Betreff
Bundesverkehrswegeplan 2030 (Referentenentwurf Stand März 2016): Sachstandsbericht
Vorlage
SpA/406/2016
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.


Ausgangslage:

Der Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 wurde am 16.03.2016. vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht

 

Die Zusammenfassung (6 Seiten) ist unter http://bmvbs.pro.contentstream.de/18004initag/ondemand/3706initag/bmvi/bvwp2030/bvwp-

2030-referentenentwurf-zusammenfassung.pdf,

die Langfassung (200 Seiten) unter

http://bmvbs.pro.contentstream.de/18004initag/ondemand/3706initag/bmvi/bvwp2030/bvwp-

2030-referentenentwurf.pdf zu finden.

Zusätzlich wurden auch der Umweltbericht (252 Seiten, http://f-cdn-o-002.l.farm.core.cdn.streamfarm.net/18004initag/ondemand/3706initag/bmvi/bvwp2030/bvwp-2030-umweltbericht.pdf) sowie weitergehende Informationen veröffentlicht.

 

Der BVWP 2030 ist die planerische Grundlage der Bundesregierung für die anstehenden Investitionen in die Bundesverkehrswege (Straße, Schiene, Wasserstraße) bis zum Jahre 2030.

 

Alle Ergebnisse der Projektbewertungen, auch der nicht aufgenommenen Projekte sind in einem Projektinformationssystem (PRINS) im Internet dargestellt (http://www.bvwp-projekte.de/)

 

Allgemeines zum BVWP 2030:

Grundlage des BVWP ist die Verkehrsprognose 2030, die von einer Steigerung der Personen­verkehrsleistung im Zeitraum 2010 bis 2030 um 12,2 % und im Güterverkehr von 38 % ausgeht.

 

Grundsatz ist bei diesem BVWP das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ und die Engpassbeseitigung. Für den Erhalt sind ca. 141,6 Mrd. € (ca. 69%) des Finanzvolumens vorgesehen.

 

Für neue Projekte gibt es die Dringlichkeitsstufen Vordringlicher Bedarf (VB, ggf. zur Engpassbeseitigung VB-E). Diese sollen bis 2030 umgesetzt oder zumindest begonnen werden. Zudem gibt es noch Projekte des Weiteren Bedarfs (mit Engpassbeseitigung WB/WB-E), des Potentiellen Bedarfs (PB) sowie Projekte, die keinen Bedarf aufweisen.

 

Beteiligung von Institutionen und der Öffentlichkeit:

Ab dem 21.03.2016 können Institutionen und Bürger in einem Zeitraum von sechs Wochen zum Entwurf des BVWP 2030 und zum Umweltbericht Stellung nehmen (http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/StellungnahmeAbgeben/stellungnahme_node.html).

 

Eine Auslegung ist in verschiedenen Städten vorgesehen. Die nächstgelegene Stelle zur Einsichtnahme ist bei der Autobahndirektion Nordbayern, Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg montags bis donnerstags von 7.00-16.00 Uhr und freitags von 7.00-13.00 Uhr einsehbar (Tel. für allgemeine Informationen 0911 - 4621 01).

 

Projekte mit Auswirkungen auf die Stadt Fürth:

Folgende Projekte dürften unmittelbare oder zumindest mittelbare Auswirkungen auf die Stadt Fürth haben

 

·         Bundesfernstraßen:

·         6-streifiger Ausbau A 3 zw. AK Biebelried und AK Fürth/Erlangen

·         6-streifiger Ausbau A 73 zw. AS Forchheim-Süd und AK Fürth/Erlangen

·         Bundesschienenwege:

·         2-010-V01: ABS/NBS Nürnberg – Erfurt (VDE 8.1)

·         2-010-V02: ABS/NBS Nürnberg – Erfurt (VDE 8.1)

·         2-010-V04: Güterzugtunnel Fürth

·         2-013-V01: ABS Burgsinn – Gemünden – Würzburg – Nürnberg

·         2-17-V01: ABS Nürnberg - Marktredwitz - Hof / Grenze D/CZ (- Prag) (Franken-Sachsen-Magistrale)

·         2-019-V01: ABS Hof - Marktredwitz - Regensburg - Obertraubling (Ostkorridor Süd)

·         Bundeswasserstraßen:

·         keine

 

Details zu den einzelnen Projekten:

Die nachfolgenden Angaben sind dem Projektinformationssystem PRINS entnommen. Die angegebenen Dauern sind rechnerische Grundlagen für die Barwertermittlung der Nutzen-Kosten-Untersuchung.

 

·         Bundesfernstraßen:

·         6-streifiger Ausbau A 3 zw. AK Biebelried und AK FÜ/ER:

·         laufend u. fest disponiert

·         6-streifiger Ausbau A 73 zw. AS FO-Süd und AK FÜ/ER:

o   kein Bedarf mit Prüfauftrag (nächster Bedarfsplan)

 

·         Bundesschienenwege:

·         2-010-V01 ABS/NBS Nürnberg – Erfurt (VDE 8.1),
http://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-010-V01/2-010-V01.html):

o   3. u. 4 Gleis Forchheim - Strullendorf, Vmax 230 km/h, neuer Überholungsbahnhof Eggolsheim Süd; 2-gleisige NBS Strullendorf - Breitengüßbach entlang der A 73 (Ostumfahrung Bamberg), Vmax 230 km/h; 2-gleisige NBS Nürnberg-Kleinreuth - Eltersdorf (Güterzugtunnel Fürth), Vmax 120 km/h, Länge 7,5 km

o   Begründung der Dringlichkeitseinstufung (kein Bedarf)

§  zu niedriges NKV (1,0), Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben

o   hohe Umweltbetroffenheit

o   Verlagerung von 121 Güterzügen von der bestehenden Strecke und 30 zusätzlichen Zügen in den Güterzugtunnel

o   Dauer der noch ausstehenden Planungen 4 Jahre,
Dauer der Bauphase 5 Jahre

o   Als Alternativen wurde ein reduzierter Streckenausbau ohne Güterzugtunnel Fürth (siehe 2-010-V02) sowie ein Ausbau des Korridors durch das Pegnitztal (siehe 2-017-V01) bzw. ein Ausbau des Ostkorridors Hof - Regensburg (siehe 2-019-V01) betrachtet.

o   Projekt wurde optimiert und erneut als Variante 2-010-V02 bewertet und in VB aufgenommen

o   Zusätzlich wurde 2-gleisige NBS Nürnberg-Kleinreuth – Eltersdorf (Güterzugtunnel Fürth), vmax 120 km/h, Länge 7,5 km in den PB (2-010-V04) aufgenommen

·         2-010-V02 ABS/NBS Nürnberg – Erfurt (VDE 8.1),
http://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-010-V02/2-010-V02.html:

o   3. u. 4 Gleis Forchheim - Strullendorf, Vmax 230 km/h, neuer Überholungsbahnhof Eggolsheim Süd; 2-gleisige NBS Strullendorf - Breitengüßbach entlang der A 73 (Ostumfahrung Bamberg), Vmax 230 km/h; Blockverdichtung Fürth – Eltersdorf

o   Begründung der Dringlichkeitseinstufung Vordringlicher Bedarf (VB):

§  niedriges NKV (1,1)

§  Engpassbeseitigung

§  Reisezeitverkürzung

§  TEN-Kernnetzkorridor

o   hohe Umweltbetroffenheit

o   17 zusätzlichen Güterzüge ggü. Bezugsfall 2030

o   Dauer der noch ausstehenden Planungen 4 Jahre,
Dauer der Bauphase 5 Jahre

o   Als Alternativen wurde ein erweiterter Streckenausbau mit Güterzugtunnel Fürth (siehe 2-010-V01) sowie ein Ausbau des Korridors durch das Pegnitztal (siehe 2-017-V01) bzw. ein Ausbau des Ostkorridors Hof - Regensburg (siehe 2-019-V01) betrachtet.

·         2-010-V04 Güterzugtunnel Fürth:

o   ABS/NBS Nürnberg – Erfurt (VDE 8.1) Umfasst zusätzlich zu 2-010-V02 (siehe VB) 2-gleisige NBS Nürnberg-Kleinreuth – Eltersdorf (Güterzugtunnel Fürth), vmax 120 km/h, Länge 7,5 km; kann bei positiver Bewertung 2-010-V02 ergänzen (Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, das in den Vordringlichen oder weiteren Bedarf aufsteigen kann)

o   Keine weitergehenden Informationen (Projektdossier) im PRINS enthalten

·         2-013-V01 ABS Burgsinn - Gemünden - Würzburg – Nürnberg
http://bvwp-projekte.de/schiene/2-013-V01/2-013-V01.html:

o   Blockverdichtung Burgsinn - Gemünden - Würzburg - Siegelsdorf;
3. Gleis Siegelsdorf – Fürth

o   Begründung der Dringlichkeitseinstufung Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E):

§  hohes NKV (5,2)

§  Engpassbeseitigung

§  keine hohe Umweltbetroffenheit

§  TEN-Kernnetzkorridor

o   Erhöhung der Kapazitäten für Schienengüterverkehr (SGV +36 Züge/24h)

o   Flächeninanspruchnahme ca. 12,6 ha

o   mittlere Umweltbetroffenheit:
Die eingleisige Ausbaustrecke führt von Veitsbronn (Siegelsdorf) nach Fürth durch Grün- und Ackerland und überquert bei Fürth den Main-Donau-Kanal. Innerhalb der Wirkzone liegt ein FFH-Gebiet entlang der Zenn. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.

o   Entlastung von Verkehrslärm für 110.378 Einwohner

o   Dauer der noch ausstehenden Planungen 7 Jahre,
Dauer der Bauphase 2 Jahre

o   Ziel des Planfalls ist die Auflösung des Engpasses zwischen Burgsinn und Nürnberg. Daher wurde als Alternative ein Ausbau der Werntalbahn (siehe 2-012-V01, NKV 0,2, kein Bedarf) in Verbindung mit den Projekten 2-010-V01 bzw. 2-010-V02 geprüft.

·         2-017-V01 ABS Nürnberg - Marktredwitz - Hof / Grenze D/CZ (- Prag)
(Franken-Sachsen-Magistrale)
http://bvwp-projekte.de/schiene/2-017-V01/2-017-V01.html:

o   Elektrifizierung Nürnberg - Marktredwitz - Hof, Marktredwitz - Schirnding - Grenze D/CZ u. Nürnberg Ost - Nürnberg-Dutzendteich

o   Begründung der Dringlichkeitseinstufung Vordringlicher Bedarf (VB):

§  niedriges NKV (1,3)

§  Reisezeitverkürzung

§  keine hohe Umweltbetroffenheit

§  Schließung Elektrifizierungslücke

§  TEN-Kernnetzkorridor

o   Erhöhung der Kapazitäten für Schienengüterverkehr (SGV +23 Züge/24h)

o   geringe Umweltbetroffenheit

o   Dauer der noch ausstehenden Planungen 6 Jahre,
Dauer der Bauphase 5 Jahre

o   Als Alternative wurde ein Ausbau der Strecke Ebensfeld - Nürnberg in zwei Ausbaustufen (siehe 2-010-V01 bzw. 2-010-V02) und ein Ausbau des Ostkorridors Hof - Regensburg (siehe 2-019-V01) betrachtet.

·         2-019-V01 ABS Hof - Marktredwitz - Regensburg – Obertraubling
(Ostkorridor Süd)
http://bvwp-projekte.de/schiene/2-019-V01/2-019-V01.html:

o   Elektrifizierung Hof - Marktredwitz - Regensburg; 3. Gleis Regensburg - Obertraubling; 2. Gleis Verbindungskurve Regensburg Hafenbrücke - Regensburg Ost; Herstellung KV-Profil P/C 400 Regensburg - Maxhütte-Haidhof u. Marktredwitz – Oberkotzau

o   Dringlichkeitseinstufung Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung
(VB-E):

§  mittleres NKV (1,7)

§  Engpassbeseitigung

§  keine hohe Umweltbetroffenheit

§  Schließung Elektrifizierungslücke

§  TEN-Kernnetzkorridor

o   Erhöhung der Kapazitäten für Schienengüterverkehr (SGV +35 Züge/24h)

o   geringe Umweltbetroffenheit

o   Dauer der noch ausstehenden Planungen 6 Jahre,
Dauer der Bauphase 4 Jahre

o   Als Alternative wurde ein Ausbau der Strecke Ebensfeld - Nürnberg in zwei Ausbaustufen (siehe 2-010-V01 bzw. 2-010-V02) und ein Ausbau des Korridors durch das Pegnitztal (siehe 2-017-V01) betrachtet.

 

Erste Schlussfolgerungen:

Wegen der Veröffentlichung am 17.03.2016 konnten noch nicht alle Unterlagen vollständig gesichtet werden, so dass die nachfolgende Einschätzung nur vorläufigen Charakter haben kann.

 

·         Bundesfernstraßen:
Bei den Bundesfernstraßen ergeben sich durch den sechsstreifigen Ausbau der A 3 zwischen dem AK Biebelried und dem AK Fürth/Erlangen keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Stadtgebiet Fürth. Grundsätzlich ist nach Fertigstellung der Maßnahme eine Reduzierung der Staugefahr in den Ausbauabschnitten  insbesondere in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten.

·         Bundesschienenwege:
Hier ergeben sich für die Stadt Fürth die deutlichsten Auswirkungen:

o   ABS/NBS Nürnberg – Erfurt (VDE 8.1):

§  Keine Aussage zum S-Bahn-Verschwenk, daher wird die bisher planfestgestellte Trasse weiterverfolgt

§  Entfall des Güterzugtunnels (nur noch potentieller Bedarf, Realisierungschancen wenn überhaupt erst weit nach 2030), dadurch keine unmittelbare Entlastung vom Güterverkehr absehbar, aber

§  Ausbau von einer westlichen und zwei östlichen Alternativrouten im vordringlichen Bedarf (Würzburg- Fürth bzw. Nürnberg – Hof und Hof – Regensburg:
Dadurch Verlagerung des SGV bzw. Entlastung vom SGV im Stadtgebiet

o   3. Gleis Siegelsdorf – Fürth:

§  Durch Neubau eines Gleises Lärmschutz nach den strengeren Lämvorsorgewerten der 16. BImSchV. Langfristig erleichterte Nutzung potenzieller Wohnbauflächen möglich.

§  Kapazitätsausweitungen könnten auch für Ausbau SPNV genutzt werden (ggf. Taktverdichtung möglich)

§  Bessere Chancen für eine Umgestaltung der SPNV-Stationen Unterfürberg und Burgfarrnbach (z. B. Barrierefreiheit, Verknüpfung mit dem Bus)

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: