Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten i. H. v. 38.226.300 € gemäß Anlage 2 sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung i. H. v. 906.100 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführung (Anlage 2 Spalten 2, 6) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 1 + 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Auf das
Haushaltsjahr 2016 sollen insgesamt
38.226.300 €
übertragen werden.
Gegenüber dem
Vorjahr (34.739.300 €) ist dies eine Steigerung um ca. 3,5 Mio. € bzw. 10,0 %.
Von den im Vermögenshaushalt 2015 zur Verfügung stehenden
Gesamtinvestitionsmitteln von 72,2 Mio. € wurden rd. 25,2 Mio. € kassenwirksam
verausgabt.
Gegenüber dem
Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung der kassenwirksamen Ausgaben für
Investitionen um 6,0 Mio. €.
Die näheren
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Sachbericht (Anlage 1) sowie dem
„Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2015/2016“ (Anlage 2).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
2