Die Ausführungen des Baureferates zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Auf-stellung des Bebauungsplanes Nr. 4600 der Stadt Nürnberg dienen zur Information und werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Stadt Fürth wurden von Seiten der Stadt Nürnberg - im Rahmen der zur Zeit laufenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - die o. g. Verfahrensunterlagen zugesandt.
Gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) herrscht bezüglich der Bauleitplanung ein inter-kommunales Abstimmungsgebot, durch das die Belange der benachbarten Gemeinde ge-schützt werden sollen. Es ist daher zu prüfen, inwieweit durch die Bauleitplanung in der Nachbarstadt unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art entstehen können.
Mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 4600 der Stadt Nürnberg sollen die
planungsrecht-lichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier im Bereich des
ehemaligen Südbahnhofs geschaffen werden. Für das ca. 100 ha große Plangebiet
wurde eine Nutzungsmischung, welche im Wesentlichen Wohnen, Gewerbe, Grün und
verschiedene Gemeinbedarfs-einrichtungen umfasst, für die weitere
städtebauliche Überplanung zu Grunde gelegt. Dabei soll insbesondere eine
Grünverbindung zwischen dem Grünzug Hasenbuck und dem Volkspark Dutzendteich
hergestellt werden.
Seitens der Stadt Nürnberg wird darauf hingewiesen, dass im weiteren
planungsrechtlichen Verfahren der Bebauungsplan 4600 „Brunecker Straße“
schrittweise bzw. modulweise in Form von Teilbebauungsplänen bearbeitet werden
soll.
Insbesondere ist die künftige Nutzung im zentralen Bereich des Plangebietes
noch variabel. Hier sind sowohl Wohnen als auch Gewerbe denkbar. Eine
Entscheidung hierfür soll aber erst 2018 fallen und ist abhängig von den dann
konkret absehbaren Bedürfnissen. Aufgrund der beiden Entwicklungsmöglichkeiten
werden dem Bebauungsplanverfahren zwei Varianten (Variante Wohnen bzw. Variante
Gewerbe) zugrunde gelegt.
Nachdem die geplanten Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung
nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmen, soll im
Parallelverfahren die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes -
ebenfalls mit zwei Varianten (siehe Anlage 1 und 2) – durchgeführt werden.
Aus hiesiger Sicht stellt die Wiedernutzung des in weiten Teilen versiegelten
Geländes einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz dar, da wertvolle bisher
unbebaute Bereiche nicht in An-spruch genommen werden müssen.
Die beiden Bauleitplanverfahren geben derzeit keinen Anlass zu Hinweisen oder Bedenken. Hiesigen Erachtens werden Belange der Stadt Fürth nicht beeinträchtigt.
Hinweis:
Auf Grund ihres Umfangs und der enthaltenen Pläne eignen sich die
Entwürfe der Bauleitplan-verfahren nicht dazu, als vollständige Anlage dieser
Beschlussvorlage beigefügt zu werden.
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Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Anlage 1: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg – Variante Wohnen
- Anlage 2: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg – Variante Gewerbe