Betreff
Luftqualität in Fürth; Belastungssituation und Fortschreibung des Luftreinhalteplanes
Vorlage
OA/174/2016
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und beschließt, dass in der Stadt Fürth (weiterhin) keine Umweltzone ausgewiesen werden soll.


Nachfolgend wird ein Überblick über die lufthygienische Belastungssituation in Fürth gegeben. Die wichtigsten Parameter zur Beurteilung der Luftreinhaltung und ihre Grenzwerte sind:

 

Parameter

Grenzwert

Zeitbezug

Vorschrift

Feinstaub PM10

40 µg/m³

Kalenderjahr

39. BImSchV

(2008/50/EG)

Feinstaub PM10

50 µg/m³ (35 Überschreitungen

im Kalenderjahr zulässig)

24-h-Mittelwert

39. BImSchV

(2008/50/EG)

Stickstoffdioxid NO2

40 µg/m³

Kalenderjahr

39. BImSchV

(2008/50/EG)

Stickstoffdioxid NO2

200 µg/m³ (18 Überschreitungen

im Kalenderjahr zulässig)

1-h-Mittelwert

39. BImSchV

(2008/50/EG)

 

 

  1. Belastungssituation in Fürth und Mittelfranken im Jahr 2014

 

Vorläufige Auswertung der Messwerte der LÜB-Stationen Mittelfranken 2014

(Quelle LfU LÜB Messwerte 01.01.2014 – 31.12.2014)

 

1.1       Feinstaub PM10  24-h-Mittelwerte

 

Feinstaub PM10 / Tage >50 µg/m³  (Überschreitungstage)

(Daten Monatsberichte des LfU)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat

 

 

 

 

 

LÜB Station

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Summe-2014

 

Ansbach

2

1

9

4

0

0

0

0

1

0

0

0

17

 

Fürth

3

1

6

3

0

0

0

0

0

0

0

0

13

 

Nürnberg

2

4

9

5

1

0

0

0

2

1

0

0

24

 

Schwabach

1

1

5

2

0

0

0

0

0

0

0

0

9

 

 

 

An den vier mittelfränkischen LÜB-Messstellen wurde im Jahr 2014 die maximal zulässige Zahl von 35 Tagen mit einem Tagesmittel > 50 µg/m³ nicht erreicht. Damit liegen in Mittelfranken keine Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub PM10 vor.

 

1.2       PM10 Jahresmittelwerte

 

LÜB Station

MW-2014

Ansbach

25

Fürth

22

Nürnberg

27

Schwabach

19

 

Erwartungsgemäß gab es auch im Jahr 2014 keine Überschreitung des Jahresmittelwertes für Feinstaub PM10 von 40 µg/m³ in Mittelfranken. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine relevanten Änderungen.

 

1.3       Stickstoffdioxid (NO2) Jahresmittelwerte (in Fürth seit Anfang 2013 keine Messungen mehr)

 

LÜB Station

MW-2014

Ansbach

32

Erlangen

17

Burgbernheim

13

N-Bahnhof

35

N-Von der Tann

49

N-Muggenhof

28

Schwabach

24

 

Wie auch in den Vorjahren kommt es nur an der LÜB Messstelle Nürnberg Von-der-Tann-Straße beim Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid zu einer Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von 40 µg/m³. Dort wurden im Jahresmittel 49 µg/m³ gemessen, damit ergibt sich keine signifikante Änderung zum Vorjahreswert von 47 µg/m³. An allen anderen mittelfränkischen Messstellen wurde der Grenzwert eingehalten.

 

 

1.4       Stickstoffdioxid (NO2) 24-Stunden-Mittelwerte (in Fürth seit Anfang 2013 keine Messungen mehr)

 

Der Grenzwert für die Stundenmittel für NO2 (18 Überschreitungen zulässig) wurde nahezu an allen Stationen unterschritten, lediglich an der Station Nürnberg Von-der-Tann-Straße wurde ein Stundenmittelwert > 200 µg/m³ registriert.

 

 

Für das Jahr 2015 (die Daten sind derzeit nicht im Internetangebot des LfU verfügbar) sind ähnliche Ergebnisse zu erwarten.

 

 

  1. Fortschreibung Luftreinhalteplanung im Ballungsraum

 

Im Juli 2015 hat die EU auf Grund der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Luft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

 

Deutschland und vor allem die Länder und Kommunen hätten der Europäischen Kommission zufolge nicht genügend Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffdioxid-Belastung unternommen. Hauptquellen für den hohen Ausstoß sind der Straßenverkehr sowie Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas und Holz.

 

Auch die Stadt Nürnberg ist insoweit betroffen, weil an der Messstelle Von-der-Tann-Straße Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Werte registriert wurden. Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Nürnberg – Fürth – Erlangen ist somit zumindest für das Stadtgebiet Nürnberg fortzuschreiben. Das StMUV hat dabei insbesondere angeregt, die Einführung einer Umweltzone in Betracht zu ziehen.

 

Nach Aussage des StMUV wird die Verpflichtung den Luftreinhalteplan fortzuschreiben nur durch die dokumentierte Überschreitung eines Grenzwertes an einer LÜB-Station ausgelöst. Daher sind die Städte Fürth und Erlangen derzeit nicht in der Pflicht, für ihre Stadtgebiete den Luftreinhalteplan fortzuschreiben.

 

Gleichwohl wäre eine Beteiligung insbesondere der Stadt Fürth an einer künftigen Umweltzone aus Sicht der Regierung von Mittelfranken und des StMUV wünschenswert. Es muss daher geprüft und gegenüber der Regierung von Mittelfranken Stellung genommen werden, inwieweit eine freiwillige Beteiligung an einer Umweltzone mit Zielrichtung Stickoxidreduzierung möglich ist. Dies umso mehr, als davon ausgegangen werden könne, dass auch in Fürth (und Erlangen) stark verkehrsbelastete Straßenabschnitte existieren, an denen eine Grenzwert-Überschreitung nicht auszuschließen ist.

 

Dazu wurde in der Sitzung der Steuerungsgruppe „Luftreinhalteplanung für den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen“ am 18.11.2015 u.a. eine Untersuchung des LfU zur Fortschreibung des o.g. Luftreinhalteplanes für den Teilbereich Stadt Nürnberg vorgestellt.

 

Zusammengefasst wurde festgestellt, dass – wie auch schon bei der 1. Fortschreibung – der Kfz-Verkehr mit ca. 51 % lokaler Hauptverursacher der NO2-Belastung in der Von-der-Tann-Straße ist, der regionale Beitrag bleibt dagegen weiterhin dominierend für die Feinstaub-Belastungen.

 

Das Ergebnis dieser intensiven Diskussion war, dass die Ausweisung einer Umweltzone nach der momentanen Rechtslage nicht sinnvoll erscheint. Der Nutzen einer primär auf Feinstaubreduzierung ausgelegten Umweltzone (derzeitige gesetzliche Regelung) erscheint gering, da in den letzten zehn Jahren die Zahl der betroffenen Kfz deutlich abgenommen hat (verbesserte Feinstaub-Katalysatoren in allen Kfz) und es insbes. in den vergangenen Jahren auch zu keinen Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte im Ballungsraum gekommen ist.

 

Die Einführung einer Umweltzone aufgrund einer derzeit diskutierten, aber noch nicht geschaffenen neuen Rechtsgrundlage zur Reduzierung von Stickoxidimmissionen (Stichwort „Blaue Plakette“) wurde von den Teilnehmern rein aus lufthygienischer Sicht positiv bewertet. Eine Entscheidung kann jedoch erst dann getroffen werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Festlegung der betroffenen Fahrzeuge, Novellierung der 35. BImSchV, etc.) feststehen. Daher könne der fortzuschreibende Luftreinhalteplan der Stadt Nürnberg allenfalls eine Absichtserklärung enthalten, nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Einführung einer NO2-basierten Umweltzone zu prüfen und diese ggf. im Rahmen einer weiteren Fortschreibung zu realisieren.

 

Es wird daher empfohlen, auch im Hinblick auf den Beschluss des Umweltausschusses vom 13.09.2007 (Ablehnung zur Einführung einer Umweltzone), von einer Einführung einer Umweltzone im Bereich der Stadt Fürth abzusehen, solange dabei auf Grund gesetzlicher Regelungen nur die Feinstaubproblematik berücksichtigt werden kann.

 

 

  1. Abgasskandal und Luftreinhalteplanung

 

Verschiedene Untersuchungen (u.a. des LfU) haben deutlich gezeigt, dass Hauptursache für die Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Grenzwerte die Diesel-Pkw sind (Verursachungsbeitrag an lokalen NO2-Emissionen 70 %).

 

Eine besondere Situation im Zuge der Bewertung der Belastungen durch Stickstoffdioxid hat sich nun aktuell dadurch ergeben, dass bekannt wurde, wie hoch die Stickstoffdioxid-Emissionen von Diesel-Pkws im realen Fahrzeugbetrieb sind und sie die gesetzlich vorgegebenen Emissionsnormen nicht immer einhalten.

 

Durch die schrittweise Verschärfung der Emissionsstandards – insbesondere durch Einführung von EURO 6 – sind ein deutlicher Rückgang der Emissionen und eine Verbesserung der Immissionswerte zu erwarten. Ob dies dann ausreicht in Zukunft die Grenzwerte nach der 39. BImSchV – insbesondere bzgl. der Stickoxide – einzuhalten, bleibt abzuwarten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: