Betreff
Ausbau des Johannes-Götz-Weges und der Dianastraße (südlich der Forsthausstraße); Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
TfA/188/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zum Ausbau des Johannes-Götz-Weges und der Dianastraße (südlich der Forsthausstraße).


Bei den beiden Straßen Johannes-Götz-Weg und Dianastraße südlich der Forsthausstraße handelt es sich um Anliegerstraßen (Wohnstraßen) mit vorherrschender Reihen- und Einzel-hausbebauung. Für die Flächen östlich der Parkstraße wurde der Bebauungsplan Nr. 354 „Johannes-Götz-Weg“ aufgestellt, der am 20. Juli 2016 Rechtskraft erlangte.

 

Die beschlossene Vorplanung sieht die Gestaltung als verkehrsberuhigten Bereich vor. Da sich die Maßnahme im Bereich der weiteren Schutzzone A des Wasserschutzgebietes Rednitztal befindet, ist die Ausführung der Stellplätze in Pflaster nicht zulässig. Die Entwurfsplanung sieht hierfür eine sandfarbene Beschichtung des Asphaltbelages in den Parkflächen vor.

 

Einer der Grundzüge verkehrsberuhigter Bereiche ist die gleichberechtigte Nutzung der Ge-samtfläche durch alle Verkehrsteilnehmer.

Die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum führt unter Pkt. 5.2 für verkehrsberuhigte Bereiche aus, dass die für den Fuß-gängerlängsverkehr vorgesehenen Bereiche mit einer taktilen und visuellen Führung durch Bodenindikatoren und/oder sonstige Leitelemente nach DIN 32984 auszustatten sind.

 

Mischverkehrsflächen (verkehrsberuhigte Bereiche) zeichnen sich dadurch aus, dass keine Ein-teilung in Fahrstreifen und Gehwege erfolgen soll. Um dennoch eine Führung für blinde und sehbehinderte Menschen zu erreichen, sollen die an den öffentlichen Verkehrsraum angren-zenden Einfassungen mit mind. 3 cm Höhe vorgesehen werden. Im Bestand sind bereits Ein-zäunungen mit Sockeln aus Leistensteinen oder Waschbeton vorhanden. Im Bereich des Be-bauungsplangebietes wird im Rahmen der Baugenehmigungen die Tastkante von mind. 3 ca. am Übergang vom öffentlichen zum Privatgrund gefordert.

 

Weiterhin werden die für die Verkehrsberuhigung erforderlichen Park- und Grünflächen erst in 1,75 m Abstand von der „Inneren Leitlinie“ errichtet.

 

Die Festlegung der Straßengradiente (Straßenhöhe) erfolgte in Abstimmung mit den Planern des Neubaugebietes unter Berücksichtigung der Tiefgaragenzufahrt und des Stadtentwässe-rungsbetriebes unter Berücksichtigung der Wasserableitung bei Starkregenereignissen.

 

Notwendige Angleichungsmaßnahmen auf Privatgrund werden im Rahmen der Ausführungs-planung ermittelt und mit den Anliegern abgestimmt.

 

Der geschätzte Erschließungsaufwand für die Verkehrsflächen beträgt ca. 550.000 €

(einschließlich anteiliger Kosten am Regenwasserkanalsystem).

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

425.000 €

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9523+9524

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan; Anlage 2: Regelquerschnitte