Der Bauausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, wonach Behindertenstellplätze generell nicht abgelöst werden können und soweit erforderlich zu realisieren sind.
Die Stadtratsgruppe DIE LINKE beantragt die Ablöse von Behindertenstellplätzen auf 15.000 € zu erhöhen. Normale Stellplätze sind mit 10.000 € abzulösen. Gemäß Protokoll des Bau- und Werkausschuss vom 20.07.2016 wurde um Prüfung gebeten.
Die telefonischen Rücksprachen mit den Städten Nürnberg und Schwabach ergab,
dass diese die barrierefreien Stellplätze auf dem Grundstück errichten und nicht ablösen lassen. Eine erhöhte Ablösesumme gibt es daher nicht.
Auch die Städte Ansbach und Erlangen haben keine erhöhte Ablösesumme für barrierefreie Stellplätze, hatten aber bisher nicht den Fall, dass ein barrierefreier Stellplatz abgelöst werden sollte.
Die Verwaltung empfiehlt von einer Ablöse für Behindertenstellplätze generell abzusehen und diese realisieren zu lassen (s. Verfügung von GWF/T vom 03.08.2016).
Dieser Auffassung wurde vom Behindertenrat und von der Behindertenbeauftragten am 11.08.2016 zugestimmt.
Einer Änderung der Stellplatzsatzung bedarf es bei Zustimmung zum von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen nicht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Verfügung GWF/T vom 03.08.2016
Stellungnahme Behindertenbeirat vom 11.08.2016
Stellungnahme Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 11.08.2016