Von der Auskunft der Verwaltung wird Kenntnis
genommen.
Das Bürgeramt vollzieht geltendes Recht.
Nach § 58 c des Soldatengesetzes „übermitteln die
Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagment der Bundeswehr jährlich bis
zum 31.03.2016 die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im
nächsten Jahr volljährig werden“.
Enthalten sollen sein „Familienname, Vorname und
gegenwärtige Anschrift“.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die
Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Die Stadt kündigt die Übermittlung an und weist
ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht hin (letztmals Amtsblatt vom 28.10.2015,
Seite 24).
Gemäß § 58 c Abs. 2 darf „das Bundesamt für
Personalmanagment der Bundeswehr die Daten nur dazu verwenden,
Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden.“
Das Bundesamt hat die Daten bei Verlangen der
Betroffenen zu löschen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres (§ 58 c Abs.
3).
Da, wie bekannt, die Bundeswehr mittlerweile eine
Freiwilligenarmee ist, liegt der Zweck dieses Versendens von
Informationsmaterial auf der Hand.
Bezüglich des Hinweises „Bundeswehr umgarnt KITA“
darf angemerkt werden, dass im Referat III keine Kooperationen zwischen
Streitkräften und Bildungseinrichtungen bekannt sind. Dies liegt allerdings
nicht an der Verwerflichkeit solcher Kooperationen, sondern daran, dass es in
Fürth keine Bundeswehreinheiten gibt (persönliche Anmerkung des Verfassers).
Sollte der Partei „DIE LINKE.“ Der § 58 c des
Soldatengesetzes Kopfzerbrechen bereiten, so müsste sie sich um eine Änderung
auf parlamentarischem Weg bemühen. Dies setzt allerdings Mehrheiten voraus.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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