Betreff
Nachbargemeindliche Stellungnahme zur 8. Änderung des Flächennutzungs-planes der Stadt Nürnberg und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4600 "Brunecker Straße"
Vorlage
SpA/422/2016
Aktenzeichen
V-SpA-PlF-Si
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Ausführungen des Baureferates zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Auf-stellung des Bebauungsplanes Nr. 4600 der Stadt Nürnberg dienen zur Information und werden zustimmend zur Kenntnis genommen.


Der Stadt Fürth wurden von Seiten der Stadt Nürnberg - im Rahmen der zur Zeit laufenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - die o. g. Verfahrensunterlagen zugesandt.

 

Gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) herrscht bezüglich der Bauleitplanung ein inter-kommunales Abstimmungsgebot, durch das die Belange der benachbarten Gemeinde ge-schützt werden sollen. Es ist daher zu prüfen, inwieweit durch die Bauleitplanung in der Nachbarstadt unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art entstehen können.

 

Mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 4600 der Stadt Nürnberg sollen die planungsrecht-lichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs geschaffen werden. Für das ca. 100 ha große Plangebiet wurde eine Nutzungsmischung, welche im Wesentlichen Wohnen, Gewerbe, Grün und verschiedene Gemeinbedarfs-einrichtungen umfasst, für die weitere städtebauliche Überplanung zu Grunde gelegt. Dabei soll insbesondere eine Grünverbindung zwischen dem Grünzug Hasenbuck und dem Volkspark Dutzendteich hergestellt werden.

Seitens der Stadt Nürnberg wird darauf hingewiesen, dass im weiteren planungsrechtlichen Verfahren der Bebauungsplan 4600 „Brunecker Straße“ schrittweise bzw. modulweise in Form von Teilbebauungsplänen bearbeitet werden soll.

Insbesondere ist die künftige Nutzung im zentralen Bereich des Plangebietes noch variabel. Hier sind sowohl Wohnen als auch Gewerbe denkbar. Eine Entscheidung hierfür soll aber erst 2018 fallen und ist abhängig von den dann konkret absehbaren Bedürfnissen. Aufgrund der beiden Entwicklungsmöglichkeiten werden dem Bebauungsplanverfahren zwei Varianten (Variante Wohnen bzw. Variante Gewerbe) zugrunde gelegt.

Nachdem die geplanten Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmen, soll im Parallelverfahren die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes - ebenfalls mit zwei Varianten (siehe Anlage 1 und 2) – durchgeführt werden.

Aus hiesiger Sicht stellt die Wiedernutzung des in weiten Teilen versiegelten Geländes einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz dar, da wertvolle bisher unbebaute Bereiche nicht in An-spruch genommen werden müssen.

Die beiden Bauleitplanverfahren geben derzeit keinen Anlass zu Hinweisen oder Bedenken. Hiesigen Erachtens werden Belange der Stadt Fürth nicht beeinträchtigt.

 

 

Hinweis:

Auf Grund ihres Umfangs und der enthaltenen Pläne eignen sich die Entwürfe der Bauleitplan-verfahren nicht dazu, als vollständige Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt zu werden.

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Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Anlage 1:  8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg – Variante Wohnen

- Anlage 2:  8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg – Variante Gewerbe