
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|||||||
Fürth |
3 |
1 |
6 |
3 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
13 |
|
|||||||
Nürnberg |
2 |
4 |
9 |
5 |
1 |
0 |
0 |
0 |
2 |
1 |
0 |
0 |
24 |
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|||||||
Schwabach |
1 |
1 |
5 |
2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
9 |
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An den vier mittelfränkischen LÜB-Messstellen
wurde im Jahr 2014 die maximal zulässige Zahl von 35 Tagen mit einem
Tagesmittel > 50 µg/m³ nicht erreicht. Damit liegen in Mittelfranken keine
Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub PM10 vor.
1.2 PM10 Jahresmittelwerte
LÜB Station |
MW-2014 |
Ansbach |
25 |
Fürth |
22 |
Nürnberg |
27 |
Schwabach |
19 |
Erwartungsgemäß gab es auch im Jahr 2014 keine Überschreitung des
Jahresmittelwertes für Feinstaub PM10 von 40 µg/m³ in Mittelfranken. Gegenüber
dem Vorjahr ergaben sich keine relevanten Änderungen.
1.3 Stickstoffdioxid (NO2)
Jahresmittelwerte (in Fürth seit Anfang 2013 keine Messungen mehr)
LÜB Station |
MW-2014 |
Ansbach |
32 |
Erlangen |
17 |
Burgbernheim |
13 |
N-Bahnhof |
35 |
N-Von
der Tann |
49 |
N-Muggenhof |
28 |
Schwabach |
24 |
Wie auch in den Vorjahren kommt es nur an der LÜB Messstelle Nürnberg
Von-der-Tann-Straße beim Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid zu einer
Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von 40 µg/m³. Dort wurden im
Jahresmittel 49 µg/m³ gemessen, damit ergibt sich keine signifikante Änderung
zum Vorjahreswert von 47 µg/m³. An allen anderen mittelfränkischen Messstellen
wurde der Grenzwert eingehalten.
1.4 Stickstoffdioxid (NO2)
24-Stunden-Mittelwerte (in Fürth seit Anfang 2013 keine Messungen mehr)
Der Grenzwert für die Stundenmittel für NO2 (18
Überschreitungen zulässig) wurde nahezu an allen Stationen unterschritten,
lediglich an der Station Nürnberg Von-der-Tann-Straße wurde ein
Stundenmittelwert > 200 µg/m³ registriert.
Für das Jahr 2015 (die Daten sind derzeit nicht im Internetangebot des
LfU verfügbar) sind ähnliche Ergebnisse zu erwarten.
- Fortschreibung
Luftreinhalteplanung im Ballungsraum
Im Juli 2015 hat die
EU auf Grund der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Luft ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Deutschland und vor
allem die Länder und Kommunen hätten der Europäischen Kommission zufolge nicht
genügend Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffdioxid-Belastung unternommen.
Hauptquellen für den hohen Ausstoß sind der Straßenverkehr sowie
Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas und Holz.
Auch die Stadt
Nürnberg ist insoweit betroffen, weil an der Messstelle Von-der-Tann-Straße
Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Werte registriert wurden. Der
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Nürnberg – Fürth – Erlangen ist somit
zumindest für das Stadtgebiet Nürnberg fortzuschreiben. Das StMUV hat dabei
insbesondere angeregt, die Einführung einer Umweltzone in Betracht zu ziehen.
Nach Aussage des
StMUV wird die Verpflichtung den Luftreinhalteplan fortzuschreiben nur durch
die dokumentierte Überschreitung eines Grenzwertes an einer LÜB-Station
ausgelöst. Daher sind die Städte Fürth und Erlangen derzeit nicht in der
Pflicht, für ihre Stadtgebiete den Luftreinhalteplan fortzuschreiben.
Gleichwohl wäre eine
Beteiligung insbesondere der Stadt Fürth an einer künftigen Umweltzone aus
Sicht der Regierung von Mittelfranken und des StMUV wünschenswert. Es muss
daher geprüft und gegenüber der Regierung von Mittelfranken Stellung genommen
werden, inwieweit eine freiwillige Beteiligung an einer Umweltzone mit
Zielrichtung Stickoxidreduzierung möglich ist. Dies umso mehr, als davon
ausgegangen werden könne, dass auch in Fürth (und Erlangen) stark
verkehrsbelastete Straßenabschnitte existieren, an denen eine
Grenzwert-Überschreitung nicht auszuschließen ist.
Dazu wurde in der
Sitzung der Steuerungsgruppe „Luftreinhalteplanung für den Ballungsraum
Nürnberg-Fürth-Erlangen“ am 18.11.2015 u.a. eine Untersuchung des LfU zur
Fortschreibung des o.g. Luftreinhalteplanes für den Teilbereich Stadt Nürnberg
vorgestellt.
Zusammengefasst
wurde festgestellt, dass – wie auch schon bei der 1. Fortschreibung – der
Kfz-Verkehr mit ca. 51 % lokaler Hauptverursacher der NO2-Belastung
in der Von-der-Tann-Straße ist, der regionale Beitrag bleibt dagegen weiterhin
dominierend für die Feinstaub-Belastungen.
Das Ergebnis dieser
intensiven Diskussion war, dass die Ausweisung einer Umweltzone nach der
momentanen Rechtslage nicht sinnvoll erscheint. Der Nutzen einer primär auf
Feinstaubreduzierung ausgelegten Umweltzone (derzeitige gesetzliche Regelung)
erscheint gering, da in den letzten zehn Jahren die Zahl der betroffenen Kfz
deutlich abgenommen hat (verbesserte Feinstaub-Katalysatoren in allen Kfz) und
es insbes. in den vergangenen Jahren auch zu keinen Überschreitungen der
Feinstaub-Grenzwerte im Ballungsraum gekommen ist.
Die Einführung einer
Umweltzone aufgrund einer derzeit diskutierten, aber noch nicht geschaffenen
neuen Rechtsgrundlage zur Reduzierung von Stickoxidimmissionen (Stichwort
„Blaue Plakette“) wurde von den Teilnehmern rein aus lufthygienischer Sicht
positiv bewertet. Eine Entscheidung kann jedoch erst dann getroffen werden,
wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Festlegung der betroffenen
Fahrzeuge, Novellierung der 35. BImSchV, etc.) feststehen. Daher könne der
fortzuschreibende Luftreinhalteplan der Stadt Nürnberg allenfalls eine
Absichtserklärung enthalten, nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die
Einführung einer NO2-basierten Umweltzone zu prüfen und diese
ggf. im Rahmen einer weiteren Fortschreibung zu realisieren.
Es wird daher
empfohlen, auch im Hinblick auf den Beschluss des Umweltausschusses vom
13.09.2007 (Ablehnung zur Einführung einer Umweltzone), von einer Einführung
einer Umweltzone im Bereich der Stadt Fürth abzusehen, solange dabei auf Grund
gesetzlicher Regelungen nur die Feinstaubproblematik berücksichtigt werden
kann.
- Abgasskandal
und Luftreinhalteplanung
Verschiedene
Untersuchungen (u.a. des LfU) haben deutlich gezeigt, dass Hauptursache für die
Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Grenzwerte die Diesel-Pkw sind
(Verursachungsbeitrag an lokalen NO2-Emissionen 70 %).
Eine besondere
Situation im Zuge der Bewertung der Belastungen durch Stickstoffdioxid hat sich
nun aktuell dadurch ergeben, dass bekannt wurde, wie hoch die
Stickstoffdioxid-Emissionen von Diesel-Pkws im realen Fahrzeugbetrieb sind und
sie die gesetzlich vorgegebenen Emissionsnormen nicht immer einhalten.
Durch die
schrittweise Verschärfung der Emissionsstandards – insbesondere durch
Einführung von EURO 6 – sind ein deutlicher Rückgang der Emissionen und eine
Verbesserung der Immissionswerte zu erwarten. Ob dies dann ausreicht in Zukunft
die Grenzwerte nach der 39. BImSchV – insbesondere bzgl. der Stickoxide –
einzuhalten, bleibt abzuwarten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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