Entfällt, da Kenntnisnahme
Am 05.10.2015 wurde im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss das Wanderwegekonzept für die Stadt Fürth und den Fürther und Zirndorfer Stadtwald vorgestellt. Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss nahm den Vortrag des Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis. Eine weitere Behandlung erfolgte im Umweltausschuss am 10.12.2015.
Für das Ausweisen und Markieren von neuen Wanderwegen ist eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich (Art. 28 Abs. 3 Satz 1 BayNatSchG). Diese Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
· Die Markierungen und Wegetafeln dürfen das
Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
· Auf die Grundstücksnutzung ist beim
Streckenverlauf Rücksicht zu nehmen.
· Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke
oder sonstige Betroffene sind vor Anbringung der Markierungen zu benachrichtigen.
· Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts
sowie des Straßenverkehrsrechts finden weiterhin Beachtung.
Die Firma Schettler Consulting KG hat im Auftrag der Stadt Fürth die
Neukonzeptionierung des Wanderwegenetzes vorgenommen und mit Schreiben vom
27.01.2016 beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz beantragt, den
Verlauf und die Markierung der geplanten Wanderwege zu genehmigen.
Zur Beurteilung der Voraussetzungen wurden folgende Unterlagen
eingereicht:
· Pläne mit dem Verlauf der Wanderwege
· Angabe der vermuteten Besucherfrequenz
· Muster einer Wanderwegemarkierung
· Musteranschreiben für die Beteiligung der
betroffenen Grundbesitzer
· Einverständnis des Grünflächenamtes über das
Ausweisen und Markieren im Umfeld von denkmalgeschützten Bereichen und
Schonungen (Schlosspark Burgfarrnbach und Stadtpark)
Es fanden hierzu schon in der Planungsphase
verschiedene Abstimmungen statt, um möglichst frühzeitig evtl. bestehende
Konfliktpunkte auszuräumen.
So wurde beispielsweise bereits in der der
Vorlage zum Umweltausschuss am 10.12.2015 dargelegt, dass eine Beeinträchtigung
der Storchenschutzgebiete durch die geplanten Wegeführungen ausgeschlossen
werden könne. Weiter wurde ausgeführt, dass die gravierendsten Problemlagen im
Hinblick auf die Durchschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen bereits
beseitigt worden seien.
Letzte konfliktträchtige Punkte wurden
nunmehr ebenfalls ausgeräumt und die sich daraus ergebenden Änderungen in das
Gesamtkonzept übernommen. Der Streckenverlauf der Wanderwege zeigt nun, dass
keine besonders geschützten Gebiete tangiert werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass keine neuen Wege und Pfade angelegt werden. Alle Wege und
Pfade die markiert werden sollen, sind in der Natur bereits vorhanden.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die
Genehmigung zu erteilen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Übersichtskarte
Wanderweg Rotkreuz M: 1 : 50.000
Übersichtskarte
Wasserachsen M: 1 : 50.000
Lageplan
Wasserachsen Nord M: 1 : 10.000
Lageplan
Wasserachsen Ost M: 1 : 10.000
Lageplan Wasserachsen West M: 1 : 10.000