Der
Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der Lageplan – Ludwigbrücke –Instruktion Endfassung– SpA Nr. 0593 von Januar 2016 / April 2016 wird als Vorplanung beschlossen
Im
Bau-und Werkausschuss am 06.05.2015 wurde zur Busbeschleunigung u.a.
beschlossen, dass an der Ludwigbrücke eine Busspur zeitnah untersucht und
möglichst zügig umgesetzt werden soll. Die Planung an der Ludwigbrücke liegt
nun vor. Richtung Rathaus wird eine kurze separate Busschleuse eingerichtet.
Dazu werden die vorhandenen Inseln verschmälert und mit neuen Radien den Schleppkurven
angepasst.
Auf
der Südseite der Kreuzung wird eine barrierefreie kombinierte Fußgänger- und
Radfahrerfurt eingerichtet, alle anderen Querungen erfolgen wie bisher nur mit
Unterführungen. Die neue Fußgängerfurt wird hierzu mit Auffindestreifen und
getrennten Querungsstellen nach DIN ausgestattet.
Die bestehende Lichtsignalanlage
(LSA) muss ausgetauscht werden. Die Fußgängerfurten werden zusätzlich mit
taktilen und akustischen Signalgebern auf Anforderung ausgestattet. Die
fahrzeugseitige Ausrüstung der Busse wird demnächst umgestellt. Fest steht
jedoch, dass die Kommunikation mit der LSA weiterhin über Analogfunk im 2m-Band
erfolgen wird. Eine entsprechende LSA-Ausstattung (Funkempfänger mit
Auswerteeinheit) kann deswegen, ebenso wie die tatsächliche -
funkmeldepunktbasierte - Busbeschleunigung planungsseitig bereits
berücksichtigt werden.
Der Entwurf berücksichtigt bereits
den Gesamtverkehrsablauf und die spätere vollständige Busbeschleunigung
dahingehend, dass das Befahren der Schleuse aus dem mitbeeinflussten
Geradeausverkehr heraus und nicht unter Wegfall einer Linksabbiegespur erfolgt.
Bis zur Realisierung der Funkanforderung seitens infra/vb und VAG müssen die
Busse noch direkt an der LSA anfordern und erhalten nur geringe
verkehrsabhängige Eingriffsmöglichkeiten, können aber auch in den parallel
freigegebenen Linksabbieger einfädeln. Eine Änderung der Bestandssteuerung oder
ein Austausch der gesamten Lichtsignalanlage nur auf diesen Zwischenzustand hin
wäre zudem unwirtschaftlich gewesen.
Um
die Verkehrssicherheit gegenüber Wendern aus/in Richtung Ludwigbrücke zu
gewährleisten, werden diese mit einem zusätzlichen Signalquerschnitt gegenüber
den Rechtseinbiegern von der Henri-Dunant-Str. gesichert. Diese Signale sind
fest an die Freigabe der Linksabbieger von der Kapellenstraße kommend
gekoppelt, so dass sich hieraus keine Verschlechterung der Abläufe gegenüber
heute ergibt. Diese stark belastete Fahrtrichtung Osten (in Richtung
Ludwigbrücke) erhält in der Kapellenstraße links noch einen zusätzlichen
Signalgeber. Dies erfordert die Verlängerung der Mittelinsel. Das Wenden aus/in
Richtung Kapellenstraße wird hier nicht mehr zugelassen. Es besteht die
Möglichkeit, über die Henri-Dunant-Str. in Höhe BRK zu wenden.
Die
Wendespur in der westlichen Kapellenstraße ist derzeit durch ortsfeste
Leitplanken abgesperrt. Sie kann dauerhaft entfallen. Damit kann die
Mittelinsel vergrößert und Platz für zusätzliche Bäume (insgesamt 5) geschaffen
werden.
Für den Radverkehr im Zuge der Kapellen-
und Henri-Dunant-Str. wird ein Schutzstreifen markiert, der vorläufig ca. 60 m
hinter der Haltlinie endet. Auch hier werden die Signalgeber Richtung Westen
verschoben, die Insel muss entsprechend verlängert werden.
Die
Baukosten für die Gesamtmaßnahme werden vom TfA auf 600.000€ geschätzt. Die
Einrichtung der neuen Fußgängerquerung über die Henri-Dunant-Str. wird mit
50.000€ veranschlagt. Bei Verzicht auf die neue Fußgängerquerung würden sich
die Kosten somit auf 550.000€ reduzieren.
Die
Aufteilung der Gesamtkosten auf mehrere Kostenträger ist erforderlich. Die
Lichtsignalanlage gehört zur Baustufe 1a mit vordringlicher Realisierung. Die
verkehrs-technische Detailplanung der Lichtsignalanlage erfolgt durch SpA/Vpl.
Eine gekürzte Zusammenfassung der
Instruktionsergebnisse ist nachfolgend aufgeführt, insbesondere soweit sie
nicht bereits in der überarbeiteten Planung berücksichtigt wurden:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK):
o. E.
Kreisverband des ADFC Fürth, gemeinsam mit Pfleger der
Fuß- und Radwege Herr Riedel
Da ein direktes Linksabbiegen für den
Radverkehr vom Radweg auf der Ludwigbrücke in die Kapellenstraße und
Henri-Dunant-Straße Richtung Rathaus nicht möglich ist, muss rechtzeitig eine
verständliche Beschilderung auf die Route durch die Unterführung und die
Schieberampe auf der Südseite aufmerksam machen.
Die vorgesehenen Markierungen von Schutzstreifen
werden ausdrücklich begrüßt.
Es wird angeregt, durch eine zusätzliche Absenkung von
der Kapellenstraße kommend hinter der Schilderbrücke sowohl das spätere
Linksabbiegen zur Ludwigbrücke unter Umfahrung der Lichtsignale für den MIV auf
dem freigegebenen Gehweg zu ermöglichen, und andererseits die Einordnung von
Radfahrern mit Ziel von der Unterführung weiter Richtung Rathaus zu ermöglichen
(Anm. Diese Radfahrer würden wohl eher
über die Obere Fischerstraße und Gustavstraße weiterfahren).
Eine ähnliche Umfahrung der Lichtsignale wird auch für
den rechtsabbiegenden Radverkehr zur Ludwigbrücke vorgeschlagen. Um unnötige
Wartezeiten für den Radverkehr zu verhindern, sollte schon vorher in der
Henri-Dunant-Straße durch eine Bordsteinabsenkung auf den für RadfahrerInnen
freizugebenden großzügig bemessenen Gehweg abgeleitet werden.
Diese beiden
Ausleitungen für Radfahrer über Absenkungen werden mit vorgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in gewissem Maße mit
Radverkehr auf der Dreiecksinsel auch in Gegenrichtung zu rechnen ist.
Beispielsweise von der Henri-Dunant-Straße zur Treppenanlage auf der Südseite
der Kapellenstraße oder als Verbindung vom Talblick/Espanstraße zur
Henri-Dunant-Straße und weiter Richtung Rathaus. Auch wenn diese Verkehre nicht
legalisiert sind, sollte die Breite der Radfurt ausreichend sein, um das zu
verkraften. Außerdem erhöht eine Verbreiterung der Radfurt auf mind. 2,5m auch
den Stauraum vor den Signalgebern. Empfohlen wird eine hälftige Teilung von
Geh- und Radweg.
Eine
großzügigere bauliche Auslegung der Querschnitte würde unzulässiges Radfahren
entgegen der Fahrtrichtung weiter fördern und ist deswegen nicht vorgesehen.
Zudem ist wegen des Einbaus der getrennten Querungsstellen eine Mindestbreite
der Gehwegbereiche von 3,0m einzuhalten. Auf der Dreiecksinsel muss so auch der
vorhandene Lichtmast nicht versetzt werden, würde bei weiteren Verbreiterungen
ansonsten aber mitten im Gehwegbereich statt am Rand liegen.
Behindertenrat und Behindertenbeauftragte:
Kenntnisnahme und Zustimmung mit der Auflage, die neue Fußgängerquerung mit
Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte auszustatten.
Seniorenrat:
o. E.
Gleichstellungsstelle:
keine Stellungnahme
Stadtheimatpflege:
keine Stellungnahme
infra fürth/vb:
o. E.
Liegenschaftsamt (LA):
keine Stellungnahme
Straßenverkehrsamt:
Die in der Instruktion vorgesehene zweispurige Rechtseinbiegemöglichkeit
zur Ludwigbrücke wird im Hinblick auf die Unfallereignisse an vergleichbaren
Stellen kritisch gesehen. Ansonsten o. E.
Wird
berücksichtigt; die Führung der Rechtsabbieger zur Ludwigbrücke erfolgt
weiterhin einspurig.
Polizeiinspektion Fürth:
Skeptisch wird die Planung
eines Fahrradschutzstreifens auf beiden Seiten der Fahrbahnen der
Kapellenstraße gesehen. Auf Grund der überregionalen Bedeutung der
Kapellenstraße, nachdem es sich hier auch um eine Bundesstraße und die
wichtigste Ein- und Ausfallstraße im Stadtgebiet handelt, führen vor allen
Dingen in den Hauptverkehrszeiten schon jetzt geringste Störungen sofort zu
Stauungen.
Probleme werden vor allem im Zusammenhang mit
Schwerverkehr, mit Fahrspurwechseln zum Überholen von Radfahrern sowie mit
ereignisabhängigen weiteren Erhöhungen der Verkehrsnachfrage (z. B. Hochwasser)
gesehen. Daher sollte die zum jetzigen Zeitpunkt gültige Radwegführung entlang
der Kapellenstraße bestehen bleiben.
Die in der Instruktion vorgesehene zweispurige
Rechtseinbiegemöglichkeit zur Ludwigbrücke wird im Hinblick auf die
Unfallereignisse an vergleichbaren Stellen ebenfalls kritisch gesehen.
Nachdem
Radfahren auf der Fahrbahn heute zulässig ist und die Einsatzgrenzen für
Radverkehrsanlagen Radschutzstreifen erlauben, wird die Planung in diesem Punkt
so belassen. Die Führung der Rechtsabbieger zur Ludwigbrücke erfolgt nach
gleichlautendem Einwand des SVA weiterhin einspurig.
JgA:
Die
vorgesehene neue oberirdische Querungsmöglichkeit wird ausdrücklich begrüßt.
Telekommunikationsleitungen:
Telekom, Kabel Deutschland und
Versatel haben Bestandspläne übermittelt und planen keine Arbeiten in diesem
Bereich. Für Abstimmungen werden mind. 3 Monate Vorlaufzeit benötigt.
Rechtzeitige Koordination ist erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
600.000
€ |
X |
nein |
ja |
€ |
||||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: lt.
gesondertem Kostenteilungsschlüssel |
||||||||||||||||||
Lageplan