Betreff
Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2014 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2017 und 2020
Vorlage
JgA/257/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten/der Stadtrat nimmt den Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2014 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2017 und 2020 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.    für die Stadtteile, in denen nach der vom Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 und vom Stadtrat am 20.11.2013 als Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von Betreuungsplätzen für 40,6 % aller unter Dreijährigen, davon Kinderkrippenplätze für 34,5 % aller unter Dreijährigen, noch Kinderkrippenplätze fehlen (Bezirke 02, 04, 07, 10 und 15), am tatsächlichen Bedarf orientierte Kinderkrippenprojekte in Kombination mit Kindergärten zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen;

 

2.    die im Kindergartenbereich aufgrund steigender Kinderzahlen zunehmende Bedarfsdeckungslücke zu schließen und für die Stadtteile, in denen Kindergartenplätze absehbar und ohne ausreichende Ausgleichmöglichkeiten in benachbarten Stadtteilen fehlen werden (Bezirke 01, 03, 05, 11, 13, 14, 15 und 18), Projektvorschläge zur Neuschaffung von Kindergartenplätzen zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen;

 

3.    für die Stadtteile, in denen bei der Betreuung von Kindern im Grundschulalter in den kommenden Jahren entweder mit einer erheblich unter dem gesamtstädtischen Durchschnittswert liegenden Betreuungsquote (Bezirke 03 und 18) oder mit einer unter den gesamtstädtischen Durchschnittswert sinkenden Betreuungsquote (Bezirke 01, 02, 04 und 09) zu rechnen ist, Vorschläge zur Verbesserung bzw. Stabilisierung der Betreuungssituation zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 


Der als Anlage (PDF-Datei, 39 Seiten) beigefügte Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2014 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2017 und 2020 gliedert sich in vier Abschnitte und einen Anhang mit neun Tabellen sowie einem Verzeichnis der Stadtteile in Fürth mit Bezirksnummern.

 

Nach einem Inhaltsverzeichnis auf Seite 1 und einer Einleitung auf den Seiten 2 bis 3 enthält der Bericht im II. Abschnitt auf den Seiten 4 bis 11 eine ausführliche Bilanz der Kindertagesstätten-Versorgung zum 31.12.2014, die nach den Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.

 

Im III. Abschnitt folgt auf den Seiten 12 bis 19 ein ausführlicher Ausblick auf die voraussichtliche Kindertagesstätten-Versorgung 2017 und 2020 und damit auf den Bedarf sowohl für die gesamte Stadt als auch für die einzelnen Stadtteile, der ebenfalls nach den Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.

 

Im IV. Abschnitt erfolgt auf Seite 20 der in dieser Beschlussvorlage eingangs erwähnte Be-schlussvorschlag, der auf eine Deckung der sich für die Jahre 2017 und 2020 abzeichnenden Bedarfe abzielt, die sich aus den Bedarfsaussagen des Berichtes für den Bereich Tagespflege auf Seite 13 (kein zusätzlicher Bedarf), den Bereich Kinderkrippen auf den Seiten 14f. (punktueller zusätzlicher Bedarf), den Bereich Kindergärten auf Seite 16. (erheblicher zusätzlicher Bedarf in den meisten Stadtteilen) und den Bereich Hort- und Gesamtbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf den Seiten 18f. (zusätzlicher Bedarf in einigen Stadtteilen vor allem ab 2018 bis 2020) ergeben.

 

Von Bedeutung ist auch, dass Tagespflegeplätze aufgrund einer Entscheidung des Bayeri-schen Verwaltungsgerichtshofes vom 17.11.2015 nicht mehr als Reservepotenzial für fehlende Kinderkrippenplätze bei der Erfüllung des seit 01.08.2013 für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres geltenden Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder Tagespflege betrachtet werden können, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darin klargestellt hat, dass sich die Erfüllung des Rechtsanspruches nach den Wünschen der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder und nicht nach den Vorstellungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zu richten habe und der öffentliche Träger der Jugendhilfe nicht auf Tagespflegeplätze verweisen könne, wenn Plätze in einer Tageseinrichtung nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

Hinzu kommt, dass die Frage einer ausreichenden Bedarfsdeckung zur Betreuung und Förderung von Kindern in Tagespflege, Tageseinrichtungen und schulischen Betreuungs-formen nicht nur den in kommunaler Verantwortung liegenden Vollzug des SGB VIII und damit des seit Mitte der 1990er Jahre für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt der Schulpflicht und des seit 01.08.2013 für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bestehenden Rechtsanspruchs auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege betrifft, sondern auch das im Rahmen der Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis zum Jahr 2030, mit denen sich der Stadtrat in der Sitzung am 19.06.2013 befasste, als wichtig charakterisierte Handlungsfeld der Anhebung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus durch eine möglichst frühzeitige und umfassende Förderung tangiert.

 

Im Anhang des Berichtes zur Kindetagesstätten-Versorgung am 31.12.2014 und zur voraus-sichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2017 und 2020 befinden sich auf den Seiten 21 bis 39 außerdem neun Tabellen und Übersichten zum Betreuungsangebot der Kinderkrippen und der Netze für Kinder, der allgemeinen Kindergärten und der Kinderhorte in der Stadt Fürth 2014, zu den Krippenplätzen und zur Krippenversorgung sowie zu den Kindergartenver-sorgungsgraden in Fürth nach Stadtteilen am 31.12.2014, zum Betreuungsangebot der allgemeinen Kindergärten in der Stadt Fürth 1991 bis 2014 (absolute Werte und Anteile in %), zu den Hort- und Gesamtbetreuungsgraden für Kinder im Alter von 6½ bis unter 11 Jahren nach Stadtteilen am 31.12.2014, zur voraussichtlichen Kindergartenversorgung in der Stadt Fürth nach Stadtteilen 2017 und zur voraussichtlichen Hort- und Gesamtbetreuung für Grundschul-kinder in der Stadt Fürth nach Stadtteilen 2017 und 2020 sowie ein Verzeichnis der Stadtteile in Fürth nach Bezirksnummern.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Bericht zur Kindertagesstättenversorgung