Betreff
Rathauskreuzung - Umbau
Vorlage
SpA/404/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Der Lageplan – Königstraße / Brandenburger Str. –Instruktion Endfassung–  SpA Nr. 05170143 von Februar 2016 / März 2016 wird als Vorplanung beschlossen


Im Bau-und Werkausschuss am 06.05.2015 wurde zur Busbeschleunigung u.a. beschlossen, dass an der Rathauskreuzung Maßnahmen zur Verbesserung der Abwicklung für den ÖV zeitnah untersucht und möglichst zügig umgesetzt werden sollen. Der Umbau soll zeitgleich mit der Kreuzung an der Ludwigbrücke (Busschleuse) erfolgen. Eine eigene Busspur in der Henri-Dunant-Straße Richtung Rathauskreuzung wird nicht erforderlich, da der Bus von der Ludwigbrücke kommend als Pulkführer auftritt.

Die derzeit eingebauten taktilen Bodenelemente für sehbehinderte Fußgänger entsprechen nicht mehr der aktuellen Normenlage. Es sind daher der Einbau von Auffindestreifen und getrennten Querungsstellen mit differenzierten Bordhöhen (0 / 6 cm Absenkung) geplant, um in Anbetracht der innerstädtischen Bedeutung dieses Knotens (Rathäuser, Museen, Fußgängerzone, Umsteigestelle Bus – U-Bahn etc.) einen vollständig barrierefreien Ausbau des Knotenpunktes durchzuführen.

Die bestehende Lichtsignalanlage muss ausgetauscht werden. Alle Fußgängerfurten werden zusätzlich mit akustischen Signalgebern auf Anforderung ausgestattet. Die Busse erhalten ein T-Signal an der Haltestelle „Rathaus“-Südseite, um einen erneuten Halt an der Lichtsignalanlage zu vermeiden. Hierfür wird ein bestehender Mast der infra vb (Haltestellenschild mit Uhr) genutzt und muss in die Verkabelung der Lichtsignalanlage integriert werden. Die fahrzeugseitige Ausrüstung der Busse wird demnächst umgestellt. Fest steht jedoch, dass die Kommunikation mit der LSA weiterhin über Analogfunk im 2m-Band erfolgen wird. Eine entsprechende LSA-Ausstattung (Funkempfänger mit Auswerteeinheit) kann deswegen, ebenso wie die tatsächliche funkmeldepunktbasierte Busbeschleunigung planungsseitig bereits berücksichtigt werden.

Bis zur Realisierung der Funkanforderung seitens infra/vb und VAG müssen die Busse noch direkt an der LSA anfordern und erhalten nur verkehrsabhängige Eingriffsmöglichkeiten, die denen des MIV gleichgestellt sind. Eine Änderung der Bestandssteuerung oder ein Austausch der gesamten Lichtsignalanlage nur auf diesen Zwischenzustand hin wäre unwirtschaftlich gewesen.

Querung im Arm der Henri-Dunant-Straße: Die Randsteinlinien bleiben erhalten. Der Signalmast am Wirtschaftsrathaus wird in Furtmitte versetzt. Für den Busverkehr soll der bestehende Grünpfeil erhalten bleiben. Die Querung für die Fußgänger ist künftig in einem Zuge möglich.

Querung im nordwestlichen Arm der Königstraße: Die Fußgängerquerung wird verkürzt und rechtwinklig zur Straßenachse angeordnet.

Querung im südöstlichen Arm der Königstraße: Die Mittelinsel wird verbreitert auf 2,50 m. Der Signalmast wird mittig gesetzt. Eine Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,50m zugunsten des Seitenraumes bei Hs. Nr. 90 wäre wünschenswert gewesen und wurde so instruiert. Dies hätte jedoch einen Eingriff von ca. 1,5m in die Kirchweihfläche, insbesondere den Standplatz des Fahrgeschäfts neben dem unmittelbaren Kreuzungsbereich zur Folge gehabt und wurde von LA abgelehnt.

Die während der Kirchweih benötigte Zufahrt am Beginn des Parkstreifens wird daher wie der Einmündungsbereich der Brandenburger Str. gepflastert und mit herausnehmbaren Fahrradbügeln versehen, um das widerrechtliche Parken zu unterbinden. Der Lichtsignalmast bleibt in seiner heutigen Lage bestehen und muss so auch während der Kirchweih nicht versetzt oder abgenommen werden. Der Beginn des Parkstreifens steht somit in der Kirchweihzeit als Ausfahrspur aus dem Knotenpunkt in Richtung City-Center weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Im weiteren Verlauf wird der Randstein im Bereich des ehemaligen Wartehäuschens (Hs. Nr. 96/98) so angepasst, dass während der Kirchweih kein Verschwenk der Zufahrt zur Tiefgarage City-Center zulasten der Kirchweih mehr notwendig ist und so insgesamt sogar mehr Fläche für die Kirchweih zur Verfügung steht.

Querung im Arm der Brandenburger Str.:

Die Fußgängerquerung wird auf 4,00m verbreitert und ebenfalls mit getrennten Querungsstellen ausgestattet.

Eine gekürzte Zusammenfassung der Instruktionsergebnisse ist nachfolgend aufgeführt, insbesondere soweit sie nicht bereits in der überarbeiteten Planung berücksichtigt wurden:

Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK):          
-keine Stellungnahme-

Arbeitsgruppe Radverkehr Fürth (AGFF):
Erstmal tangieren die geplanten Arbeiten den Radverkehr nicht direkt. Leider - denn es ist eine wichtige Achse und Radfahren ist in diesem Bereich momentan nicht zulässig. Aus unserer Sicht fehlen zwei Verbindungen, um vom Theater Richtung Nordwesten zu Grüner Markt / Kulturforum / Billinganlage zu gelangen:

1.) Eine Geradeausfahrmöglichkeit auf der Königstr. Richtung Nordwesten

2.) Eine Querungsmöglichkeit beim Sozialrathaus von der Helm- in die Gustavstraße.

Dadurch ist der Radverkehr auf dieser wichtigen Achse komplett unterbrochen. Wir bitten Sie, die Möglichkeit einer Durchfahrt für Radfahrer an diesen beiden Stellen zu prüfen (auch wenn das sicher nicht ganz einfach ist).    

Die vorgestellten Planungen umfassen wie dargestellt keine Veränderungen oder Optimierungen im Radwegenetz. Diese sind innerhalb anderer Vorhaben darzustellen.

Behindertenrat und Behindertenbeauftragte der Stadt Fürth:
jeweils o. E.

Seniorenrat: 
o. E.

Gleichstellungsstelle:        
o. E.

Stadtheimatpflege: 
o. E.

infra fürth/vb:          
Grundsätzlich o. E. mit folgender Anmerkung: Wir möchten aber ergänzen, dass wir an jeder Halteposition der Busse ein T-Signal zur Signalisierung des optimalen Abfahrtszeitpunktes für notwendig erachten.

Die ein- oder zweimalige Wiederholung des derzeit nur an der ersten Halteposition vorgesehenen T-Signals im Bereich des Wartehalle wäre grundsätzlich möglich. Dies betrifft überwiegend die Fahrten Richtung Norden.

Die von der nördlichen Bucht abfahrenden Fahrzeuge Richtung Hauptbahnhof könnten nur in dem kurzen Zeitraum bis zur vollständigen Einrichtung der Beschleunigung von einer ca. 30-40s vorab erteilten Voranzeige einer möglichen Anforderung einer Freigabezeit profitieren. Demgegenüber würden jedoch unverhältnismäßig hohe Tiefbaukosten stehen. Sie können im Endzustand durch die bei der Umfahrung des Obstmarkt entstehende Fahrzeit bis zur LSA jederzeit mit einer weitgehend verlustzeitminimierten Freigabe an der LSA rechnen. Weitere Abfahrsignale im Bereich der Haltestelle werden deswegen nicht vorgesehen.

Liegenschaftsamt (LA):     
Die ursprünglich vorgesehene Verbreiterung des Gehweges bei Königstraße 90 wird entschieden abgelehnt, da die tatsächlich entstehende Verschmälerung um ca. 1,50m gegenüber bisher hinsichtlich der Fahrbahnbegrenzung und somit der Standorte von Fahrgeschäft und Imbissbude nicht hinnehmbar sei.

Die Einwendung wird durch Anpassung der Planung vollumfänglich berücksichtigt.

Polizeiinspektion Fürth:    
Gleicher Hinweis wie vom Liegenschaftsamt, mit der Empfehlung, den Seitenstreifen bei Haus. Nr. 90/92 wie bislang auf voller Länge vorzuhalten.

Die Einwendung wird durch Anpassung der Planung vollumfänglich berücksichtigt.

Pfleger der Fuß- und Radwege Herr Riedel:

Die Querungsmöglichkeit für Fußgänger in einem Zug über die Henri-Dunant-Str. wird ausdrücklich begrüßt, ebenso die ursprünglich geplante Verbreiterung des Gehwegs bei Königstr. Nr. 90. Die Stadtinformationstafel und die Fahnenmasten vor dem Rathaus sind nicht dargestellt, eine Überprüfung hinsichtlich der Fußgängerführung wird angeregt. Die Verschiebung des Überweges über die Königstraße nach Westen sei nicht nachvollziehbar.

Die Fahnenmasten und die Informationstafel werden ergänzend dargestellt. Im Nachgang zur Instruktion wurde von GWF mitgeteilt, dass die Fahnenmasten in absehbarer Zeit ersetzt werden müssen, in diesem Zuge können auch Versetzungen erfolgen. Die im Plan noch dargestellten Überschneidungen mit dem taktilen Blindenleitsystem werden dadurch so nicht entstehen. Im Übrigen sind die vorgestellten Planungen hinsichtlich der Barrierefreiheit DIN-normgerecht und werden vom Behindertenrat und der Behindertenbeauftragten ausdrücklich begrüßt.

Stadtentwässerungsbetrieb (StEF):
StEF weist auf den vorhandenen Mischwasserkanal und die Hausanschlüsse hin sowie auf die einzuhaltenden Mindestabstände bei Überbauung mit Baumstandorten. Der ursprünglich geplante Baumstandort entfällt jedoch.

Straßenverkehrsamt:
Die Überplanung der Rathaus-Kreuzung im Zusammenhang mit der Busbeschleunigung wird grundsätzlich begrüßt. Die Veränderung der Randsteinlinie im Bereich des Anwesens Königstraße 90/92 würde dem stetig festzustellenden widerrechtlichen Parken vor den Anwesen den Boden entziehen und sich positiv auf die Abwicklung des Fußgängerverkehrs auswirken. Leider ist gerade der südöstliche Quadrant der Kreuzung während der Fürther Michaelis-Kirchweih von erheblicher Tragweite, da die bisherige Bushaltestelle und der sich daran anschließende Parkstreifen als Zufahrt zur Tiefgarage City-Center während der Kirchweihzeit benötigt wird. Eine Reduzierung der Verkehrsfläche ist aus unserer Sicht in diesem Bereich zwar möglich, aufgrund der Auswirkungen auf den Kirchweihbetrieb aber kaum umsetzbar.

Mit der dargestellten Lösung können sowohl die Belange Freihaltung des unmittelbaren Kreuzungsbereichs von Sichthindernissen durch parkenden Lieferwagen als auch die Belange der Kirchweih berücksichtigt werden. Der Beginn des Parkstreifens steht somit in der Kirchweihzeit als Ausfahrspur aus dem Knotenpunkt in Richtung City-Center weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Telekommunikationsleitungen:
Telekom plant keine Arbeiten in diesem Bereich. Kabel Deutschland benötigt zur Planung mind. 3 Monate Vorlaufzeit. Rechtzeitige Koordination ist erforderlich.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

300.000 €

X

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan