Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Die Einbahnstraßenführung in der Rudolf-Breitscheid-Straße und der Königswarterstraße soll zwischen Gabelsbergerstraße und Lusienstraße in Abstimmung mit dem SVA umgedreht werden.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in diesem Abschnitt .durch ein Versetzen von Verkehrsschildern und das Aufstellen von Fahrradständern zusätzliche Flächen im Gehwegbereich geschaffen werden können. Zudem soll geprüft werden, ob eine Wegweisung erforderlich ist.
Die Grünflächen in der Mitte der Anlage werden nicht gesperrt.
Mit Schreiben vom 10. August 2016 hat die Stadtratsfraktion „Bündnis90/Die Grünen“ beiliegenden Antrag(AG/0780/2016) für die kommende Sitzung des Bau- und Werkausschuss gestellt, in dem vier Punkte zur Umsetzung genannt wurden.
- Umdrehung der Einbahnrichtung
in der Rudolf-Breitscheid-Straße und der Königswarterstraße zwischen
Gabelsbergerstraße und Lusienstraße.
Dieser Vorschlag sieht vor, die Einbahnstraße umzudrehen und damit die Verkehrsführung wie allgemein üblich und schon heute im weiter östlich liegenden Abschnitt vorhanden anzupassen. Im Vorfeld wurde auf Verwaltungsebene zwischen SpA und SVA diese Idee erörtert und für möglich und sinnvoll erachtet. Auch im Zuge der Untersuchungen für mögliche Radschnellverbindungen zwischen Nürnberg und Fürth wurden nach einer Befahrung mit dem planenden Büros diese Möglichkeit angeregt (siehe Anlage). - Versetzen von Schildern in
Richtung Häuserfront und Schaffung von Fahrradabstellplätzen
Im Zuge der Umdrehung der Einbahnstraße müssten manche Schilder ohnehin versetzt werden. Es ist aber ohne genauere Prüfung vor Ort nicht möglich zu sagen, ob und wohin die Schilder versetzt werden können und welchen Aufwand dies nach sich zieht (z. B. für neue Bodenhülsen, Schilderpfosten). Ob und wo Fahrradabstellanlagen errichtet werden können, müsste ebenfalls noch genauer geprüft werden. - Anbringen von Wegweisern
Im Zuge der Ortsbegehung können ebenfalls die Notwendigkeit und mögliche Standorte evtl. erforderlicher Wegweiser beurteilt werden. - Sperrung der Grünanlage für
den Radverkehr mittels Sog. „Schillerband“ und Ansaat neuer Rasenflächen
Die Fläche ist als Grünanlage ausgewiesen, in der Radfahren nicht gestattet ist. Dies wird jedoch nicht immer beachtet. Ob eine Absperrung in der vorgeschlagenen Form lange erhalten bliebe, darf bezweifelt werden. Es wird daher angeregt, den derzeitigen Zustand zunächst so zu belassen.
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Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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