Betreff
Implementierung einer Fachstelle TANDEM ab dem 01.01.2017
Vorlage
JgA/287/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nehmen von dem fortgeschriebenen Entwurf des Konzepts für eine Fachstelle TANDEM Kenntnis und empfehlen dem Stadtrat die unbefristete Fortführung von TANDEM als „Fachstelle TANDEM“ ab dem 01.01.2017 im Sachgebiet Fachdienste der Abteilung Soziale Dienste im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth.


Diese Vorlage beschreibt die modifizierte Weiterführung des Projekts als „Fachstelle TANDEM“ ab dem 01.01.2017. Zielsetzung ist, das innovative Projekt einer nachhaltigen Struktur innerhalb der Stadt Fürth zuzuführen.

 

Das gegenüber dem Entwurf vom März 2016 fortgeschriebene Konzept ist als Anlage beigefügt. Angepasst wurden vor allem die aktuellen Arbeitsmarktzahlen, die organisatorische Zuordnung, die Personalstruktur sowie die Finanzierung. Die im März als Anlagen beigefügten Erhebungen zu den Förderangeboten für Familien und Kinder sowie die Zahlen zur Arbeitsmarktintegration wurden in den Konzepttext integriert.

 

Das Projekt „TANDEM - Jugendhilfe und Jobcenter stärken gemeinsam berufliche und gesellschaftliche Teilhabechancen von Eltern und Kindern im SGB II“ entstand 2010 im Zuge der Quelle-Insolvenz und damit steigender Arbeitslosigkeit in der Region. Mit Fördermitteln aus dem Strukturförderprogramm der Bay. Staatsregierung für die Städte Nürnberg und Fürth fand vom 01.07.2010 bis 30.06.2013 ein erster Durchgang des bundesweit einmaligen Modellprojekts statt. Das Projekt wurde anschließend vom 01.07.2013 bis 30.06.2016 verlängert. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 die Fortsetzung des Projekts TANDEM bis zum 31.12.2016 beschlossen mit dem Auftrag, weitere Fördermittel zu akquirieren.

Zu diesem Zeitpunkt wurde eine Änderung des SGB II vorbereitet, wonach der ganzheitliche Beratungsansatz noch in 2016 gesetzlich verankert werden sollte. Über die dauerhafte Implementierung einer Fachstelle TANDEM in die Regelstruktur der Stadt Fürth sollte deshalb nach der Prüfung der sich hieraus ergebenden Rahmenbedingungen beraten und beschlossen werden.

Die Gesetzesänderung wurde inzwischen vollzogen. Der Bundesrat hat am 08.07.16 beschlossen, den ganzheitlichen Beratungsansatz im SGB II gesetzlich zu verankern. Zum 01.08.2016 trat die Änderung in Kraft. Uns macht es stolz, auf Bundesebene eine solch große Anerkennung zu erfahren und als Initiator dieser Gesetzesänderung zu gelten! Leider wurden weder finanzielle noch personelle Ressourcen zur praktischen Umsetzung beschlossen.

 

Es ist uns jedoch gelungen, für die Verlängerungsperiode vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 beim StMAS die Bewilligung von weiteren Fördermitteln des Strukturförderprogramms zu erreichen. Bei beiden Verlängerungsanträgen haben wir es zudem geschafft, die anfallenden Kosten für Hilfen zur Erziehung und Verwaltungskosten als Eigenmittel der Stadt Fürth geltend zu machen.

 

Die Förderung des Projekts aus dem Arbeitsmarktfonds der Bay. Staatsregierung endet nun endgültig zum 31.12.2016, da dann sämtliche Fördermittel des Strukturförderprogramms ausgeschöpft sein werden.

 

 

Konzeptionelle Grundlagen

 

Die organisatorische Zuordnung der Fachstelle TANDEM erfolgt im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in der Abteilung Soziale Dienste im Sachgebiet Fachdienste. Die bisherigen konzeptionellen Grundlagen werden in modifizierter Form beibehalten.

 

Die Stadt Fürth hat durch den Zuzug von geflüchteten Menschen neue Herausforderungen zu bewältigen. Der Anteil von Familien mit Kindern nimmt zu und wird aufgrund des Familiennachzugs weiter steigen. Erste Erfahrungen im Jobcenter zeigen, dass viele Familien eine vergleichsweise hohe Zahl an Kindern haben. Der soziale und berufliche Unterstützungsbedarf in diesen Familien ist hoch. Deswegen erweitern wir die Zielgruppe der Fachstelle TANDEM um die neu in Fürth lebenden anerkannten Flüchtlingsfamilien, die in besonderer Weise einer Unterstützung bedürfen.

 

Die Zielgruppe bleibt unverändert „langzeitarbeitslose Familien oder Alleinerziehende mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2) beziehen und einen intensiven sozialintegrativen Beratungsbedarf aufweisen“. Zusätzlich werden geflüchtete Menschen mit einer guten Bleibeperspektive in Fürth beraten.

 

Die Zielsetzungen bleiben weiterhin, die betroffenen Familienmitglieder psychosozial zu stabilisieren, die erwachsenen Familienmitglieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und den Kindern und Jugendlichen ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen sowie sie in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung zu fördern. Den geflüchteten Menschen werden gesellschaftliche Strukturen und Wege der Integration aufgezeigt.

 

Das pädagogische Konzept beruht wie bisher auf einem ganzheitlichen, interdisziplinären Beratungsansatz unter Einsatz von SozialpädagogInnen und einer Psychologin. Im Hinblick auf die Zielgruppe handelt es sich um ein niederschwelliges, präventives Angebot mit dem Ansinnen, neben den Erwachsenen vor allem auch die Kinder und Jugendlichen zu erreichen, um ihnen zu einem besseren Aufwachsen zu verhelfen. Um die betroffenen Familien zur Wahrnehmung des Beratungsangebots zu motivieren, erfolgt der Zugang auf freiwilliger Basis.

 

 

 

Arbeitsmarktintegration

Im ersten Projektabschnitt vom 01.07.2010 – 30.06.2013 erfolgte in insgesamt 46 Bedarfsgemeinschaften (BG) mindestens eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme (entspricht 30% der Familien). Dazu kommen noch 9 geringfügige Arbeitsaufnahmen (insgesamt 36% Eingliederungsquote).Über zweieinhalb Jahre später arbeiteten noch immer Menschen aus 40 BG, nur in 6 BG waren sie wieder arbeitslos.

 

Im zweiten Projektabschnitt (geringere Teilnehmerzahl) ab 01.07.2013 gelangen bisher in 34 BG sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahmen (entspricht 33% der Familien). Dazu kommen noch 12 geringfügige Arbeitsaufnahmen (insgesamt 45% Eingliederungsquote).

 

Zusätzlich gelangen weitere Integrationen in Berufsausbildung und in Qualifizierungs- oder beschäftigungsfördernde Maßnahmen des Jobcenters (z.B. AGH, geförderte Beschäftigung). Die so integrierten Menschen leisten nicht nur einen Beitrag zu ihrer persönlichen Weiterentwicklung, sondern tragen mittel- bis langfristig auch zu einem gesellschaftlichen Gewinn bei.

 

Stabilisierung der Familie

Wichtiger Baustein unserer Arbeit ist die Stabilisierung aller Familienmitglieder. Die sozialintegrativen Förderangebote zur individuellen Unterstützung vor allem der Kinder, aber auch Erwachsenen, bleiben weiterhin Bestandteil der Fachstelle, um Förderlücken bedarfsgerecht beheben zu können. Damit werden zielgerichtet Angebote wie z.B. Lernförderung, musische Förderung, Schwimmkurse oder Deutschkurse für Erwachsene umgesetzt, die den einzelnen Familienmitgliedern neue Chancen eröffnen.

 

Besonders zu beachten ist die hohe Zahl von denjenigen, die unter körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen leiden und eine angepasste Art der Beratung benötigen. In beiden Projektabschnitten litten ca. 36% der Erwachsenen und ca. 23% der Kinder an diagnostizierbaren psychischen Auffälligkeiten. Die Psychologin stellt hier auch zukünftig eine äußerst wichtige Beratungseinheit für die betroffenen Menschen dar.

 

Vernetzung der Rechtskreise SGB II und SGB VIII

Die bestehenden Kooperationen mit den Sozialen Diensten, der Erziehungsberatungsstelle und dem Jobcenter werden beibehalten. Kernpunkt der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter wird auch in Zukunft die Fallkonferenz zur Abstimmung der Ziele und der Förderangebote sein.

Bestehende Arbeitsgruppen und das Fachkräftenetzwerk, in dem viele Fürther Netzwerkpartner und auch die Kammern vertreten sind, werden beibehalten und bedarfsorientiert ausgebaut.

 

 

Benötigte Ressourcen

 

Personalbedarf

Aufgrund der organisatorischen Zuordnung der Fachstelle TANDEM zu den Fachdiensten in der Abteilung Soziale Dienste des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien entfällt die Stelle der Projektleitung (39 Std./Woche), da die Leitung der Fachstelle dann von der Leitung des Sachgebiets Fachdienste der Abteilung Soziale Dienste übernommen wird.

 

Die Stelle der Buchhaltung (Stellenplannummer 40052,19,5 Std./Woche) ist zum 30.06.2016 bereits entfallen, der Aufgabenbereich sind seit 01.07.2016 der Stelle 40051 übertragen. Damit kamen wir der Forderung des Personal- und Finanzreferats nach, für die geplante Implementierung von TANDEM Kosten zu reduzieren. Die Übertragung war möglich, da durch den Wegfall der externen Evaluation des DJI freigewordene Ressourcen genutzt werden können.

 

 

 

 

Der Aufgabenbereich der bisherigen Projektleitung wird aufgeteilt:

 

·         Der Stelle 40051 werden Koordinierungs- und anteilige Leitungsaufgaben für die Mitarbeiterinnen der Fachstelle sowie fachstellenbezogene Verwaltungs- und Steuerungsaufgaben übertragen, die die Leitung der Fachdienste aus Kapazitätsgründen nicht wahrnehmen kann.
 

·         Zur Abdeckung der sozialpädagogischen Aufgabenbereiche wird eine Sozialpädagogenstelle mit 30 Std./Woche neu geschaffen, um die Quantität und Qualität der Betreuung der Familien aufrecht erhalten und fachlich adäquate Netzwerkarbeit leisten zu können.

 

Personalkosten    (gemäß Mitteilung von OrgA/1)

Stelle 40051 Sozialwissenschaftlerin (30 Std./Wo):             EGr 11                          61.908 €

Stelle 40054 Sozialpädagogin (39 Std./Wo):                        EGr S12            60.100 €

Stelle 40055 Sozialpädagogin (30 Std./Wo):                        EGr S12            46.277 €

Stelle 40057 Psychologin (25 Std./Wo):                               EGr 13                          56.896 €

Neuschaffung SozialpädagogIn (30 Std./Wo):                    EGr S12            46.277 €

SUMME:                                                                                                     271.458 €

 

Sozialintegrative Förderung der Kinder und Erwachsenen:                                   30.000 €

 

Sachkosten                                                                                                                14.000 €

 

Fortbildungs- und Reisekosten                                                                                 2.000 €

 

GESAMTKOSTEN:                                                                                                         317.458 €

 

 

Refinanzierung

 

In den vergangenen sechs Jahren erfolgten in bisher insgesamt 80 Bedarfsgemeinschaften sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahmen. Diese führen zu erheblichen Einsparungen bei den Ausgaben der Stadt Fürth für die Kosten der Unterkunft.

 

Berechnungen ergaben, dass sich die Fachstelle „TANDEM“ dadurch nicht nur selbst refinanzieren, sondern sogar eine reale Haushaltsentlastung erwirtschaften kann.

Bei einer erfolgreichen beruflichen Integration, bei der die Person aus dem Leistungsbezug des SGB II herausfällt, erhält die Stadt Fürth allerdings 1451 € weniger Schlüsselzuweisungen pro Person und Jahr.

 

Zusätzlich können durch die präventive Arbeit der Fachstelle ambulante Hilfen zur Erziehung vermieden werden. Jede eingesparte Hilfe vermeidet Kosten der Jugendhilfe und trägt zu zusätzlichen Haushaltsentlastungen bei.

 

 

Fazit

 

Das erfolgreiche Projekt TANDEM wird dauerhaft als Fachstelle TANDEM im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien verankert. Trotz guter Konjunktur schaffen viele langzeitarbeitslose Familien und Alleinerziehende ohne Hilfe von außen nicht den Sprung zurück in eine Beschäftigung. Und die aus den Krisengebieten zugereisten Fürther „Neubürger“ brauchen viel Unterstützung, um in unserer Gesellschaft überhaupt Fuß zu fassen.

 

Wenn auch die Zahlen zur Kinderarmut in den verschiedenen Erhebungen und Statistiken unterschiedlich hoch bewertet werden, so ist in den Berichten doch übereinstimmend zu erkennen, dass die Zahl der Kinder in prekären Lebensverhältnissen steigt und in jedem Fall „zu hoch“ ist. Die Fachstelle hat deshalb genau jene Kinder im Blick und legt ein großes Augenmerk auf jedes Kind, um diesen „Armutskreislauf“ zu unterbrechen.

 

Die Fachstelle zeichnet sich durch ihren besonderen Beratungsansatz mit folgenden Merkmalen aus:

·         wertschätzend

·         intensiv

·         lebensweltorientiert, ganzheitlich, systemisch

·         multidisziplinär (sozialpädagogisch, psychologisch)

·         rechtskreisübergreifend (SGB II / SGB III, SGB VIII)

·         Blick auf alle Familienmitglieder (Erwachsene und Kinder)

 

Das StMAS hat in den vergangenen Jahren die Projektförderung als „Anschubfinanzierung“ geleistet. Dieser Fördergedanke unterstreicht die Idee der Verstetigung des Projekts. In den letzten Jahren konnte das Projekt TANDEM Jahr für Jahr mehr zur Haushaltsentlastung der Stadt Fürth beitragen. Inzwischen spart die Stadt jährlich ca. 380.000 € an Kosten der Unterkunft, weil entsprechend viele Bedarfsgemeinschaften nicht mehr oder nur noch ergänzend im Leistungsbezug des SGB II stehen. Die Abfragen zur Nachhaltigkeit im Jobcenter ergaben, dass die meisten Beschäftigungsverhältnisse durchaus dauerhaft bestehen.

 

Die Fachstelle TANDEM möchte nahtlos an diese Erfolge anknüpfen. Dazu sollen die bewährten Mitarbeiterinnen in die Fachstelle überführen werden, da sie sowohl die Fachkompetenz als auch die mehrjährige Erfahrung für diese Tätigkeit besitzen. Damit bleibt das hohe Qualitätsniveau auch in der Fachstelle gewahrt und weitere Erfolge wahrscheinlich.

Viele Fürther Familien mit Kindern brauchen die Unterstützung der Fachstelle TANDEM. Das Jobcenter ebenfalls. Die Stadtgesellschaft wird von der Fachstelle profitieren. Geeignetes und motiviertes Personal, das bewiesen hat, erfolgreich arbeiten zu können, steht zur Verfügung. Noch immer sehen uns Medien und auch die Landes- und Bundespolitik in einer Vorreiterrolle.

 

TANDEM und sein Schwesterprojekt Perspektiven für Familien in Nürnberg gelten durch ihre Arbeit und ihre Erfolge als Initiatoren für die zum 01.08.2016 in Kraft getretene gesetzliche Verankerung des ganzheitlichen Beratungsansatzes im SGB II. Während bundesweit die Jobcenter nun auf der Suche sind, wie sie diesen gesetzlichen Anspruch nachkommen können, setzten Stadt Fürth und Jobcenter Fürth Stadt schon vorher diesen Beratungsansatz wie selbstverständlich um.

 

Die Mitarbeiterinnen des Projekts stehen mit Tatkraft und Engagement für eine dauerhafte Fortführung als Fachstelle zur Verfügung, weil alle von der Sinnhaftigkeit und den Erfolgen dieser Arbeit überzeugt sind. Denn es handelt sich nicht um irgendein Projekt. Es handelt sich um das bundesweit einmalige und äußerst erfolgreiche Projekt TANDEM!

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

x

ja

317.458 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4642.9886.0

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1. Entwurf des Konzepts für die Fachstelle „TANDEM“