Betreff
Maßnahmen Willy-Brandt-Anlage: Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr
Vorlage
SpA/442/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Die Einbahnstraßenführung in der Rudolf-Breitscheid-Straße und der Königswarterstraße soll zwischen Gabelsbergerstraße und Lusienstraße in Abstimmung mit dem SVA umgedreht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in diesem Abschnitt .durch ein Versetzen von Verkehrsschildern und das Aufstellen von Fahrradständern zusätzliche Flächen  im Gehwegbereich geschaffen werden können. Zudem soll geprüft werden, ob eine Wegweisung erforderlich ist.

Die Grünflächen in der Mitte der Anlage werden nicht gesperrt.


Mit Schreiben vom 10. August 2016 hat die Stadtratsfraktion „Bündnis90/Die Grünen“ beiliegenden Antrag(AG/0780/2016) für die kommende Sitzung des Bau- und Werkausschuss gestellt, in dem vier Punkte zur Umsetzung genannt wurden.

 

 

  1. Umdrehung der Einbahnrichtung in der Rudolf-Breitscheid-Straße und der Königswarterstraße zwischen Gabelsbergerstraße und Lusienstraße.
    Dieser Vorschlag sieht vor, die Einbahnstraße umzudrehen und damit die Verkehrsführung wie allgemein üblich und schon heute im weiter östlich liegenden Abschnitt vorhanden anzupassen. Im Vorfeld wurde auf Verwaltungsebene zwischen SpA und SVA diese Idee erörtert und für möglich und sinnvoll erachtet. Auch im Zuge der Untersuchungen für mögliche Radschnellverbindungen zwischen Nürnberg und Fürth wurden nach einer Befahrung mit dem planenden Büros diese Möglichkeit angeregt (siehe Anlage).
  2. Versetzen von Schildern in Richtung Häuserfront und Schaffung von Fahrradabstellplätzen
    Im Zuge der Umdrehung der Einbahnstraße müssten manche Schilder ohnehin versetzt werden. Es ist aber ohne genauere Prüfung vor Ort nicht möglich zu sagen, ob und wohin die Schilder versetzt werden können und welchen Aufwand dies nach sich zieht (z. B. für neue Bodenhülsen, Schilderpfosten). Ob und wo Fahrradabstellanlagen errichtet werden können, müsste ebenfalls noch genauer geprüft werden.
  3. Anbringen von Wegweisern
    Im Zuge der Ortsbegehung können ebenfalls die Notwendigkeit und mögliche Standorte evtl. erforderlicher Wegweiser beurteilt werden.
  4. Sperrung der Grünanlage für den Radverkehr mittels Sog. „Schillerband“ und Ansaat neuer Rasenflächen
    Die Fläche ist als Grünanlage ausgewiesen, in der Radfahren nicht gestattet ist. Dies wird jedoch nicht immer beachtet. Ob eine Absperrung in der vorgeschlagenen Form lange erhalten bliebe, darf bezweifelt werden. Es wird daher angeregt, den derzeitigen Zustand zunächst so zu belassen.

.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: