Betreff
Neuanlage Kinderspielplatz Teichstraße - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/055/2016
Aktenzeichen
1525-429
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage des Kinderspielplatzes Teichstraße mit einem Gesamtkostenansatz von 50.000 EUR

 

Der mögliche Umbau des öffentlichen Straßenraums gemäß den beiden Varianten des Stadtplanungsamtes ist nicht Gegenstand dieser Projektgenehmigung und bleibt einem eigenen Verfahren vorbehalten.

 


Planungsanlass

Im Bau- und Werkausschuss am 15.10.2014 wurde die Liste der insgesamt noch bestehenden 23 Defizitgebiete für öffentliche Kinderspielplätze einschl. der Einstufung in die Prioritätsstufen durch das Baureferat/Grünflächenamt dem Ausschuss vorgestellt und darauf einstimmig beschlossen, dass das Baureferat beauftragt wird „in Abstimmung mit den anderen beteiligten Referaten den Abbau der Defizitgebiete (in der ersten Prioritätsstufe) kontinuierlich voranzutreiben.“ Der Bereich Bislohe wurde dabei als Defizitgebiet Nr. 24 in die erste Prioritätsstufe eingeordnet, auch weil es aus der Bürgerschaft immer wieder Nachfragen nach einem öffentlichen Kinderspielplatz gegeben hat.

 

Seitens des Baureferats/Grünflächenamt wurden verschiedene mögliche Standorte geprüft und festgestellt, dass eine derzeit als Straßenbegleitgrün gewidmete rd. 800 m² große baumbestandene Grünfläche in Ortsmitte an der Bisloher Hauptstraße bzw Teichstraße bedingt geeignet wäre. Der große Nachteil dieser Fläche ist jedoch, dass sie allseitig vom öffentlichen Straßenraum umgeben ist und den Charakter einer Mittelinsel in einem Kreisverkehr hat. Es ist derzeit kein Zugang von den angrenzenden Wohngebieten ohne Querung des öffentlichen Straßenraums möglich. Insoweit war es konsequent, zunächst an einen Umbau des Straßenraums mit einem vollständigen oder teilweisen Entzug der nördlich angrenzenden Teichstraße zu denken. Entsprechende Vorplanungen in Varianten werden derzeit vom Stadtplanungsamt bearbeitet, sind jedoch im MIP 2015-2019 nicht abgebildet.

 

In der Referentenrunde am 29.09.2015 wurde festgelegt, dass das Baureferat „das Projekt ohne Umbau der Straße, aber mit entsprechender Beschilderung auf den Weg“ bringt. Die Umplanung des öffentlichen Straßenraums in derzeit zwei Varianten sind nicht Bestandteil dieser Projektgenehmigung und im Entwurf lediglich nachrichtlich dargestellt. Die vorliegende Entwurfsplanung des Grünflächenamts bezieht sich auf die derzeitige Bestandsfläche und belegt die bei einer Umplanung des öffentlichen Straßenraums in Anspruch genommenen Flächen nicht mit entsprechenden Einrichtungen des künftigen öffentlichen Kinderspielplatzes.

 

Bestand

Die zur Verfügung stehende Fläche ist derzeit eine allseitig vom öffentlichen Straßenraum umgebene Fläche des Straßenbegleitgrüns, die mit nach Baumschutzverordnung geschützten und erhaltenswerten Baumbestand ausgestattet ist. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand erfolgt nicht. Mit Ausnahme von Gehölzpflanzungen an den Randbereichen ist die Fläche eine reine Rasenfläche. Eine vorhandene Bank-Tisch-Garnitur zeigt, dass bereits jetzt eine – wenn auch geringe – Nutzung als quasi „öffentlichen Grünfläche“ vorhanden sein muss.

 

Im Südwesten der Fläche steht eine Gas-Regler-Station der infra fürth gmbh, zudem gibt es eine Reihe von unterirdischen Leitungen, die auch die Fläche queren. Auf die unterirdischen Leitungsverläufe ist entsprechende Rücksicht zu nehmen, da diese nicht überbaut werden dürfen-

 

Entwurfsbeschreibung

Der Entwurf des Grünflächenamts sieht vor in der bestehenden Fläche drei Spielbereiche in der Lage abhängig vom Baumbestand und von den unterirdischen Leitungsverläufen in die Rasenfläche ver-gleichsweise unaufwändig „einzustreuen“. Es handelt sich hierbei um eine Schaukel und ein Kombinationsgerät mit den entsprechenden Fallschutzbereichen aus Holzhäcksel sowie um einen kleinen Sandspielbereich. Die Fallschutzbereiche der Spielgeräte werden analog der üblichen Vorgehensweise nicht gesondert eingefasst, der Sandspielbereich dagegen erhält eine gebaute Einfassung. Zusätzlich wird eine Tisch-Bank-Kombination, wie sie bereits jetzt besteht, wieder aufgestellt bzw. die bestehende versetzt.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es absolut notwendig, den gesamten neuen Spielplatzbereich gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum einzufrieden, auch wenn diese Einfriedung an der nördlichen Seite nach einem evtl. Umbau des öffentlichen Straßenraums wieder rückgebaut werden muss bzw. kann. Der Zugang wie auch die Pflegezufahrt erfolgt von Norden über die Teichstraße.

 

Eine entsprechende Beschilderung zur möglichst gefahrlosen Querung der Teichstraße wird durch das Baureferat in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt veranlasst.

 

Nach Umbau des öffentlichen Straßenraums kann je nach Variante des SpA/Vpl die Spielplatzfläche um bis zu 550 m² erweitert werden.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und der Pflegerin der öffentlichen Kinderspielplätze mit Schreiben vom 17.02.2016 instruiert. Soweit die Rückläufe der Entwurfsinstruktion bis jetzt vorliegen, wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben.

 

·           Die Bauaufsicht weist darauf hin, dass die Neuanlage des Kinderspielplatzes gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 BayBO baugenehmigungspflichtig ist.

·           Die infra fürth gmbh sowie StEF weisen darauf hin, dass die vorhandenen Leitungen nicht überbaut werden dürfen und Mindestabstände einzuhalten sind.

·           Das Ordnungsamt Abt. Naturschutz weist auf den nach BSchVO zu schützenden Baumbestand und des Verbots der Rodungsarbeiten in der Zeit zwischen 01.03. und 30.09.

 

Ansonsten beziehen sich die Stellungnahmen der beteiligten Ämter überwiegend auf die nachrichtlich dargestellte Variantenabwägung des Stadtplanungsamtes, die aber nicht Gegenstand des Entwurfs-instruktionsverfahrens waren. Deshalb erfolgte seitens des Grünflächenamts auch keine Beteiligung des Pflegers der Rad- und Fußwege bzw. sonstiger Pflegerinnen und Pfleger, die bei Planungen im öffentlichen Straßenraums seitens SpA üblicher Weise beteiligt werden.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 50.000 EUR. Im Haushalt 2016 sind auf der Haushaltsstelle 4605.9505.0000 50.000 EUR für die Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes Teichstraße eingestellt. Die Finanzierung ist somit nach Haushaltsgenehmigung gesichert.

 

Die Baumaßnahme kann nach erteilter Baugenehmigung sofort umgesetzt werden. Das Baureferat/Grünflächenamt geht derzeit von einer Realisierung in der zweiten Jahreshälfte 2016 aus.

 

Die jährlichen Folgelasten sind gering. Obwohl es sich in diesem Fall tatsächlich um einen Flächenzugang für das Grünflächenamt und damit um zusätzliche Folgelasten handelt, die im Budget des Grünflächenamts neu darzustellen sind, wurde die Fläche bislang als Straßenbegleitgrün im Auftrag des Tiefbauamtes vom Grünflächenamt gepflegt und betreut. Die jährlichen zusätzlichen Folgelasten beziehen sich lediglich auf den Mehraufwand für Spielplatzkontrolle, Spielgerätereparatur, Sandreinigung, Sandaustausch und Ergänzung der geschütteten Fallschutzbeläge und wurden nicht gesondert berechnet. Eine Abschreibung der Investitionssumme erfolgt derzeit noch nicht.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

50.000 €

 

nein

x

ja

1.000.-. €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4605.9505.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan M 1:1.000

Bestandsplan M 1:500

Fotodokumentation Bestand

Entwurf M 1:500

Kostenberechnung (Zusammenstellung)