Der Antrag wird abgelehnt.
Die Moststraße wurde im Zusammenhang mit der Errichtung der „Neuen Mitte“ zwischen Friedrich- und Hallstraße neu ausgebaut. Die Verkehrsführung in Einbahnrichtung von der Friedrich- zur Hallstraße wurde beibehalten. Über das relevante Teilstück der Moststraße erfolgt die Erschließung der Tiefgarage „Neue Mitte“, die Anlieferzone sowie eine namhafte Augenarztpraxis mit erheblichem Einzugsbereich. Weiterhin ist eine nicht öffentliche Tiefgarage an diesen Teil der Moststraße angeschlossen. Grundsätzlich wäre die Öffnung der Moststraße von der Hallstraße zur Friedrichstraße, entgegen der Einbahnregelung, möglich. Eine tiefere Betrachtung des Ist-Zustandes lässt jedoch erhebliche Risiken für Radfahrer erkennen.
Das durch die Straßenverkehrsbehörde durchgeführte Anhörverfahren führte zu folgenden Ergebnissen:
Die Straßenbaubehörde (Tiefbauamt) sieht eine Freigabe des Radverkehrs nur dann als möglich, wenn eine Gefährdung der Radfahrer durch den Lieferverkehr von und zur Neuen Mitte ausgeschlossen sei.
Die Polizei verweist auf die Einschränkung des Querschnittes der Moststraße durch parkende Kraftfahrzeuge sowie auf die Tiefgaragenzufahrt der Neuen Mitte. Erfahrungsgemäß rechnen ausfahrende Verkehrsteilnehmer nicht mit Fahrzeugen, die entgegen der Einbahnstraße fahren. Dies könnte zu einer Unfallentwicklung führen. Aufgrund der Alternativen Rudolf-Breitscheid-Straße und Alexanderstraße, die den Radverkehr in Richtung Osten ermöglichen, besteht kein dringender Bedarf für die Öffnung der Moststraße entgegen der Einbahnrichtung.
Die Straßenverkehrsbehörde sieht die Situation ebenso kritisch und kann eine Öffnung der Moststraße für den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung nicht empfehlen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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