Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2015 - Wanderwege im Fürther Wiesengrund
Vorlage
OA/184/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Entfällt, da Kenntnisnahme


Am 05.10.2015 wurde im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss das Wanderwegekonzept für die Stadt Fürth und den Fürther und Zirndorfer Stadtwald vorgestellt. Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss nahm den Vortrag des Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis. Eine weitere Behandlung erfolgte im Umweltausschuss am 10.12.2015.

 

Für das Ausweisen und Markieren von neuen Wanderwegen ist eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich (Art. 28 Abs. 3 Satz 1 BayNatSchG). Diese Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

 

·      Die Markierungen und Wegetafeln dürfen das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.

·      Auf die Grundstücksnutzung ist beim Streckenverlauf Rücksicht zu nehmen.

·      Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke oder sonstige Betroffene sind vor Anbringung der Markierungen zu benachrichtigen.

·      Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts sowie des Straßenverkehrsrechts finden weiterhin Beachtung.

 

Die Firma Schettler Consulting KG hat im Auftrag der Stadt Fürth die Neukonzeptionierung des Wanderwegenetzes vorgenommen und mit Schreiben vom 27.01.2016 beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz beantragt, den Verlauf und die Markierung der geplanten Wanderwege zu genehmigen.

 

Zur Beurteilung der Voraussetzungen wurden folgende Unterlagen eingereicht:

 

·      Pläne mit dem Verlauf der Wanderwege

·      Angabe der vermuteten Besucherfrequenz

·      Muster einer Wanderwegemarkierung

·      Musteranschreiben für die Beteiligung der betroffenen Grundbesitzer

·      Einverständnis des Grünflächenamtes über das Ausweisen und Markieren im Umfeld von denkmalgeschützten Bereichen und Schonungen (Schlosspark Burgfarrnbach und Stadtpark)

 

Es fanden hierzu schon in der Planungsphase verschiedene Abstimmungen statt, um möglichst frühzeitig evtl. bestehende Konfliktpunkte auszuräumen.

 

So wurde beispielsweise bereits in der der Vorlage zum Umweltausschuss am 10.12.2015 dargelegt, dass eine Beeinträchtigung der Storchenschutzgebiete durch die geplanten Wegeführungen ausgeschlossen werden könne. Weiter wurde ausgeführt, dass die gravierendsten Problemlagen im Hinblick auf die Durchschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen bereits beseitigt worden seien.

 

Letzte konfliktträchtige Punkte wurden nunmehr ebenfalls ausgeräumt und die sich daraus ergebenden Änderungen in das Gesamtkonzept übernommen. Der Streckenverlauf der Wanderwege zeigt nun, dass keine besonders geschützten Gebiete tangiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine neuen Wege und Pfade angelegt werden. Alle Wege und Pfade die markiert werden sollen, sind in der Natur bereits vorhanden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Genehmigung zu erteilen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersichtskarte Wanderweg Rotkreuz M: 1 : 50.000

Übersichtskarte Wasserachsen M: 1 : 50.000

Lageplan Wasserachsen Nord M: 1 : 10.000

Lageplan Wasserachsen Ost M: 1 : 10.000

Lageplan Wasserachsen West M: 1 : 10.000