Betreff
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für den Bauernmarkt am Waagplatz der Stadt Fürth
Vorlage
LA/242/2016
Aktenzeichen
LA/242/2016
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Stadtrat nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für den Bauernmarkt am Waagplatz der Stadt Fürth.


Die Änderung der Öffnungszeiten des Bauernmarktes ist eine Konsequenz aus dem Beschluss des Stadtrats vom 22.06.2016 „Lärmschutz in der Altstadt; hier Waagplatz – Konsequenzen aus dem Berufungsurteil des VGH 22 BV 13.1686“, mit dem die Nachtzeitverschiebung in den Nächten auf Freitag, Samstag oder einen gesetzlichen Feiertag für den Bereich des Waagplatzes beschlossen wurde. Um die auf den Außen-Sperrzeitbeginn 23 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag folgende 8 stündige Nachtruhe gewährleisten zu können,

darf der Aufbau des Bauernmarktes defintiv nicht vor 7 Uhr beginnen. Nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Vertreter des Bauernmarktes reicht den Beschickern jedoch eine halbstündige Aufbauzeit aus; die Einhaltung der Aufbauzeit ab 7 Uhr wurde auch ausdrücklich bestätigt. So ist keine generelle Änderung der Verkaufszeiten – sondern nur eine Anpassung der Aufbauzeiten erforderlich.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: