Der Bauausschuss stimmt im Falle dieses Neubaus von 56 öffentlich geförderten Wohnungen sowie 28 Kfz-Stellplätzen der Abweichung von § 4 Abs.2 der Stellplatzsatzung zu, wonach für je 10 Stellplätze 1 standortgerechter Baum zu pflanzen und die Stellplatzanlage entsprechend zu durchgrünen ist.
Der Antragsteller beantragt den Neubau von 56 öffentlich geförderten Wohnungen sowie die Errichtung von 28 Kfz-Stellplätzen (gem. Stellplatzsatzung, Anlage 1a, 1.3: 1 Stellplatz pro 2 Wohnungen bei geförderten Mietwohnungen).
Gemäß § 4 Abs.2 der Stellplatzsatzung ist für je 10 Stellplätze 1 standortgerechter Baum zu pflanzen und die Stellplatzanlage zu durchgrünen. Demnach wären 3 Bäume im Bereich der Stellplätze herzustellen.
Die Einhaltung dieser Forderung hätte eine
Stellplatzablösung von zwei Stellplätzen zur Folge, was der Schaffung von
preisgünstigem, gefördertem Wohnraum entgegenwirkt.
Der Antragsteller bittet daher darum, die Bepflanzung auf einen Baum im Bereich
der Stellplätze begrenzen zu dürfen, s. beiliegenden Freiflächengestaltungsplan
(vom 21.12.2015 mit Änderung vom 04.03.2016, eingegangen bei BaF am
10.03.2016).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Freiflächengestaltungsplan