Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für einen Kfz-Stellplatz im Zuge des Dachgeschossausbaus zur Schaffung neuen Wohnraumes auf Grund der verkehrsgünstigen Innenstadtlage zu.
Der Antragsteller beantragt den Dachgeschossausbau zur
Schaffung neuen Wohnraumes.
Der dafür neu nachzuweisende Stellplatz kann nicht auf eigenem Grund errichtet
oder in näherer Umgebung dinglich gesichert werden.
Aufgrund der Innenstadtlage in der Weiherstraße ist die verkehrstechnische
Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel gesichert.
SVA stimmt der Stellplatzablösung aus verkehrsrechtlicher
Sicht nicht zu.
SpA und BaF befürwortet aufgrund der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum
die Ablösung des Stellpatzes.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan