Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß
Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage
des Kinderspielplatzes Teichstraße mit einem Gesamtkostenansatz von 50.000 EUR
Der mögliche Umbau des öffentlichen Straßenraums gemäß den
beiden Varianten des Stadtplanungsamtes ist nicht Gegenstand dieser
Projektgenehmigung und bleibt einem eigenen Verfahren vorbehalten.
Planungsanlass
Im Bau- und Werkausschuss am
15.10.2014 wurde die Liste der insgesamt noch bestehenden 23 Defizitgebiete für
öffentliche Kinderspielplätze einschl. der Einstufung in die Prioritätsstufen
durch das Baureferat/Grünflächenamt dem Ausschuss vorgestellt und darauf
einstimmig beschlossen, dass das Baureferat beauftragt wird „in Abstimmung mit
den anderen beteiligten Referaten den Abbau der Defizitgebiete (in der ersten
Prioritätsstufe) kontinuierlich voranzutreiben.“ Der Bereich Bislohe wurde
dabei als Defizitgebiet Nr. 24 in die erste Prioritätsstufe eingeordnet, auch
weil es aus der Bürgerschaft immer wieder Nachfragen nach einem öffentlichen
Kinderspielplatz gegeben hat.
Seitens des
Baureferats/Grünflächenamt wurden verschiedene mögliche Standorte geprüft und
festgestellt, dass eine derzeit als Straßenbegleitgrün gewidmete rd. 800 m²
große baumbestandene Grünfläche in Ortsmitte an der Bisloher Hauptstraße bzw
Teichstraße bedingt geeignet wäre. Der große Nachteil dieser Fläche ist jedoch,
dass sie allseitig vom öffentlichen Straßenraum umgeben ist und den Charakter
einer Mittelinsel in einem Kreisverkehr hat. Es ist derzeit kein Zugang von den
angrenzenden Wohngebieten ohne Querung des öffentlichen Straßenraums möglich.
Insoweit war es konsequent, zunächst an einen Umbau des Straßenraums mit einem
vollständigen oder teilweisen Entzug der nördlich angrenzenden Teichstraße zu
denken. Entsprechende Vorplanungen in Varianten werden derzeit vom
Stadtplanungsamt bearbeitet, sind jedoch im MIP 2015-2019 nicht abgebildet.
In der Referentenrunde am
29.09.2015 wurde festgelegt, dass das Baureferat „das Projekt ohne Umbau der
Straße, aber mit entsprechender Beschilderung auf den Weg“ bringt. Die
Umplanung des öffentlichen Straßenraums in derzeit zwei Varianten sind nicht
Bestandteil dieser Projektgenehmigung und im Entwurf lediglich nachrichtlich
dargestellt. Die vorliegende Entwurfsplanung des Grünflächenamts bezieht sich
auf die derzeitige Bestandsfläche und belegt die bei einer Umplanung des
öffentlichen Straßenraums in Anspruch genommenen Flächen nicht mit
entsprechenden Einrichtungen des künftigen öffentlichen Kinderspielplatzes.
Bestand
Die zur Verfügung stehende
Fläche ist derzeit eine allseitig vom öffentlichen Straßenraum umgebene Fläche
des Straßenbegleitgrüns, die mit nach Baumschutzverordnung geschützten und
erhaltenswerten Baumbestand ausgestattet ist. Ein Eingriff in den geschützten
Baumbestand erfolgt nicht. Mit Ausnahme von Gehölzpflanzungen an den
Randbereichen ist die Fläche eine reine Rasenfläche. Eine vorhandene
Bank-Tisch-Garnitur zeigt, dass bereits jetzt eine – wenn auch geringe –
Nutzung als quasi „öffentlichen Grünfläche“ vorhanden sein muss.
Im Südwesten der Fläche
steht eine Gas-Regler-Station der infra fürth gmbh, zudem gibt es eine Reihe
von unterirdischen Leitungen, die auch die Fläche queren. Auf die
unterirdischen Leitungsverläufe ist entsprechende Rücksicht zu nehmen, da diese
nicht überbaut werden dürfen-
Entwurfsbeschreibung
Der Entwurf des Grünflächenamts sieht
vor in der bestehenden Fläche drei Spielbereiche in der Lage abhängig vom
Baumbestand und von den unterirdischen Leitungsverläufen in die Rasenfläche
ver-gleichsweise unaufwändig „einzustreuen“. Es handelt sich hierbei um eine
Schaukel und ein Kombinationsgerät mit den entsprechenden Fallschutzbereichen
aus Holzhäcksel sowie um einen kleinen Sandspielbereich. Die Fallschutzbereiche
der Spielgeräte werden analog der üblichen Vorgehensweise nicht gesondert
eingefasst, der Sandspielbereich dagegen erhält eine gebaute Einfassung.
Zusätzlich wird eine Tisch-Bank-Kombination, wie sie bereits jetzt besteht,
wieder aufgestellt bzw. die bestehende versetzt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit
ist es absolut notwendig, den gesamten neuen Spielplatzbereich gegenüber dem
öffentlichen Verkehrsraum einzufrieden, auch wenn diese Einfriedung an der
nördlichen Seite nach einem evtl. Umbau des öffentlichen Straßenraums wieder
rückgebaut werden muss bzw. kann. Der Zugang wie auch die Pflegezufahrt erfolgt
von Norden über die Teichstraße.
Eine entsprechende Beschilderung zur
möglichst gefahrlosen Querung der Teichstraße wird durch das Baureferat in
Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt veranlasst.
Nach Umbau des öffentlichen
Straßenraums kann je nach Variante des SpA/Vpl die Spielplatzfläche um bis zu
550 m² erweitert werden.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende
Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem
Senioren- und Behindertenrat und der Pflegerin der öffentlichen
Kinderspielplätze mit Schreiben vom 17.02.2016 instruiert. Soweit die Rückläufe
der Entwurfsinstruktion bis jetzt vorliegen, wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung
keine Einwände erhoben.
·
Die Bauaufsicht
weist darauf hin, dass die Neuanlage des Kinderspielplatzes gemäß Art. 7 Abs. 2
Satz 1 BayBO baugenehmigungspflichtig ist.
·
Die infra fürth gmbh
sowie StEF weisen darauf hin, dass die vorhandenen Leitungen nicht überbaut
werden dürfen und Mindestabstände einzuhalten sind.
·
Das Ordnungsamt
Abt. Naturschutz weist auf den nach BSchVO zu schützenden Baumbestand und des
Verbots der Rodungsarbeiten in der Zeit zwischen 01.03. und 30.09.
Ansonsten beziehen sich die
Stellungnahmen der beteiligten Ämter überwiegend auf die nachrichtlich
dargestellte Variantenabwägung des Stadtplanungsamtes, die aber nicht
Gegenstand des Entwurfs-instruktionsverfahrens waren. Deshalb erfolgte seitens
des Grünflächenamts auch keine Beteiligung des Pflegers der Rad- und Fußwege
bzw. sonstiger Pflegerinnen und Pfleger, die bei Planungen im öffentlichen
Straßenraums seitens SpA üblicher Weise beteiligt werden.
Finanzierung und
Realisierung
Die Gesamtkosten liegen
einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 50.000 EUR. Im Haushalt
2016 sind auf der Haushaltsstelle 4605.9505.0000 50.000 EUR für die Errichtung
eines öffentlichen Kinderspielplatzes Teichstraße eingestellt. Die Finanzierung
ist somit nach Haushaltsgenehmigung gesichert.
Die Baumaßnahme kann nach
erteilter Baugenehmigung sofort umgesetzt werden. Das Baureferat/Grünflächenamt
geht derzeit von einer Realisierung in der zweiten Jahreshälfte 2016 aus.
Die jährlichen Folgelasten
sind gering. Obwohl es sich in diesem Fall tatsächlich um einen Flächenzugang
für das Grünflächenamt und damit um zusätzliche Folgelasten handelt, die im
Budget des Grünflächenamts neu darzustellen sind, wurde die Fläche bislang als
Straßenbegleitgrün im Auftrag des Tiefbauamtes vom Grünflächenamt gepflegt und
betreut. Die jährlichen zusätzlichen Folgelasten beziehen sich lediglich auf
den Mehraufwand für Spielplatzkontrolle, Spielgerätereparatur, Sandreinigung,
Sandaustausch und Ergänzung der geschütteten Fallschutzbeläge und wurden nicht
gesondert berechnet. Eine Abschreibung der Investitionssumme erfolgt derzeit
noch nicht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
50.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
1.000.-.
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
4605.9505.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan M 1:1.000
Bestandsplan M 1:500
Fotodokumentation Bestand
Entwurf M 1:500
Kostenberechnung (Zusammenstellung)