Betreff
Wahl der Leitung für das Referat IV (Soziales, Jugend und Kultur)
Vorlage
BMPA/333/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Wahl der Leitung des Referates IV (Soziales, Jugend und Kultur) - § 6 der Hauptsatzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.

 

Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:

 

Elisabeth R e i c h e r t                      __________    Stimmen

 

______________________               __________    Stimmen

 

______________________               __________    Stimmen

 

 

Damit wurde ___________________________ mit _________ Stimmen zur Leitung des
Referates IV für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend am 01.03.2017, gewählt.

 

Gem. Anlage 1 zu Art. 45 KWBG muss bei wiedergewählten berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern die BGr B 4 gewährt werden. Die auf BGr B 3 herabgesenkte Besoldung gilt nur für die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder, die zum ersten Mal gewählt werden.

Bei einer Wiederwahl wird das Grundgehalt daher unter Beachtung der Bestimmungen zur Besoldung der kommunalen Wahlbeamten auf BGr B 4 festgesetzt.

 

 

 

 

Daneben wird gemäß Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe, wie auch den anderen berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern, gewährt
(unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl von 50.001 bis 100.000).

 

Die Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.

 

 

 


Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) sind die Referatsleitungen als berufsmäßige Stadtratsmitglieder in der Regel auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.

 

Die Amtszeit der amtierenden Sozialreferentin Frau Elisabeth Reichert endet zum 28.02.2017. Frau Elisabeth Reichert steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Sie wurde von Herrn Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung in der Ältestenratssitzung am 18.04.2016 zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Die Mitglieder des Ältestenrates haben einstimmig zugestimmt. Auf eine Stellenausschreibung kann deshalb verzichtet werden.

 

Weitere Vorschläge für die Besetzung der Leitung des Referates IV liegen derzeit nicht vor.

 

Die Wahl hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Niederschrift über die Wahl der Leitung des Referates IV