Betreff
Kindergarten XVI - Paul-Keller-Straße 24 - Generalsanierung Außenanlagen Projektgenehmigung nach Ziffer 2.5. der Richtlinie für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
GrfA/056/2016
Aktenzeichen
1606-420
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Generalsanierung der Außenanlagen des städtischen Kindergartens XVI Paul-Keller-Straße 24 mit einem Gesamtkostenansatz von 190.000 EUR.

 


Planungsanlass

Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 15.10.2014 wurde die vom Baureferat vorgelegte Prioritätenliste für die Generalsanierung von Außenflächen bei städtischen Kindertagesstätten genehmigt. Die Einrichtung in der Paul-Keller-Straße 24 wurde dabei in Prioritätsstufe 2 mit einer Umsetzung der Maßnahme in 2016 eingestuft. Nachdem in den Jahren 2015 und 2016 eine Reihe von Einzelmaßnahmen an verschiedenen Standorten abgewickelt wurden, die gemäß Vorschlag und Beschluss der Prioritätsstufe 1 zugeordnet wurden, wurden im Baureferat/Grünflächenamt Anfang 2016 die Planung für den Kindergarten in der Paul-Keller-Straße vorangetrieben. Aufgrund anderer dringlicher Projekte konnte die Entwurfsplanung nicht wie ursprünglich vorgesehen dem Bau- und Werkausschuss vor der Sommerpause vorgelegt werden und somit auch die Baumaßnahme nicht nach der Sommerpause begonnen werden. Insofern verschiebt sich die Realisierung der Baumaßnahme gegenüber der genehmigten Prioritätenliste um ein halbes Jahr.

 

 

Bestand

Die Außenanlagen der Kindertagesstätte umfassen ca. 1700 m², der Umgestaltungsbereich, die südlich und südwestlich gelegene Spielfläche ca. 1280 m². Die Spielfläche liegt in einem Nordhang und ist dicht mit großen Bäumen bestanden. Dieser waldartige Charakter soll erhalten bleiben. Gleichzeitig ist festzustellen, dass aufgrund der dadurch entstehenden Schattenlage und der intensiven Nutzung Rasenflächen nicht erhalten werden können. Freiliegende Wurzeln und offener Boden stellen eine permanente Unfallgefahr dar, die auch durch immer wieder durchgeführte Sanierungsarbeiten nicht dauerhaft abgestellt werden könnten.

 

Entwurfsbeschreibung

Der vorliegende Entwurf gliedert die Spielfläche folgende Bereiche (von Ost nach West):

-       Fahrparcours

-       Sandspielfläche mit vorh. Sonnensegel, neuem Spielhaus und Matschtisch

-       Terrasse mit Amphitheater und Hochbeeten rechts und links des Hauptausgangs

-       Hangsicherung und bespielbarer Hang mit Breitrutsche, Sitztreppe, normale Treppe, Rampe

-       Wald- und Naturerlebnisbereich mit vorh. Wildbienenhaus, geplantem pilzförmigen Spielehaus und Natursteinmauer zur Hangsicherung

-       Eine ebene Spielfläche für Bewegungs- und Rollenspiel soll geschaffen werden. Als Ausstattung sind ein  Kombinations- Klettergerät, eine Fläche für Ballspiel, eine Vogelnestschaukel und ein Dreierreck geplant.

 

Um die Gartenfläche besser nutzen zu können, wurde das Gelände stärker moduliert und der Hang durch eine Natursteinmauer gefasst. Der einzige Baum, der dadurch gefällt werden muss und unter die Baumschutzsatzung fällt ist eine Kiefer (Nr. 7964) im Zentrum des Gartens. Im Hangwaldbereich wird ausgelichtet, kranke Bäume entfernt, Hainbuchen auf den Stock gesetzt. Der Fahrparcour wird rund um das vorhandene Gartenhaus erweitert. Ansonsten bleibt der waldartige Charakter der Spielfläche erhalten und soll durch eine ergänzende Bepflanzung mit Solitärs und Sträucher wieder verstärkt werden. Zwei Feldahorn- Hochstämme werden als Ersatz für die zu fällende Kiefer nachgepflanzt.

 

Die gesamt Spielfläche wird mit einem Stabgitterzaun H 145 cm eingezäunt. Zwei Pflegezufahrtstore im Norden und Süden der Anlage sollen ein effizientes Pflegemanagement ermöglichen.

Der vorliegende Entwurf entstand in enger Zusammenarbeit zwischen Leitung und dem ErzieherInnen-Team der Kindertagesstätte.

 

Damit Kinder trotz der Baumaßnahme jederzeit eine Außen- Spielfläche haben, ist eine Abwicklung in zwei Bauabschnitten geplant:

1. Bauabschnitt: Süd- Terrasse, Fahrparcour, Einbauten in der Sandspielfläche

2. Bauabschnitt: Amphitheater, Südwest- Terrasse, bespielbarer Hang, Waldbereich, Bewegungsspielfläche

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und der Pflegerin der städtischen Kindertagesstätten mit Schreiben vom 19.05.2016 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben. Die Anregungen und Ergänzungen wurden soweit möglich in die Entwurfsplanung übernommen.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 190.000,- EUR, die reinen Baukosten liegen bei rund 170.000,- EUR. Die Baunebenkosten in Höhe von rd. 20 T€ sind überwiegend innere Verrechnungen für Planungs- und sonstige Leistungen der Dienststellen der Stadt Fürth.

 

Mit mittleren Herstellungskosten von ca. 113 €/m² liegt das Bauvorhaben im üblichen Rahmen der Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertagesstätten.

 

Im Haushalt 2016 sind auf der Haushaltsstelle 4640.9506.0000 113.500,- EUR als Pauschale für die Außenanlagen in Kindergärten eingestellt. Dieser Ansatz soll vollständig als Haushaltsrest nach 2017 übertragen werden. Die Restfinanzierung der Maßnahme erfolgt dann vom Neuansatz 2017, der nach heutigem Kenntnisstand wieder 113.500,- EUR als Pauschale beträgt.

 

Die Leistungen zur Herstellung der Außenanlagen sollen unmittelbar nach Projektgenehmigung ausgeschrieben und möglichst noch im Winter 2016/2017 in ein Angebotsverfahren münden. Der Baubeginn ist derzeit für Frühjahr 2017 geplant.

 

Die laufenden Kosten wurden nicht gesondert berechnet, da es zu keiner wesentlichen Flächenverschiebung kommt. Die jährlichen Folgelasten werden sich geringfügig erhöhen und resultieren aus dem Mehraufwand für Spielplatzkontrolle, Spielgerätereparatur, Sandreinigung, Sandaustausch und Ergänzung der geschütteten Fallschutzbeläge. Dieser geringfügige jährliche Mehraufwand wird im bestehenden GWF-Sonderbudget 10670 abgebildet, ohne dass hier Mehrungen erforderlich sind.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

190.000 €

 

nein

X

ja

o.A.     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4640.9506.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan M 1:1.000

Anlage 2: Bestandsplan M 1:500

Anlage 3: Fotodokumentation Bestand

Anlage 4: Entwurf M 1:500

Anlage 5: Kostenberechnung (Zusammenstellung)