Betreff
Fortschreibung Tagespflegegeld und Elternbeitrag (§ 23 SGB VIII)
Vorlage
JgA/259/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt Kenntnis, dass durch die Erhöhung des Basiswertes (Kindertagespflege) nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) die Vergütungspauschale für die Tagespflege und Großtagespflege

(§ 23 SGB VIII) ab 01.01.2016 und die Anhebung des Elternbeitrags ab 01.05.2016 fortgeschrieben wird.

 


Durch Mitteilung des Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und des Bayerischen Städtetags wurden die Jugendämter im Dezember 2015 informiert, dass der vorläufige Basiswert für die BayKiBiG-Förderung mit Wirkung vom 01.01.2016 von bisher 982,06 € auf 1.029,26 € angehoben wird.

 

Um die nach BayKiBiG erforderliche kommunale Kofinanzierung im Verhältnis 1:1 zu erbringen und die staatlichen Vorgaben für die Förderung der Kindertagespflege erfüllen zu können, wurden die städtischen Regelungen entsprechend der überarbeiteten Empfehlung des Bayerischen Städtetags vom 05.12.2014 im notwendigen Umfang fortgeschrieben.

 

Grundlage für die jeweilige Anpassung ist ein Beschluss des Stadtrats vom 25.03.2015 der zukünftige Pflegegelderhöhungen automatisch nach dem aktuellen Basiswert des Sozialministerium und des Städtetags vorsieht. Die Pflegepauschalen waren deshalb ab 01.01.2016  anzupassen.


 
Das Tagespflegegeld setzt sich seit 01.01.2015 (Neustrukturierung) wie folgt

  zusammen:

 
- einer Grundpauschale für die Betreuungsleistung (siehe Ziffer 1),
- einem differenzierten Qualifizierungszuschlag (siehe Ziffer 2)
- und einer Sachaufwandspauschale (siehe Ziffer 3).


Die Höhe des Tagespflegegeldes ergibt sich aus der Summe dieser einzelnen Komponenten, abgestuft nach dem Förderumfang und den gebuchten Betreuungsstunden gemäß der Tagespflegegeldtabelle 2016 (siehe Anlage Pflegegeldtabelle und Grafik, Stand 01.01.2016).

 

1. Grundpauschale


Über die Grundpauschale wird die reguläre Betreuungsleistung entlohnt.

Die Grundpauschale wird für einen Betreuungsumfang von 7-8 Stunden rückwirkend ab 01.01.2016 auf 343,09 € festgesetzt und je nach Buchungskategorie stundenanteilig erhöht oder vermindert. Der Monatsbetrag des Tagespflegegeldes wird jeweils auf volle Euro aufgerundet.


Für die Randzeitenbetreuung verbleibt es bei einem Aufschlag von 1 € pro Betreuungsstunde. Nachtzeitenbetreuung wird weiterhin mit dem Wert von 4 Betreuungsstunden aus der Grundpauschale bezahlt. In der Unfallversicherung wird nach wie vor der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) fortgeschrieben. Für die hälftige Erstattung der einbezahlten Alterssicherungsbeiträge wird weiterhin bis zu einem Höchstbetrag von 42,60 € als Zuschuss auf Nachweis ausbezahlt. Für die Pflege- und Krankenversicherung wird im Regelfall der hälftige Beitrag für einen angemessenen Krankenversicherungsschutz auf der Basis des Mindestbeitrages bei einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hierbei ist der Einzelfall zu prüfen.

2. Qualifizierungszuschlag


Dieser beträgt nach 24-monatiger Tätigkeit als Tagespflegeperson bzw. bei Vorliegen einer pädagogischen Ausbildung 20 % aus der Grundpauschale. Bei allen anderen Fällen beträgt der Qualifizierungszuschlag 10 % aus der Grundpauschale.


3. Sachaufwandspauschale

 

Unabhängig vom Alter des Kindes wird weiterhin bei einer durchschnittlich 8-stündigen Betreuung pro Kind eine monatliche Sachaufwandspauschale von 300 € gewährt. Die Pauschale umfasst z.B. Aufwendungen für Ausstattung, anteilige Miete, Beschäftigungsmaterialien, Ausflüge und auch Verpflegung. Der Richtwert für Raumkosten beträgt bis ca. 150 €, für Verpflegung und Zubereitung bis 50 € und für Sonstiges bis ca. 100 € monatlich. Damit sind Essensgeld und alle weiteren Sachkosten einer standardgemäßen Betreuung abgegolten. Dies ist im Betreuungsvertrag festzulegen. Wird ein Kind kürzer oder länger als 8 Stunden täglich betreut, verringert bzw. erhöht sich die Sachaufwandspauschale anteilig. Eine Änderung ist hier nicht veranlasst.

Die Regelung zur  erhöhten Förderung der Großtagespflege, Förderung bei (drohender) Behinderung und Regelung zur Lohnfortzahlung bleiben ebenfalls unverändert.


4. Elternbeitrag

 

Der Elternbeitrag wird ab 01.05.2016 im Grundtarif (Betreuung 7 bis 8 Stunden) von 319 € auf 335 € erhöht. Wird ein Kind kürzer oder länger als 8 Stunden täglich betreut, verringert bzw. erhöht sich der Elternbeitrag proportional. Der abgestufte Elternbeitrag ergibt sich aus der Tagespflegegeldtabelle 2016 (siehe Anlage). Private Zuzahlungen werden weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen.

 

 

 

5. Entwicklung der Platzzahlen

 

Die Zahl der aktiven Tagespflegepersonen ist auf 67 gestiegen, es stehen 235  zur Verfügung, wovon derzeit 150 Plätze belegt sind. Der beabsichtigte Ausbau wurde auf 235 (bisher 270) Plätze reduziert, weil sich die Nachfrage zugunsten von Krippenplätzen verlagert hat. Die Tagespflegeeltern leisten in Fürth eine wichtige und qualitativ hochwertige Arbeit. Durch sie wird sichergestellt, dass Eltern ihr rechtmäßiges Wunsch- und Wahlrecht in der Kindertagesbetreuung wahrnehmen können. Die Tagespflege ist eine flexible Alternative zur klassischen Krippenbetreuung.


6. Finanzierung


Für die gesetzesbedingt anstehende Pflegegelderhöhung entstehen Mehrkosten von ca.

23.000 € im Sonderbudget 51510 bei UA 4542.7612. Über den Elternbeitrag ergeben sich Mehreinnahmen bei UA 4542.1165 von ca. 16.000  € jährlich, allerdings zeitversetzt ab 01.05.2016. Die Mehrausgaben können wegen der zurückhaltenden Nachfrage der Eltern nach   Tagespflegeplätzen, erhöhten Elternbeiträgen und der verringerten Platzzahl (235 statt 270) aus den schon bereit gestellten Geldern kompensiert und haushaltsneutral finanziert werden. Weitergehende Anträge zur Berücksichtigung im Haushalt sind derzeit nicht erforderlich.




Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Im Ansatz bereits abgebildet

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4542.7612.2000

Budget-Nr. 51510

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:  nicht erforderlich

 


Tagespflegegeldtabelle 2016

Grafik Pflegegeld 2016