Betreff
Vorlage zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "Runder Tisch Mobilfunk"
Vorlage
OA/195/2016
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und beschließt, in Abkehr von der bislang zurückhaltenden Praxis bei Bedarf auch aktiv städtische Grundstücke bzw. Immobilien für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen anzubieten.


Mit Antrag vom 17.06.2016 beantragte die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Folgendes:

 

1. Einen Bericht vom „Runden Tisch Mobilfunk“

Die letzte Berichterstattung zum Runden Tisch Mobilfunk erfolgte im Umweltausschuss am 14.03.2013. Seither hat die politische Ebene des Runden Tisches zweimal getagt, sechsmal wurde eine Entscheidung der politischen Ebene schriftlich im Umlaufverfahren herbeigeführt.

 

Dabei wurden 22 kritische und 36 unkritische Standorte diskutiert. Angaben zu den einzelnen Standorten und den nächstgelegenen sensiblen Einrichtungen liegen den am Runden Tisch beteiligten Parteien vor; es kann daher aus Zeitgründen auf eine ausführliche Darstellung der behandelten Standorte verzichtet werden.

 

 

2. Informationen zur Änderung der BImSchV

Mit der Einfügung eines § 7a in die 26. BImSchV (in Kraft getreten zum 22.08.2013) wurde erstmals eine Beteiligung der Kommunen bei der Planung von Mobilfunkstandorten durch die Betreiber gesetzlich normiert.

Bislang war es ausreichend, dass die Mobilfunknetzbetreiber bei der Bundesnetzagentur eine sogen. Standortbescheinigung beantragen, mit dieser wird die Einhaltung u.a. der gesetzlichen Grenzwerte belegt, und der Kommune die beabsichtigte Inbetriebnahme der Sendeanlage anzeigen. Die Stadt Fürth hat daher mit den Mobilfunknetzbetreibern die sogen. „Leitlinien zum Runden Tisch Mobilfunk“ vereinbart, welche eine differenzierte Beteiligung der Stadt bei der Standortwahl vorsehen. Danach ist vorgesehen, dass die Betreiber die Stadt frühzeitig über Standortplanungen in Kenntnis setzen. Auf der Arbeitsebene des Runden Tisches (= Verwaltung) werden diejenigen Standorte identifiziert, welche sich in unmittelbarer Nähe sensibler Einrichtungen (Kindertagesstätten und Schulen) befinden (sogen. kritische Standorte) und zur Beratung in die politische Ebene des Runden Tisches verwiesen. Kann dort keine Einigung über die Standorte hergestellt werden, können die Betreiber den geplanten Standort gemäß den gesetzlichen Vorgaben verwirklichen. Die sogen. unkritischen Standorte werden unmittelbar nach Prüfung durch die Arbeitsebene freigegeben.

 

Das Beteiligungsverfahren nach § 7 a 26. BImSchV sieht vor, dass die Betreiber die Kommunen bei der Standortauswahl anhören. Dabei soll den Kommunen rechtzeitig die Möglichkeit gegeben werden, zu den Standortplanungen Stellung zu nehmen und diese zu erörtern. Weiter ist vorgesehen, dass die Betreiber die Ergebnisse der Beteiligung zu berücksichtigen haben. Das heißt allerdings nicht, dass die Betreiber in jedem Fall nach den Vorstellungen der Kommune planen und bauen müssen. Der Berücksichtigungspflicht genügen die Betreiber insbesondere dadurch, dass sie Standortvorschlage der Kommune überprüfen und bei Eignung bevorzugt verwirklichen. Lediglich bei Dissens ist die Entscheidung durch die Betreiber schriftlich zu begründen (Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz - LAI - , 2014).

 

Der LAI hat auch festgestellt, eine weitere Beteiligung der Kommunen gemäß bereits bestehender Vereinbarungen (wie z.B. den Fürther Leitlinien) mit § 7a der 26. BImSchV vereinbar sei. Zudem wurden in § 7a Minimalanforderungen an eine Beteiligung normiert. Betreibern und Kommunen sei daher nicht verwehrt, einen höheren Standard zu vereinbaren.

 

Der Runde Tisch Mobilfunk hat sich in seiner Sitzung am 20.06.2016 dafür ausgesprochen, das Beteiligungsverfahren gemäß den Fürther Leitlinien beizubehalten. In Abkehr von der bislang eher zurückhaltenden Praxis der Stadt Fürth haben die politischen Vertreter im Runden Tisch den Wunsch geäußert, städtische Grundstücke bzw. Immobilien - sofern verfügbar - bei Bedarf auch aktiv für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen anzubieten.

 

 

3. Eine Vorstellung der Konzepte der Mobilfunkbetreiber für den weiteren Netzausbau/-umbau

Der weitere Netzausbau wurde im Runden Tisch thematisiert. Die Betreiber haben erläutert, dass der Netzausbau je nach der Nachfrage der Mobilfunknutzer erfolge. Ziel sei, eine flächendeckende Versorgung des Stadtgebietes sicherzustellen. Bemerken die Funktechniker der Betreiber, dass in einzelnen Netzzellen eine Unterversorgung besteht, werden Überlegungen zur Ertüchtigung bestehender Sendeanlagen (Kapazitätserhöhung) oder zur Errichtung neuer Sendeanlagen angestellt.

 

 

4. Darlegungen zur geplanten Anlage für den Behördenfunk auf der Bauschuttdeponie

Der Sachverhalt wurde mehrfach in Sitzungen des Umweltausschusses und des Stadtrates, zuletzt im Stadtrat am 28.09.2011, beraten. Der Stadtrat hat in dieser Sitzung mehrheitlich beschlossen, dass, sofern keine alternativen Standorte verwirklicht werden können, unter gewissen Maßgaben mit der Errichtung einer BOS-Sendeanlage auf der Erd- und Bauschuttdeponie Einverständnis besteht.

Die szt. federführend tätige Fa. Telent hat nach erneuter funktechnischer Prüfung die Erforderlichkeit der Sendeanlage auf der Erd- und Bauschuttdeponie bestätigt. Mit Schreiben vom 14.08.2012 hat das OA gegenüber dem staatlichen Bauamt Nürnberg nach Abfallrecht bereits die Errichtung der Sendeanlage auf der Erd- und Bauschuttdeponie zugelassen. Ein Vertrag zur Überlassung des Grundstückes wurde bis dahin noch nicht abgeschlossen. Durch einen Wechsel des Planers (Fa. Telent) wurden die noch nicht verwirklichten Standorte zunächst zurückgestellt.

Im vergangenen Jahr kam nun erstmals das BayStMI auf die Stadt Fürth zu und bekundete Interesse an der Errichtung der Sendeanlage, welche nach wie vor zur Abdeckung gewisser Funklöcher erforderlich sei. Es wurde vereinbart, die Angelegenheit erneut im Umweltausschuss zu behandeln, sobald eine aussagekräftige Planung für diesen Standort vorliegt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: