Betreff
Stellplatzablösung für 22 Kraftfahrzeuge; Änderung des Nachweises für Flur-Nr.1108/2 (Karolinenstr.86) auf Flur-Nr.1117/12 (Gebhardtstraße)
Vorlage
GWF/191/2016
Aktenzeichen
2016/1160/602/VG/S
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt

a)    der Ablösung von 22 Stellplätzen, die für die Nutzungsänderung von Möbel- und Großhandel zu Wohnen mit 55 Wohneinheiten in der Karolinenstr.86 erforderlich und auf dem Grundstück in der Gebhardtstraße nachgewiesen wurden, nicht zu

oder

b)    der Ablösung von 22 Stellplätzen, die für die Nutzungsänderung von Möbel- und Großhandel zu Wohnen mit 55 Wohneinheiten in der Karolinenstr.86 erforderlich und auf dem Grundstück in der Gebhardtstraße nachgewiesen wurden, trotz Parkdrucks zu, mit der Maßgabe, dass mit der Stellplatzablöse ein Parkhaus in der Gebhardstraße realisiert werden kann.

 


Für die Nutzungsänderung von Möbel- und Großhandel zu Wohnen mit 55 Wohneinheiten in der Karolinenstr.86 wurde ein Stellplatzbedarf für 44 Kraftfahrzeuge erforderlich.

Davon wurden 22 Stellplätze auf dem Grundstück in der Gebahrdtstaße Flur-Nr.1117/12 baulich nachgewiesen, die nun abgelöst werden sollen.

 

Aufgrund mangelnder Stellplätze auf Privatgrund ist rund um das Anwesen Karolinenstraße 86 eine Bewohnerparkregelung installiert worden. Durch den Umbau bzw. die Umnutzung in Micro Apartments kommen hier weitere potentielle Parkraumsuchende hinzu, die mangels Stellplatz auf Privatgrund, mittels Bewohnerparkausweis ihr Fahrzeug auf öffentlichem Grund abstellen wollen/müssen. Aus verkehrspolitischer Sicht ist deshalb die Ablöse abzulehnen. Bereits jetzt liegen trotz Bewohnerparkregelung Beschwerden vor, dass nicht genügend Stellplätze zur Verfügung stehen.

Auch wird jetzt an der Karolinenstraße rechtswidrig schräg geparkt, der Überhang der Kraftfahrzeuge ragt in den Gehweg. Passanten beklagen die Situation.

Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde (SVA) wird die Stellplatzablöse entschieden abgelehnt.

 

Nach Auffassung von SpA soll der Stellplatzablöse ebenfalls nicht zugestimmt werden, da der Parkdruck in der Südstadt ohnehin schon sehr hoch ist.

Die positive Stellungnahme zum Gesamtbauvorhaben in der Karolinenstr.86 erging aufgrund der Vorgaben aus dem BWA vom 17.09.2015, welcher zugestimmt hat, wenn die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden.

 

Auf Grund der vorgenannten Stellungnahmen ist die Schaffung der Stellplätze in unmittelbarer Nähe sinnvoll.

 

Eine Ablöse ist nur unter dem Gesichtspunkt sinnvoll, dass mit dem Ablösebetrag ein Parkhaus in der Gebhardstraße errichtet wird. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan