Betreff
Öffnung der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für RadfahrerInnen in der Kaiser- und Bäumenstraße
Vorlage
SVA/097/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag wird abgelehnt.


Die Kaiserstraße verläuft von der Schwabacher Straße zur Waldstraße in Einbahnrichtung, es gilt eine Zonengeschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Die förmlichen Voraussetzungen für eine Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr liegen vor, ebenso ist ein gewisses Verkehrsinteresse zu unter-stellen. Bei vertiefter Betrachtung der verkehrlichen Gesamtsituation ist aber festzustellen, dass die Öffnung der Kaiserstraße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße mit erheblichen Risiken behaftet ist. An den Einmündung und Kreuzungen mit der Hopfenstraße, Sonnenstraße, Frauenstraße, Dr.-Beeg-Straße,  einer Stichstraße der Kaiserstraße und der Steubenstraße würden die Radverkehrsteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Vorfahrtsregel Vorrang genießen. Es muss damit gerechnet werden, dass diese Situation zu einem Anstieg von Vorfahrtsverletzungen mit erheblichem Unfallfolgen führen würde. Polizei und Straßenbaubehörde äußerten sich im Anhörverfahren ebenfalls kritisch. Die Öffnung der Kaiserstraße für den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht empfohlen werden.

Die Bäumenstraße ist zwischen Hallstraße und Schirmstraße für den Radverkehr seit jeher nutzbar. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist die geradlinige Fortsetzung der Fahrradroute zur Brandenburger Straße nicht möglich, wobei die Radverkehrsführung über die Schirmstraße und Kohlenmarkt einen minimalen Umweg erfordert. Die Öffnung der Bäumenstraße für den Radverkehr zwischen Schirmstraße und Brandenburger Straße ist aus einvernehmlicher Beurteilung der Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaubehörde nicht zu verantworten.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: