Der Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten befürwortet die Bewerbung der kommunalen Kindertagesstätten
XVIII Marsweg und VI Otto-Seeling-Promenade für das weiterführende FAQ
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ als
Anschlussprogramm des BMFSFJ „Frühe
Chancen“.
Ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in kommunalen Kitas liegt bei der Sprachentwicklung und Förderung der Kinder. Bedingt durch den hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus geflüchteten Familien kommt dieser Aufgabe in Zukunft noch eine größere Bedeutung zu.
Das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien beabsichtigt die Teilnahme an dem Anschlussprogramm „Sprach-Kitas“
des BMFSFJ zur Sprachförderung im Elementarbereich.
Die Erfolge aus dem Projekt „Schwerpunkt-Kitas
Frühe Chancen“ haben gezeigt, dass besonders in Einrichtungen mit einer hohen
Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund, die Intensivierung der
Spracherziehung der Kinder mit Unterstützung speziell ausgebildeter
zusätzlicher Fachkräfte und die fachliche Beratung des Personals, einen
gelungenen Start in die „Schullaufbahn“ der Kinder positiv unterstützt.
Antragsberechtigt für das Folgeprojekt „Sprach-Kitas“ sind
derzeit nur die beteiligten Kitas aus dem Vorläuferprojekt „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“. Von den
daran beteiligten vier kommunalen Kitas
haben sich die Kita XVIII und die Kita VI beworben.
Gestartet wird das Projekt Anfang 2016 und es soll bis 2019 laufen.
Vorgängerprojekt
und neues Projekt sind ähnlich
konzipiert und bauen aufeinander auf, d.h. dass auch in dem neuen Projekt in
jeder teilnehmenden Kita eine zusätzliche Sprachförderkraft (in Teilzeit mit
19,5 Std) gefördert wird. Im Folgeprojekt „Sprach-Kitas“ gibt es allerdings
zwei wesentliche Neuerungen:
Ø Die
Kitas bilden trägerübergreifende Verbünde von 10-15 Einrichtungen, die durch
eine Fachberatung unterstützt werden
Ø
Durch diese kontinuierliche,
prozessbegleitende Fachberatung soll die Sprachförderkraft und das Team
zusätzlich unterstützt werden, sie ist für die 10-15 Kitas des Verbundes
zuständig.
Für die Finanzierung des Projekts stehen pro Kindertagesstätte 25.000,-- € als maximale Gesamtfördersumme zur Verfügung. Damit können die Personalkosten der 2 Sprachförderkräfte gedeckt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
x |
ja |
Hst.
4640.6300 |
Budget-Nr. 51 250 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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