Der
Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung Mittelfranken vom 05.04.2016
(Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2016 der Stadt Fürth –
KommHV-Kameralistik – einschließlich des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth und
der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft“, „Gewerbepark Hardhöhe-West" und
„Städtisches Altenpflegeheim“) Kenntnis.
Er beschließt, der unter Ziffer 3 des o.g. Schreibens
enthaltenen Auflage beizutreten.
Am
07.04.2016 erhielt die Stadt Fürth das
Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 05.04.2016 vorab per
Mail (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2016 ist mit der folgenden
Auflage verbunden:
„Die Kreditaufnahmen und
Verpflichtungsermächtigungen für die Stadt werden unter folgender Auflage
genehmigt:
Auflage
zu 1.1 und 2.1
Die höheren Einnahmen bei den
staatlichen Schlüsselzuweisungen (1.500 T€) sind in Höhe von 500 T€ der
allgemeinen Rücklage zum Zwecke des Abbaus der Verschuldung zuzuführen.“
Die Genehmigung des Haushalts 2016 der Stadt Fürth wird somit – wie in den Vorjahren 2014 und 2015 – unter der Auflage erteilt, dass eine teilweise Verwendung der überplanmäßigen Einnahmen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen für die Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage verwendet werden (Zweckbindung Schuldentilgung).
Für
das rechtswirksame Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfordert es einen
Beitrittsbeschluss des Stadtrates zu dieser Auflage.
Zu dem Schreiben der Regierung ist zudem Folgendes anzumerken:
Schulden
pro Einwohner
Auf
Seite 7 des o.g. Schreibens werden unter Gliederungspunkt 4.4 die Schulden
der Stadt thematisiert. Hierbei wird sowohl zum 31.12.2014 als auch für die
Folgejahre der Schuldenstand pro Einwohner genannt. Bei Ihrer Berechnung
bezieht sich die Regierung für die Jahre 2015 und 2016 - mangels aktueller
Daten - auf alte Einwohnerzahlen. So wurde für den Schuldenstand zum 31.12.2015
beispielsweise die Einwohnerzahl vom 30.06.2014 verwendet. Nach Auskunft der
Regierung ist ihr dieser Umstand bewusst, die Basis 30.06.2014 ist aber
vorgegeben und wird bei den anderen zu beurteilenden Städten analog gehandhabt.
Hinzuweisen
ist, dass in den Veröffentlichungen der Kämmerei und auch in den
Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik aktuellere
Einwohnerzahlen bei der Darstellung des Schuldenstandes pro Einwohner
herangezogen werden. Aufgrund der steigenden Einwohnerzahl ergeben sich in
Folge dessen für die Stadt Fürth demnach geringere Schuldenstände pro
Einwohner.
Fazit: Der Schuldenstand zum
01.01.2016 beträgt tatsächlich 1953,74 € pro Einwohner, da gem. dem Landesamt
für Statistik die Einwohnerzahlen zum 30.06.2015 zugrunde gelegt werden müssen.
Kreditaufnahmen
und Tilgungen
In
den Schlussbemerkungen auf S. 8, 2. Absatz betrachtet die Regierung die
ordentlichen Tilgungen in Höhe von 14,2 Mio. € und vergleicht diese mit den
Kreditaufnahmen in Höhe von 14,5 Mio. €. Als Folge dieser verengten Betrachtung
erkennt die Regierung eine „minimale Nettoneuverschuldung“ (Anmerkung: in Höhe
von 0,3 Mio. €).
Tatsächlich
sind für das Jahr 2016 Kreditaufnahmen in Höhe von 14,5 Mio. € veranschlagt.
Dem stehen Tilgungsleistungen von 17,7 Mio. € gegenüber, wobei 14,2 ordentlich,
3,5 Mio. € außerordentlich getilgt werden. Als Folge dessen ergibt sich
ein Schuldenabbau in Höhe vom 3,2
Mio. €. Der faktische Vollzug
des Haushaltsplans wird somit – auf Basis der gegenwärtig vorliegenden
Informationen – zu dem oben dargestellten Schuldenabbau führen und sich nahtlos
in die Handhabung und Realisierung der Vorjahre einreihen. So konnte in den
Jahren 2013 und 2014 ein Schuldenabbau von 1,3 Mio. € bzw. 3,0 Mio. € erzielt
werden (Basis finale Jahresabschlusswerte), für 2015 wird wahrscheinlich eine
Schuldenreduktion in Höhe von 3,3 Mio. € erreicht werden können (Basis:
aktuelle Hochrechnung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2015).
Fazit: Geplant ist vielmehr
ein Schuldenabbau von 3,2 Mio. €, der – auf Basis der gegenwärtig vorliegenden
Informationen – auch erreicht werden wird.
.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Anlage 1: Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 05.04.2016
- Anlagen 2-4: Haushaltsplan 2016 der Stadt Fürth (Bände 1-3)