Der Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung Mittelfranken vom 05.04.2016 (Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2016 der Stadt Fürth – KommHV-Kameralistik – einschließlich des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth und der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft“, „Gewerbepark Hardhöhe-West" und „Städtisches Altenpflegeheim“) Kenntnis.

 

Er beschließt, der unter Ziffer 3 des o.g. Schreibens enthaltenen Auflage beizutreten.

 


Am 07.04.2016 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 05.04.2016 vorab per Mail (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2016 ist mit der folgenden Auflage verbunden:

 

„Die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadt werden unter folgender Auflage genehmigt:

 

Auflage zu 1.1 und 2.1

Die höheren Einnahmen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen (1.500 T€) sind in Höhe von 500 T€ der allgemeinen Rücklage zum Zwecke des Abbaus der Verschuldung zuzuführen.“

 

Die Genehmigung des Haushalts 2016 der Stadt Fürth wird somit – wie in den Vorjahren 2014 und 2015 – unter der Auflage erteilt, dass eine teilweise Verwendung der überplanmäßigen Einnahmen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen für die Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage verwendet werden (Zweckbindung Schuldentilgung).

 

Für das rechtswirksame Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfordert es einen Beitrittsbeschluss des Stadtrates zu dieser Auflage.

 

Zu dem Schreiben der Regierung ist zudem Folgendes anzumerken:

 

Schulden pro Einwohner

 

Auf Seite 7 des o.g. Schreibens werden unter Gliederungspunkt 4.4 die Schulden der Stadt thematisiert. Hierbei wird sowohl zum 31.12.2014 als auch für die Folgejahre der Schuldenstand pro Einwohner genannt. Bei Ihrer Berechnung bezieht sich die Regierung für die Jahre 2015 und 2016 - mangels aktueller Daten - auf alte Einwohnerzahlen. So wurde für den Schuldenstand zum 31.12.2015 beispielsweise die Einwohnerzahl vom 30.06.2014 verwendet. Nach Auskunft der Regierung ist ihr dieser Umstand bewusst, die Basis 30.06.2014 ist aber vorgegeben und wird bei den anderen zu beurteilenden Städten analog gehandhabt.

 

Hinzuweisen ist, dass in den Veröffentlichungen der Kämmerei und auch in den Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik aktuellere Einwohnerzahlen bei der Darstellung des Schuldenstandes pro Einwohner herangezogen werden. Aufgrund der steigenden Einwohnerzahl ergeben sich in Folge dessen für die Stadt Fürth demnach geringere Schuldenstände pro Einwohner.

 

Fazit: Der Schuldenstand zum 01.01.2016 beträgt tatsächlich 1953,74 € pro Einwohner, da gem. dem Landesamt für Statistik die Einwohnerzahlen zum 30.06.2015 zugrunde gelegt werden müssen.

 

Kreditaufnahmen und Tilgungen

 

In den Schlussbemerkungen auf S. 8, 2. Absatz betrachtet die Regierung die ordentlichen Tilgungen in Höhe von 14,2 Mio. € und vergleicht diese mit den Kreditaufnahmen in Höhe von 14,5 Mio. €. Als Folge dieser verengten Betrachtung erkennt die Regierung eine „minimale Nettoneuverschuldung“ (Anmerkung: in Höhe von 0,3 Mio. €).

 

Tatsächlich sind für das Jahr 2016 Kreditaufnahmen in Höhe von 14,5 Mio. € veranschlagt. Dem stehen Tilgungsleistungen von 17,7 Mio. € gegenüber, wobei 14,2 ordentlich, 3,5 Mio. € außerordentlich getilgt werden. Als Folge dessen ergibt sich ein Schuldenabbau in Höhe vom 3,2 Mio. €. Der faktische Vollzug des Haushaltsplans wird somit – auf Basis der gegenwärtig vorliegenden Informationen – zu dem oben dargestellten Schuldenabbau führen und sich nahtlos in die Handhabung und Realisierung der Vorjahre einreihen. So konnte in den Jahren 2013 und 2014 ein Schuldenabbau von 1,3 Mio. € bzw. 3,0 Mio. € erzielt werden (Basis finale Jahresabschlusswerte), für 2015 wird wahrscheinlich eine Schuldenreduktion in Höhe von 3,3 Mio. € erreicht werden können (Basis: aktuelle Hochrechnung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2015).

 

Fazit: Geplant ist vielmehr ein Schuldenabbau von 3,2 Mio. €, der – auf Basis der gegenwärtig vorliegenden Informationen – auch erreicht werden wird.

.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Anlage 1: Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 05.04.2016

- Anlagen 2-4: Haushaltsplan 2016 der Stadt Fürth (Bände 1-3)