Betreff
Nutzung des Parkhauses Eckart Plaza durch Anwohner
Vorlage
SVA/094/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

Bei dem Parkhaus Eckart Plaza an der Flößaustraße handelt es sich um Privatgrund, der nicht im Eigentum der Stadt Fürth steht. Die Nutzung des Parkhauses unterliegt baurechtlicher Beschränkungen, eine Nutzung der oberen Parkdecks ist in den Nachtstunden aus Schallschutz-gründen unzulässig. Die ganztägig nutzbaren Parkdecks EG und UG sind vollständig, u.a. an Anwohner, vermietet. Weitergehende Nutzungsmöglichkeiten scheiden deshalb aus.

Die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sind den Dienstfahrzeugen des Ordnungsamtes und Straßenverkehrsamtes vorbehalten. Die eFahrzeuge der beiden Ämter werden nach Rückkehr von Dienstfahrten sofort wieder geladen, damit die Fahrzeuge stets vollständig geladen genutzt werden. Eine Fremdnutzung ist damit nicht realisierbar.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: