Betreff
Errichtung einer Querungshilfe für Fußgänger an der Haltestelle Burgfarrnbach-West
Vorlage
SVA/102/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Einrichtung einer Überquerungshilfe in Höhe der Bushaltestelle Burgfarrnbach-West ist primär keine Angelegenheit der Verkehrsregelung. Die Straßenverkehrsbehörde steht dem Wunsch nach einer Überquerungshilfe auch nicht im Weg. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird jedoch keine zwingende Notwendigkeit einer Querungshilfe gesehen, da die Würzburger Straße im Bereich der Haltestelle Burgfarrnbach-West sehr übersichtlich ist und die Überquerung der Fahrbahn selbst für Schulkinder keine besonderen Schwierigkeiten erwarten lässt.

Der im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion genannte Verkehrsunfall ereignete sich nicht an der Haltestelle Burgfarrnbach-West sondern nahe der Haltestelle „ Libellenweg“ – und dort besteht eine Überquerungshilfe ! Das Unfallgeschehen steht auch in keinem Zusammenhang mit einer Überquerungshilfe, da das leicht verletzte Schulkind am Fahrbahnrand stand, sich mit anderen Schulkindern im Gespräch befand und unvermittelt auf die Fahrbahn trat.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: