Die Einrichtung einer Überquerungshilfe in Höhe der Bushaltestelle Burgfarrnbach-West ist primär keine Angelegenheit der Verkehrsregelung. Die Straßenverkehrsbehörde steht dem Wunsch nach einer Überquerungshilfe auch nicht im Weg. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird jedoch keine zwingende Notwendigkeit einer Querungshilfe gesehen, da die Würzburger Straße im Bereich der Haltestelle Burgfarrnbach-West sehr übersichtlich ist und die Überquerung der Fahrbahn selbst für Schulkinder keine besonderen Schwierigkeiten erwarten lässt.
Der im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion genannte Verkehrsunfall ereignete sich nicht an der Haltestelle Burgfarrnbach-West sondern nahe der Haltestelle „ Libellenweg“ – und dort besteht eine Überquerungshilfe ! Das Unfallgeschehen steht auch in keinem Zusammenhang mit einer Überquerungshilfe, da das leicht verletzte Schulkind am Fahrbahnrand stand, sich mit anderen Schulkindern im Gespräch befand und unvermittelt auf die Fahrbahn trat.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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