Betreff
Soziale Stadt: Investitionen im Quartier; Sanierung des Anwesens Hirschenstraße 37 und Schaffung einer Gemeinbedarfseinrichtung
Vorlage
SpA/429/2016
Art
Beschlussvorlage - SL
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

  2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, die Kosten der „Soziales Wohnen Fürth“, die für die Schaffung der sozialen Einrichtung „Soziales Zentrum Fürth“ erforderlichen Baumaßnahmen erforderlich sind, bis zu einem Betrag von 1.324.800 € zu erstatten.

  3. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsstelle 6108.9410 (Soziale Stadt).

  4. Die Mehrkosten sind zur Förderung aus dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt zu melden.

 


Im Rahmen der Generalsanierung des Anwesens Hirschenstraße 37 durch die „Soziales Wohnen Fürth“ (Projektsteuerung WBG) soll in den ehemaligen Gewerberäumen im Erdgeschoss und Rückgebäude auf ca. 305 m² die bisher in der Hirschenstraße 41 untergebracht Wärmestube/Fürther Treffpunkt mit ihren Angeboten (Fundgrube, Nachbarschaftshilfe, soziale Beratung, Küche, offener Treffpunkt, …) dauerhaft mietfrei untergebracht werden. Im Rückgebäude entsteht auch eine Notfallwohnung, die z. B. eine Unterbringung von Familien mit Brandfällen oder in anderen Notfallsituationen ermöglicht.

 

Die Baumaßnahmen werden durch die „Soziales Wohnen Fürth“ mit Projektsteuerung durch die WBG durchgeführt.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.02.2015 beschlossen, der „Soziales Wohnen Fürth“ die nach Städtebauförderungsrichtlinien förderfähigen Kosten der für die Schaffung der sozialen Einrichtung „Soziales Zentrum Fürth“ notwendigen Baumaßnahmen bis zu einem Betrag von 1.135.100,-- € zu erstatten.

 

Nach aktueller Kostenprognose werden sich die Herstellungskosten des Sozialen Zentrums auf ca. 1.324.800 € (ursprünglich 1.135.100 €) belaufen. Die Kostensteigerungen begründen sich u. a. durch eine aufwendige Quecksilbersanierung mit daraus resultierender Bauverzögerung, erheblichen zusätzlichen Rohbauarbeiten durch statische Schäden, aufwendigen Wärmedämmarbeiten sowie umfangreichen Schadensbildern an der Dachkonstruktion und Eindeckung sowie Fassadenschieferung des Rückgebäudes. Auf beiliegende Stellungnahme des Architekturbüros Keim darf Bezug genommen werden. Die Kostensteigerungen sind unabweisbar.

Von den Gesamtkosten i. H. v. 1.324.800 € (Kostenprognose) sind nunmehr voraussichtlich 1.270.500 € zuwendungsfähig (ursprünglich 1.088.600 €), hierzu können Zuwendungen aus der Städtebauförderung i. H. v. insg. ca. 762.300 € (bereits bewilligt: 653.200 €) beantragt werden.

 

Vor dem Hintergrund der Kostensteigerungen wird vorgeschlagen, die Mehrkosten ebenfalls an die „Soziales Wohnen Fürth“ zu erstatten. Der maximale Erstattungsbetrag (Gesamtkosten) beträgt 1.324.800 € (ursprünglich 1.135.100 €).

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6108.9410

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Begründung Kostensteigerung Hirschenstraße 37(Büro Keim)