Betreff
Anfrage der SPD Stadtratsfraktion vom 04.05.2016: Möglichkeiten des Vorgehens gegen aggressive Werbung in der Fußgängerzone
Vorlage
Rf. III/079/2016
Art
Beschlussvorlage - R

Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.


I.       Die SPD fragt an:

„Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, gegen aggressive Werbung im Bereich der Fußgängerzone vorzugehen?

 

Einschlägig ist Art. 14 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.

 

Gemäß Art. 14 Abs. 1 ist die Benutzung der Straßen im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr (Gemeingebrauch) jedermann gestattet.

 

Der „engere Verkehrsbegriff“ umfasst den fließenden und den ruhenden Verkehr, der „weitere Verkehrsbegriff“ umfasst den sog. kommunikativen Verkehr.

 

Dazu zählt „das Verteilen von Flugblättern politischen, religiösen und weltanschaulichen Inhalts“. Dies ist immer dann zulässig, solange die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs nicht beeinträchtigt wird.

 

Und dann jedoch: „hält sich das gezielte Ansprechen von bestimmten Passanten auf öffentlichen Straßen in werbender Absicht nicht mehr im Rahmen des Gemeingebrauchs sondern ist auch dann als Sondernutzung zu beurteilen, wenn es von einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft neben der Mitgliederwerbung zugleich in gewerblicher Absicht erfolgt.“ (Vgl. Zeitler, Kommentar zum Bayerischen Straßen- und Wegegesetz)

 

Das Verhalten, wie in der Anfrage geschildert, ist also immer Sondernutzung und, da ohne Erlaubnis erfolgt, auch unerlaubte Sondernutzung. Folgerichtig sind als Auflagen für die Sondernutzungsbescheide bezüglich Infoständen das ausdrückliche Verbot des Ansprechens von Passanten enthalten.

 

Im Falle eines Verstoßes kann eine weitere erneute Genehmigung versagt werden. Dies geschieht bereits jetzt (Anlage).

 

Man kann also Passanten, die sich durch ein solches Verhalten belästigt fühlen, nur empfehlen, dieses, so wie geschehen, Stadträten zu melden oder aber selbst telefonisch oder per Email sich zu wenden an das Tiefbauamt der Stadt Fürth, Abteilung Straßen- und Brückenbau.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: