Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Die beiliegende Planung (Lageplan 28.10.2016) wird als Vorplanung beschlossen.
Durch die Eröffnung des Poppenreuther Fachmarktzentrums hat sich im Bereich der Hans-Vogel-Straße auch die Verkehrssituation verändert. Einerseits ist zusätzlicher Quell- und Zielverkehr entstanden, andererseits hat sich auch der Querungsbedarf über die Hans-Vogel-Straße erhöht. Der Wunsch, möglichst umwegarm und sicher die Geschäfte beiderseits der Hans-Vogel-Straße erreichen zu können, soll durch die Errichtung von Querungshilfen entsprochen werden.
Um umwegarme Querungsmöglichkeiten anbieten zu können, sahen die ersten Überlegungen zwei Querungshilfen vor. Nach verwaltungsinterner Vorberatung wurde im Juli 2015 zunächst ein Vorschlag mit einer Querungshilfe instruiert. Die Anmerkungen und Vorschläge zeigten aber überwiegend, dass eine zweite Querungshilfe für notwendig erachtet wurde. Daraufhin wurde die Planung abgeändert und im Oktober 2015 mit zwei Querungshilfen nochmals instruiert.
Der BWA hat in der Sitzung vom 09.12.2015 (BWA/053/2015, TOP 10, SpA/378/2015) mehrheitlich beschlossen, in der Hans-Vogel-Straße zwei Querungshilfen einzurichten. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Inseln mit Betonelementen auszuführen und die erforderlichen Merkmale für Sehbehinderte aufzunehmen. Außerdem war zu prüfen, ob die Querungshilfe zwischen RENO-Schuhe und ALDI nach Norden verschoben werden kann, damit Fußgänger leichter queren können (Baumstandort).
Im Zuge der Überprüfung und Überplanung wurden neben den gewünschten Änderungen weitere Aspekte in die Planung integriert:
1. Verschiebung der zweiten Querungshilfe nach Norden
2. Freihaltung der erforderlichen Sichtfelder auf den übergeordneten Verkehr.
3. Linksabbieger von der Hans-Vogel-Straße in Richtung REWE und Fachmarktzentrum/ALDI werden als kurze Linksabbiegefahrstreifen, zur Hans-Vogel-Str. (Sackgasse) und zum Strudelweg als aufgeweitete Fahrstreifen geführt.
4. Markierung von Radschutzstreifen. Die Fahrstreifenmindestbreiten inklusive Radschutzstreifen betragen ohne angrenzende Parkbucht 3,75m (1,50+2,25m) und mit angrenzender Parkbucht 4,00m (0,50+1,25+2,25m)
5. Die Querungshilfen weisen Tiefen von 2,25 (ALDI) bzw. 2,00m (REWE) auf; der allmählich breiter werdende Bestandsquerschnitt Richtung Norden wird in Höhe der „REWE“-Querungshilfe weiterhin als LSA-Stauraum (2 Pkw nebeneinander) genutzt.
6. Die nutzbare Breite der Querungshilfe beträgt 4 m und wird mit differenzierter Bordhöhe (0/6 cm) ausgeführt. Nach DIN18040-3 und DIN 32984 sind auch im Gehwegbereich von sog. „ungesicherten“ Querungsstellen Bodenindikatoren im Querungsbereich erforderlich.
7. Die Aufstellspur der LSA Poppenreuther Str./Hans Vogel-Straße wird – unter Beibehaltung des Baumstandortes – für den Geradeausverkehr auf eine durchgängige Breite von 3,00m gebracht. Durch die größere Aufstelllänge für die Geradeausfahrer und Rechtsabbieger reduzieren sich die Auswirkungen des späteren Beginns der durchgängigen Zweistreifigkeit.
8. Die zu schmale LSA-Mittelinsel Höhe Poppenreuther Str. wird auf 1,75m verbreitert, um die erforderlichen Sicherheitsabstände zu festen Einbauten (LSA-Mast) zu schaffen.
Die im Zuge der Überplanung ursprünglich vorgesehene gepflasterte Mittelinsel, die gleichzeitig für Linksabbieger und Linkseinbieger in und aus Richtung REWE und Fachmarktzentrum dienen sollte (vergleichbare Lösung wie in der Leyher Straße in Nürnberg), wurde wegen Bedenken hinsichtlich der Begreifbarkeit und damit der Verkehrssicherheit wieder verworfen. Stattdessen wurde der Wunsch geäußert, im Zuge des Einbaus der Querungshilfen auch die Fahrbeziehungen übersichtlicher zu gestalten. Dem wird Rechnung getragen, indem das Linksabbiegen aus der Hans-Vogel-Straße ebenso wie das Rechtsabbiegen weiterhin ermöglicht und durch Markierung unterstützt wird (vgl. B 470, Bayreuther Straße in Forchheim), das Linkseinbiegen aber nur noch indirekt über den Strudelweg (Fachmarktzentrum und ALDI) oder den Seitenarm der Hans-Vogel-Straße (REWE) zugelassen werden soll, sofern keine vertraglichen Regelungen dem entgegenstehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
90.000,- € |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan