Betreff
Übermittlung von Daten an die Bundeswehr - Anfrage von "DIE LINKE." vom 16.02.2016
Vorlage
Rf. III/068/2016
Art
Beschlussvorlage - R

Von der Auskunft der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 


Das Bürgeramt vollzieht geltendes Recht.

 

Nach § 58 c des Soldatengesetzes „übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagment der Bundeswehr jährlich bis zum 31.03.2016 die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden“.

 

Enthalten sollen sein „Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift“.

 

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

 

Die Stadt kündigt die Übermittlung an und weist ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht hin (letztmals Amtsblatt vom 28.10.2015, Seite 24).

 

Gemäß § 58 c Abs. 2 darf „das Bundesamt für Personalmanagment der Bundeswehr die Daten nur dazu verwenden, Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden.“

 

Das Bundesamt hat die Daten bei Verlangen der Betroffenen zu löschen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres (§ 58 c Abs. 3).

 

Da, wie bekannt, die Bundeswehr mittlerweile eine Freiwilligenarmee ist, liegt der Zweck dieses Versendens von Informationsmaterial auf der Hand.

 

 

Bezüglich des Hinweises „Bundeswehr umgarnt KITA“ darf angemerkt werden, dass im Referat III keine Kooperationen zwischen Streitkräften und Bildungseinrichtungen bekannt sind. Dies liegt allerdings nicht an der Verwerflichkeit solcher Kooperationen, sondern daran, dass es in Fürth keine Bundeswehreinheiten gibt (persönliche Anmerkung des Verfassers).

 

Sollte der Partei „DIE LINKE.“ Der § 58 c des Soldatengesetzes Kopfzerbrechen bereiten, so müsste sie sich um eine Änderung auf parlamentarischem Weg bemühen. Dies setzt allerdings Mehrheiten voraus.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: