Der
Stadtrat erlässt die – lt. Anlage 1 beigefügte – Satzung der Stadt Fürth
zur Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen „Klinikum Fürth“.
Die Änderungssatzung (Anlage 1) bezweckt:
· Zulässigkeit der elektronischen (Session-)Ladung zu den Kli-Verwaltungsratssitzungen (§ 8 Abs. 1)
· Präzisierungen/Vereinfachungen hinsichtlich der Vertretung des Kommunalunternehmens nach außen, insbesondere explizite (und seit jeher praktizierte) einköpfige Vorstandsstruktur; vgl. § 9 Abs. 1 und damit erforderliche Überarbeitungen von § 7 Abs. 3 und 4, § 10 Abs. 1 sowie die Streichung von § 9 Abs. 3 – mit den Änderungen wird auch Empfehlungen des Registergerichts entsprochen, da für das Kommunalunternehmen die Eintragung ins Handelsregister beabsichtigt ist
· Behebung – allgemeiner – Regelungslücken zur Vorstandsabberufung (§ 9 Abs. 2 in Verbindung mit Anpassungen in § 8 Abs. 6)
· Öffentlichkeit von Verwaltungsratssitzungen, soweit dort Satzungen beraten und beschlossen werden, die Rechte und Pflichten Dritter begründen (§ 8 Abs. 9)
· Sonstige Überarbeitungen (Sitzungsgeld, vgl. § 6 Abs. 5) und Behebung eines Redaktionsfehlers (§ 9 Abs. 5 bzw. bisheriger Abs. 6).
Ausführliche Hinweise können der als Anlage 2 beigefügten Synopse und der dortigen Erläuterungsspalte entnommen werden.
Die Änderungssatzung und Synopse wurden vom Beteiligungsmanagement erstellt. RA und Kli sind hierin eingebunden worden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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