Betreff
Erlass der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet an der Rednitz und Änderung der bestehenden ÜVO
Vorlage
OA/188/2016
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

1.
Das Prüfungsergebnis zu den im Anhörungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen der beteiligten Behörden sowie den Einwendungen der Betroffenen und der anerkannten Naturschutzverbände wird gebilligt.

2.
Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Rednitz im Stadtgebiet Fürth (Überschwemmungsgebietsverordnung Rednitz – RednitzÜV) und der 3. Verordnung der Stadt Fürth zur Änderung der „Überschwemmungsgebietsverordnung – ÜVO -“.

 

3.
Um den Hochwasserschutz in den Überschwemmungsgebieten zu gewährleisten und die Rückhalteflächen zum Schutz der bewohnten Gebiete nicht weiter zu reduzieren, beauftragt der Umweltausschuss / der Stadtrat die Verwaltung, Bebauungen in den Überschwemmungsgebieten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten möglichst zu vermeiden und dort vorrangig Grünflächen auszuweisen.

 


Hintergrund:

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.

 

Sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser Gefährdungslage durch Änderung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und einer ersten Bewertung zuzuführen. Auf dieser Grundlage sind Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei wird von einem 100-jährigen Hochwasserereignis (sog. Bemessungshochwasser – HQ 100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann ein solches Ereignis in 100 Jahren sowohl gar nicht als auch mehrfach vorkommen.

 

Bei den so ermittelten Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Darstellung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.

 

In der Stadt Fürth wurde mit der Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Rednitz, Pegnitz, Regnitz, Farrnbach und Zenn (Überschwemmungsgebietsverordnung – ÜVO -, vom 13.07.1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.07.2001) bereits erhebliche Vorarbeit geleistet.

 

Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet nun die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und fortzuschreiben (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG). Die Stadt Fürth hat diese Überschwemmungsgebiete mit Rechtsverordnung festzusetzen (Art. 46 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 BayWG).

 

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) hat daraufhin für die Rednitz (Gewässer I. Ordnung) das Überschwemmungsgebiet auf Grundlage des HQ 100 neu berechnet.

 

Das fortgeschriebene Überschwemmungsgebiet der Rednitz wurde von der Stadt Fürth bereits mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 10.09.2008 für fünf Jahre vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung wurde am 07.08.2013 um zwei Jahre verlängert. Zur weiteren Sicherung des fortgeschriebenen Überschwemmungsgebietes ist nun die amtliche Festsetzung durch Rechtsverordnung vorgesehen.

 

Aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen und Bestimmungen ist beabsichtigt, für alle neu überrechneten Überschwemmungsgebiete jeweils eigene Verordnungen zu erlassen (hier: RednitzÜV) und die alte Festsetzung gleichzeitig aus der bisherigen ÜVO zu streichen.

 

Verordnungsverfahren:

Das vom WWA neu ermittelte Überschwemmungsgebiet wurde stadtintern Ende Januar 2015 abgestimmt. Die Unterlagen für das Verordnungsverfahren gingen daraufhin am 04.03.2015 bei der Stadt Fürth ein. Nach Beschluss des Umweltausschusses in der Sitzung am 23.04.2015 wurde das Anhörungsverfahren mit Schreiben vom 10.06.2015 an die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme eingeleitet. Die öffentliche Auslegung fand vom 22.06. bis zum 21.07.2015 statt. Der Erörterungstermin wurde am 08.10.2015 durchgeführt.

Aufgrund einer der erforderlichen Veränderungen (Bereich Schießplatz) wurde ein erneutes Anhörungsverfahren notwendig. Den von der Änderung betroffenen Trägern öffentlicher Belange und den anerkannten Naturschutzverbänden wurde mit Schreiben vom 30.11.2015 die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die erneute öffentliche Auslegung fand vom 21.12.2015 bis zum 20.01.2016 statt. Der zweite Erörterungstermin wurde am 06.04.2016 durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände sind in der beigefügten Übersicht, verbunden mit einer Bewertung und einem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung, zusammengefasst. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind insgesamt fünf förmliche (und zwei formlose) Einwendungen eingegangen. Die einzelnen Einwendungen sind ebenfalls der beigefügten Übersicht, verbunden mit einer Bewertung und einem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung, zu entnehmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: