Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zur Altlastensanierung gemäß des vorgelegten Sanierungskonzeptes mit einem geschätzten Gesamtkostenansatz von 150.000 EUR

 

Die Wiederherstellung des Spielplatzes bleibt einer gesonderten Projektgenehmigung vorbehalten.

 


Anlass

Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 15.10.2014 wurde die vom Baureferat/Grünflächenamt vorgelegte Prioritätenliste für die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze verabschiedet. Diese sah vor, dass in den Jahren 2015 und 2016 die Generalsanierung des öffentlichen Kinderspielplatzes Herrnstraßendamm“ auf der Fl. Nr. 281/17 Gemarkung Dambach in zwei Bauabschnitten (1. BA Altlastensanierung, 2. BA Wiederherstellung) erfolgen soll. Aufgrund der geforderten umfangreichen Detailuntersuchungen muss die Altlastensanierung in die erste Jahreshälfte 2017 verschoben werden.

 

Bestand

Die Fläche des öffentlichen Kinderspielplatzes ist ein lang gezogenes Grundstück mit insgesamt knapp 2.500 m² in Verlängerung der Herrnstraße bis zum steilen Abhang zur Rednitzaue. Die nord-östliche Teilfläche der Fl.Nr. 281/17 mit 385 m² ist an den benachbarten Waldorf-Kindergarten verpachtet. Im vorderen Bereich ist ein kleiner Spielbereich mit Sandkasten vorhanden, in der daran anschließenden Rasenfläche gibt es eine Schaukel. Der öffentliche Spielplatz weist deutliche Verbrauchspuren auf, bietet nur ein sehr geringes Spielmöglichkeiten und ist daher dringend sanierungsbedürftig, zumal die Fläche wesentlich mehr Potential bietet als derzeit genutzt.

 

Die Fläche liegt innerhalb der kartierten Altlastenverdachtsfläche 032.2. Hierbei handelt es sich um Altablagerungen mit Bauschutt, Haus- und Sperrmüll aus den 1920er bis 1940er Jahren. Die Schüttung des Herrnstraßendamms, auf dem sich der Kinderspielplatz befindet, erfolgte nach 1930 überwiegend mit Bauschutt. Im Jahr 1944 wurde der östliche Teil des Herrnstraßendamms zudem als behelfsmäßige Ablagerungsstelle für Siedlungsabfälle freigegeben. Es gibt eine Reihe von Voruntersuchungen der Belastung der Fläche, die in den Jahren vor 1998 durchgeführt wurden.

 

Auf der Fläche stehen insgesamt 18 Bäume, die unter die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth fallen. Zudem ist entlang der Südgrenze und teilweise entlang der Nordgrenze flächiger Gehölzbestand aus einheimischen Sträuchern vorhanden.

 

Gutachten zur Entwicklung eines Sanierungskonzeptes

Da die bisher durchgeführten Untersuchungen vor dem Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes im Jahr 1998 und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung im Jahr 1999 abgeschlossen wurden und daher weder die Probenahme noch die Bewertung vollständig den heute gültigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, hat das Grünflächenamt das Geowissenschaftliche Büro Dr. Heimbucher, Nürnberg mit einem Gutachten zur Altlastenbelastung und der Entwicklung eines Sanierungskonzeptes in Varianten beauftragt. Das Gutachten Heimbucher lag im Juni 2015 vor und sollte ursprünglich in der zweiten Jahreshälfte 2015 dem Bau- und Werkausschuss zur Festlegung einer Sanierungsvariante vorgelegte werden, insbesondere, da im Rahmen der Altlastensanierung – unabhängig von der gewählten Variante – ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist.

 

Nach Diskussion mit den zuständigen Dienststellen innerhalb und außerhalb der Stadt Fürth (Ordnungsamt und staatliches Gesundheitsamt) musste jedoch festgestellt werden, dass weitere Detailuntersuchungen notwendig werden, insbesondere mit der Klärung der Frage, ob und wenn ja welche relevanten Schadstoffe in welcher Konzentration und in welcher Tiefe vorkommen. In der geforderten Detailuntersuchung ging es daher nicht mehr um die Festlegung möglicher Sanierungsvarianten, sondern um die Frage, in wie weit welche Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung erreicht oder überschritten werden und um die Frage, ob die Umwandlung der öffentlichen Kinderspielplatzfläche in eine öffentliche Grünfläche (im letzteren Fall sind die Prüfwerte niedriger angesetzt) ausreichend wäre, um die Sanierungsmaßnahmen zu verringern oder gänzlich auf diese zu verzichten. Für diese Detailuntersuchung wurde die Rupp Bodenschutz GmbH, Neustadt am Kulm, beauftragt, die zu den wenigen Büros in Bayern gehört, die eine derartige Fachuntersuchung durchführen können.

 

Das Gutachten der Rupp Bodenschutz GmbH kommt zum Ergebnis, dass aufgrund der Schadstoffbelastung und der Resorptionsverfügbarkeit dieser Schadstoffe (d.h. liegen Schadstoffe in der Form vor, dass sie vom Boden auf den Menschen übergehen können) auf den mit F1 – F4 gekennzeichneten Flächen Handlungsbedarf dringend gefordert ist und zwar unabhängig davon, ob die Fläche als öffentlicher Kinderspielplatz oder als öffentliche Grünfläche weiterhin genutzt wird. In Abhängigkeit von den unterschiedlichen Flächen muss entweder ein Bodenaustausch in einer Tiefe von 35 cm oder eine Bodenüberdeckung mit 35 cm erfolgen, um die Fläche als öffentlichen Kinderspielplatz weiterhin nutzen zu können. Lediglich auf der Teilfläche F 5 (Rodelhang zur Rednitzaue) liegen durch Bodenschadstoffe keine Gefährdungen der menschlichen Gesundheit vor, so dass hier keine weiteren Maßnahmen nach BBodSchV erforderlich sind.

 

Das Sanierungskonzept des Baureferats/Grünflächenamt sieht daher folgende Maßnahmen vor:

 

·         Rückbau des vorhandenen Spielplatzes

·         Bodenaustausch (Tiefe 35 cm) in den Teilflächen F1 und F2 mit insgesamt 1.074 m²

·         Bodenauftrag (Andeckstärke 35 cm) in den Teilflächen F3 und F4 mit insgesamt 948 m²

·         Erhalt der bestehenden befestigten Flächen mit insgesamt 430 m²

·         Wiederherstellung des öffentlichen Kinderspielplatzes nach erfolgter Altlastensanierung

 

Abstimmung und Instruktion

Das vorliegende Sanierungskonzept wurde im Vorfeld der Beauftragungen mit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz abgestimmt und das weitere Vorgehen und die konkrete Umsetzung des Sanierungskonzepts erfolgt ebenfalls unter Beteiligung des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz sowie des staatlichen Gesundheitsamtes.

 

Eingriffe in den Gehölzbestand

Bei dem angedachten flächigen Bodenabtrag von 35 cm ist ein vollständiger Erhalt der Baum- und Strauchvegetation ausgeschlossen. Durch Bodenabtrag in Handarbeit bzw. durch Einsatz der Technik des Absaugens ist angestrebt, den Baumbestand so weit als möglich zu erhalten. Bautätigkeiten innerhalb des Kronentraufbereichs von durch die Baumschutzverordnung geschützten Bäumen sind aber unvermeidlich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann im Detail nicht ausgesagt werden, welche Bäume erhalten werden können oder nicht, da dies im Wesentlichen von den erforderlichen Erdarbeiten im Wurzelbereich abhängig ist. Sofern Baumrodungen von durch die Baumschutzverordnung geschützten Einzelbäumen erforderlich wird, wird die entsprechende Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt beantragt und im Rahmen der Wiederherstellung des Kinderspielplatzes die entsprechende Ersatzpflanzung bzw. wenn dies nicht vollständig möglich ist, die entsprechende Ablösezahlung geleistet. Derzeit können auch keine Aussagen darüber getroffen werden, wie der flächige Gehölzbestand entlang der Süd- und Nordgrenze eine Überschüttung mit 35 cm verträgt. Die Entwicklung der Gehölze muss in den Folgejahren beobachtet und dokumentiert werden, ggfs. müssen baumpflegerische Maßnahmen erfolgen. Die einzige Alternative wäre aber, die beiden Gehölzstreifen vorab zu roden, insofern erscheint der Versuch der Überschüttung und Beobachtung sinniger.

 

Finanzierung und Realisierung

Die geschätzten Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten ca. 150.000 EUR, wobei im Bereich von Altlastensanierung Abweichung sowohl nach oben als auch nach unten kaum ausgeschlossen werden können. Insgesamt 6.000 EUR wurden bereits für die vorgenannten Gutachten ausgegeben, so dass für die vorgeschlagene Altlastensanierung noch Mittel in Höhe von ca. 144.000 EUR notwendig sind.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

150.000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4605.9501.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Lageplan M 1:1.000

Anlage 2 Bestandsplan

Anlage 3 Fotodokumentation Bestand

Anlage 4 Sanierungskonzept

Anlage 5 Kostenschätzung