Betreff
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) - Antrag für neue Stellen
Vorlage
JgA/277/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss empfiehlt die Antragstellung für die Maßnahme „Jugendsozialarbeit an Schulen“, (JaS) an der

 

1.    MS Dr.-Gustav-Schickedanz  - 1 VZ

2.    Berufliche Schule II  (Ludwig-Erhard Schule) – 1 TZ 19,5 WoStd.

3.    Berufliche Schule III (Martin Segitz Schule) – 1 TZ 19,5 WoStd.

 

bei der Regierung von Mittelfranken durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (JgA). Beginn der Maßnahmen:

 

MS Dr. Gustav Schickedanz: 01.09.2017 ggf. aufgrund der besonders angespannten Situation mit Ü-Klassen ab 01.05.2017 bei Vorliegen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen.

 

B II und B III zum 01.09.2017.

 


Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) gibt es in Fürth an der

1.    GS Frauenstraße

2.    GS Rosenstraße

3.    GS Soldner Straße

4.    GS Maistraße

5.    MS Schwabacher Straße

6.    MS Soldnerstraße

7.    MS Kiderlinstraße

8.    MS Otto-Seeling-Promenade

9.    Sonderpädagogisches Förderzentrum Süd

10.  GHS Pestalozzistraße

11.  GHS Seeacker Straße

12.  Hans-Böckler Realschule

13.  Leopold Ullstein Realsschule

14.  Berufliche Schule I.

 

Vorgeschlagen werden drei weitere Stellen, an der MS Dr.-Gustav-Schickedanz, der Beruflichen Schule II (Ludwig-Erhard-Schule) und der Beruflichen Schule III (Martin-Segitz- Schule). Aufgrund von terminlichen Vorgaben der Regierung von Mittelfranken hat JgA vorsorglich einen Antrag auf JaS-Förderung gestellt. Voraussetzung für die Genehmigung ist jedoch neben einem Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten auch ein Beschluss des Stadtrats.

 

MS Dr. Gustav Schickedanz

Aus einem Vergleich der Darstellung der Situation durch die Schule einerseits und der Sozialquote sowie der ergänzenden Angaben, z.B. aus der jugendamtsinternen Statistik zu Hilfen zur Erziehung (HzE) andererseits lässt sich ein Bedarf an dem Einsatz einer Fachkraft der JaS eindeutig feststellen:

o   Die sozialräumlichen Indikatoren aus dem Einzugsbereich der Schule weisen auf hohe soziale Belastungsfaktoren hin. Die Zuwendungsvoraussetzungen nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen sehen wir als gegeben an.

o   Die Schüler aus dem Schulsprengel weisen z.T. gravierende soziale und erzieherische Probleme auf. Sie sind zur Kompensation individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen. Diese Schüler erfüllen die Merkmale, die an die Zielgruppe der JaS  gestellt werden.

o   Die Schüler mit Migrationshintergrund benötigen dringend eine Förderung ihrer sozialen Kompetenzen, damit sie ihre Schullaufbahn überhaupt beenden können. In diesem Kontext kommt auch der Elternarbeit, als Bindeglied zwischen ihnen und der Schule, eine große Relevanz zu.

o   Die Beobachtungen der Jugendarbeitsgruppe der Polizei geben zu Besorgnis Anlass. Eine Fachkraft der JaS kann hier auch durch ihr Angebot an Einzelberatung und Gruppenarbeit präventiv wirken.

 

Die Voraussetzungen für die Errichtung einer Stelle für eine Fachkraft JaS sind aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth erfüllt. Die Errichtung einer entsprechenden Stelle wird ausdrücklich befürwortet.

 

B II (Martin-Segitz-Schule)

Die Situation an beiden beruflichen Schulen ist generell, wenn auch unterschiedlich, sehr angespannt.

 

1.    Die Schüler weisen ein psychosoziales Verhalten auf, das gekennzeichnet ist von

o   mangelnder Konzentration und Disziplin

o   niedriger Frustrationstoleranz, die sich in einem aggressiv-verbalen Verhalten und in Leistungsverweigerung ausdrückt

o   mangelnder Selbstorganisation, die gefördert wird durch einen oftmals mangelnden Rückhalt und Einbindung in die Familie, die wiederum, da oftmals unvollständig, starke Überforderungstendenzen aufweist.

 

2.    Erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme kennzeichnen die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler. Dazu kommt oftmals eine erhöhte Gewaltbereitschaft, die sich vor allem über das Internet und sogenannte soziale Netzwerke ausdrückt.

 

3.    Die Schülerinnen und Schüler weisen weitergehende psychosoziale Belastungsfaktoren auf:

o   Viele Schüler sind Blockschüler, die während des Blockunterrichts in Wohnheimen untergebracht sind. Teilweise – auch wenn sie unter 18 Jahre alt sind - werden sie dabei nicht betreut. Soziale Probleme im Zusammenleben und der Gestaltung sind die Folge. Diese Problemlagen übertragen sich in die Schule.

o   Schülerinnen und Schüler des BGJ und BFS gehen teilweise neben dem Unterricht arbeiten. Diese Doppelbelastung zeitigt soziale Probleme und erschwert die schulische Integration sowohl in sozialer als auch in beruflicher Hinsicht.

o   Die Schülerinnen und Schüler kommen aus ca. 35 Nationalitäten. Zuzügler aus Mittel- und Osteuropa weisen darüber hinaus entweder keinen Asylanten-Status auf oder  verfügen über keine oder nur rudimentäre Kenntnisse der deutschen Sprache. Hier wird bereits versucht, mit Trägern der beruflichen Jugendhilfe (elan) zu kooperieren.

o   Die BAF-Klassen sollen aufgrund des erwarteten und angekündigten  Zuzugs von umA weiter aufgestockt werden.

 

 

B III (Ludwig-Erhard-Schule)

s. Begründung zur B II

 

Zusammenfassung

Für alle drei Schulen steht fest:

o   Umfassende Hilfe und Unterstützung durch JaS an den genannten Schulen sind dringend notwendig, um die Schüler zu stabilisieren, das Sozialverhalten positiv zu beeinflussen und auch mit den Eltern an deren Erziehungsverhalten zu arbeiten.

o   Die Schulen benötigen dringend Unterstützung, um der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages nach dem EUG gerecht zu werden. Sie sind auf flankierende pädagogische Interventionen durch JaS angewiesen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: