- Von den Ausführungen der
Verwaltung wird Kenntnis genommen.
- Der Bau- und Werkausschuss
empfiehlt / der Stadtrat beschließt, die Kosten der „Soziales Wohnen
Fürth“, die für die Schaffung der sozialen Einrichtung „Soziales Zentrum
Fürth“ erforderlichen Baumaßnahmen erforderlich sind, bis zu einem Betrag
von 1.324.800 € zu erstatten.
- Die Finanzierung erfolgt aus
Haushaltsstelle 6108.9410 (Soziale Stadt).
- Die Mehrkosten sind zur Förderung aus dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt zu melden.
Im Rahmen der Generalsanierung des Anwesens Hirschenstraße 37 durch die „Soziales Wohnen Fürth“ (Projektsteuerung WBG) soll in den ehemaligen Gewerberäumen im Erdgeschoss und Rückgebäude auf ca. 305 m² die bisher in der Hirschenstraße 41 untergebracht Wärmestube/Fürther Treffpunkt mit ihren Angeboten (Fundgrube, Nachbarschaftshilfe, soziale Beratung, Küche, offener Treffpunkt, …) dauerhaft mietfrei untergebracht werden. Im Rückgebäude entsteht auch eine Notfallwohnung, die z. B. eine Unterbringung von Familien mit Brandfällen oder in anderen Notfallsituationen ermöglicht.
Die Baumaßnahmen werden durch die „Soziales Wohnen Fürth“ mit Projektsteuerung durch die WBG durchgeführt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.02.2015 beschlossen, der „Soziales Wohnen Fürth“ die nach Städtebauförderungsrichtlinien förderfähigen Kosten der für die Schaffung der sozialen Einrichtung „Soziales Zentrum Fürth“ notwendigen Baumaßnahmen bis zu einem Betrag von 1.135.100,-- € zu erstatten.
Nach aktueller Kostenprognose werden sich die
Herstellungskosten des Sozialen Zentrums auf ca. 1.324.800 € (ursprünglich
1.135.100 €) belaufen. Die Kostensteigerungen begründen sich u. a. durch eine
aufwendige Quecksilbersanierung mit daraus resultierender Bauverzögerung,
erheblichen zusätzlichen Rohbauarbeiten durch statische Schäden, aufwendigen
Wärmedämmarbeiten sowie umfangreichen Schadensbildern an der Dachkonstruktion
und Eindeckung sowie Fassadenschieferung des Rückgebäudes. Auf beiliegende
Stellungnahme des Architekturbüros Keim darf Bezug genommen werden. Die
Kostensteigerungen sind unabweisbar.
Von den Gesamtkosten i. H. v. 1.324.800 € (Kostenprognose) sind nunmehr
voraussichtlich 1.270.500 € zuwendungsfähig (ursprünglich 1.088.600 €), hierzu
können Zuwendungen aus der Städtebauförderung i. H. v. insg. ca. 762.300 €
(bereits bewilligt: 653.200 €) beantragt werden.
Vor dem Hintergrund der Kostensteigerungen wird vorgeschlagen, die Mehrkosten ebenfalls an die „Soziales Wohnen Fürth“ zu erstatten. Der maximale Erstattungsbetrag (Gesamtkosten) beträgt 1.324.800 € (ursprünglich 1.135.100 €).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
X |
ja |
Hst.
6108.9410 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Begründung Kostensteigerung Hirschenstraße 37(Büro Keim)