Betreff
Generalsanierung und Erweiterung mit einer zusätzlichen Kindergartengruppe des Hensoltshöher Kindergartens in der Gebhardtstraße 19
Vorlage
JgA/286/2016
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Zum Erhalt der Einrichtung und Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des Kindergartens in der Gebhardtstraße genehmigt.

 

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 25 weiteren Kindergartenplätzen in der Gebhardtstr. 19 durch den Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken  unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 


Der Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. plant die Schaffung von 25 weiteren Kinder-gartenplätzen durch einen Neubau sowie die Generalsanierung des bereits bestehenden Kindergartens in der Gebhardtstraße 19. Betriebsträger ist ebenfalls der Hensoltshöher Gemeinschaftsverband.

 

Die Einrichtung ist bedarfsgerecht. Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.

Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 13.04.2016 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

 

Das Vorhaben der Generalsanierung ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ (siehe Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015) förderfähig. Es entspricht auch der Reihenfolge der anstehenden Generalsanierung, die dem Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangele-genheiten am 05.10.2011 vorgelegt wurde.

 

Ebenfalls mit Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015 wurde entschieden, dass Generalsa-nierungen von bestehenden Kindergärten mit 80% der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden (Nr. 4.2.4 der Zuschussrichtlinie). Gemäß Nr. 4.2.1 der Zuschussrichtlinie werden Neubauten zur Erhöhung des Betreuungsangebotes dagegen mit 66,7% bezuschusst. Somit ergibt sich für den städtischen Baukostenzuschuss ein Mischfördersatz von rd. 74%.

 

Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorgelegten Kostenschätzung vom 31.08.2016. Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach der FA-ZR 2006 ermittelt und stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

Kostengruppe

 

Kostenschätzung vom 31.08.2016

 

 

Zuweisungsfähige

Kosten

1 = Grundstück

5.000,00 €

0,00 €

2 = Herrichten und Erschließen

22.500,00 €

7.500,00 €

3 = Bauwerk-Baukonstruktion

412.943,02 €

412.943,02 €

4 = Bauwerk-Technische Anlagen

104.613,50 €

104.613,50 €

5 = Außenanlagen

163.000,00 €

163.000,00 €

6 = Ausstattung

56.250,00 €

0,00 €

7 = Baunebenkosten

268.422,19 €

110.089,04 €

Gesamtkosten (netto)

1.032.728,71 €

798.145,56 €

zzgl. 19% Mehrwertsteuer

196.218,46 €

151.647,66 €

 

Gesamtkosten (brutto)

 

1.228.947,17 €

 

 

949.793,22 €

 

Die (vorläufigen) zuweisungsfähigen Kosten belaufen sich somit auf rd. 949.800 €. Anzumerken ist, dass die endgültigen zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen des Verwendungsnach-weisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgesetzt werden.

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses und der staatlichen Förderung

 

Bisher wurde die Einrichtung mit 25 Kindergartenplätzen betrieben, zukünftig wird der Kindergarten zweigruppig mit 50 Kindergartenplätzen (davon 25 „neue“ Plätze) geführt.

Somit ergibt sich für den städtischen Baukostenzuschuss ein Mischfördersatz von rd. 74%.

Auf der Grundlage dieses Fördersatzes sowie der errechneten (vorläufigen)  zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von rd. 949.800 € ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von rd. 703.000 €.

 

 

Bezuschussung im Detail (Grundlage zuwendungsfähige Kosten i. H. v. 949.800 €):

 

 

Förderung

gerundet

Förderhöhe

Staatlicher Anteil

703.000 € x 60%

421.800,00 €

Städtischer Anteil

703.000 € ./. 421.800 €

281.200,00 €

Gesamtförderung

 

703.000,00 €

Anteil Träger

 

525.947,17 €

Gesamtkosten

 

1.228.947,17 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne und Kostenschätzung