Betreff
Stellplatzablöse für Kraftfahrzeuge Eisenstraße Flur.Nr. 1043/9 und 1043/10
Vorlage
GWF/218/2016
Aktenzeichen
2016/1017/602/VB/S
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für die Kfz-Stellplätze im Zuge des Neubaus (Wohnen) auf Grund der verkehrsgünstigen Innenstadtlage zu.


Der Antragsteller beantragt eine Verlängerung des erteilten Vorbescheids vom 27.11.2013. D.h. die neue Sach- und Rechtslage ist zu prüfen. Antragsgegenstand war 2013 der Neubau mit ca. 26 Wohnungen und einer Lager- und Ausstellungsfläche mit einem notwendigen Stellplatzbedarf von ca. 30 Stellplätzen.

 

Bei der Planung des Vorentwurfs können nur sehr wenige (ca. 5-7) Stellplätze auf dem Grundstück untergebracht werden. Die restlichen baurechtlich notwendigen Stellplätze können nicht auf eigenem Grund errichtet oder in näherer Umgebung dinglich gesichert werden.
Aufgrund der Innenstadtlage in der Eisenstraße ist die verkehrstechnische Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel gesichert. Dennoch ist die Ablöse von über 75 % der notwendigen Stellplätze bei einem Neubau nicht im Sinne der Stellplatzsatzung.

 

Neue Sachlage: SVA stimmt der Stellplatzablösung aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht zu.
SpA befürwortet aufgrund der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum die Ablösung der Stellplätze.

 

Neue Rechtslage § 3 Abs. 2 Stellplatzsatzung 2015; die Beteiligung des Bauausschusses wird nicht mehr grundsätzlich, sondern nur bei Vorliegen einer negativen Stellungnahme einer Fachbehörde vorgesehen. Dies ist nun der Fall.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan