Betreff
Königstraße: Neugestaltung zwischen Dr.-Henry-Kissinger Platz, Franz-Josef-Strauß-Platz, Hallplatz und Friedrichstraße: Freigabe zur Bürgerinformation
Vorlage
SpA/449/2016
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Vortrag des Baureferenten dient zur Kenntnis.

 

Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Vorplanung mit Lageplan 0517 vom 28.10.2016 und gibt den Plan zur Bürgerinformation frei.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.

 


Anlass und Ziel

Die Königstraße zwischen Rathaus und der Friedrichstraße ist eine wichtige innerstädtische Hauptverkehrsachse für den Fußgänger, Radfahrer, den Busverkehr und den MIV. Zudem liegen in diesem Bereich wichtige städtische Bauten wie das Schliemann-Gymnasium, die Feuerwache, das Stadttheater, das Amtsgericht und die Kirche „Unserer Lieben Frau“. Zudem bestehen wichtige Anbindungen zum City-Center sowie in Richtung Stadtpark. Während der Kirchweih ist die Königstraße fast vollständig in die Kirchweihfläche einbezogen, was ebenfalls zu berücksichtigen ist.

 

Die vorhandenen Anlagen weisen sowohl in funktionaler wie gestalterischer Hinsicht Defizite auf, die mit einer durchgängigen Planung für diesen Bereich soweit wie möglich behoben werden sollen. Neben der gestalterischen Aufwertung der Plätze, die schon teilweise im BWA vorgestellt wurden, ergeben sich zusätzliche Anforderungen (z. B. Barrierefreiheit), aber auch Chancen zur städtebaulichen Aufwertung durch behutsame Umorganisation des Verkehrsablaufs.

 

Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Maßnahme „Neugestaltung Hallplatz und Franz-Josef-Strauß-Platz“, der Verlegung des Standortes der Feuerwache vom Dr.-Henry-Kissinger-Platz und der schrittweisen Ertüchtigung der Lichtsignalsteuerung mit Einführung der Busbeschleunigung und Feuerwehrbevorrechtigung sind daher flankierende Maßnahmen der Aufwertung des öffentlichen Straßenraums sinnvoll und möglich. Die hier vorgestellten Vorschläge zur verkehrlichen Neuordnung schaffen den Rahmen und die Spielräume für weitere städtebauliche Umgestaltungsmaßnahmen und sind mit diesen inhaltlich verzahnt.

 

Ausgangslage: Verkehrliche Bedeutung

Bei der Königstraße, die derzeit noch als Bundesstraße eingestuft ist (B8), handelt es sich um eine Hauptachse des MIV, ÖPNV und des Rad- und Fußverkehrs. Für den MIV hat die Königstraße eine hohe Bedeutung. Es gibt  derzeit aktuell wieder gemeinsame Bestrebungen mit der Stadt Nürnberg, die B8 auf die Südwesttangente zu verlagern.

 

 

Es fehlen jedoch durchgängige Fußgängerverkehrsanlagen auf der Südseite ebenso wie Radverkehrsanlagen (beidseitig). Auch fehlt es an Abstellanlagen. Ebenfalls fehlen ausreichende Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer insbesondere in und aus Richtung Stadtpark. Nach aktueller Richtlinienlage sind diese barrierefrei herzustellen.

 

Derzeit wird dieser Abschnitt der Königstraße von den Stadtbuslinien 173, 174, 177, 178 und 179 (18 Busfahrten/Spitzenstunde und Richtung) sowie den Nachtbuslinien N 9 und N 18 bedient und ist damit Teil der Hauptachse des ÖPNV. Die vorhandenen Bushaltestellen sind bisher nicht barrierefrei ausgebaut

 

Auch nach dem Umzug der Feuerwache an die Kapellenstraße wird die Königstraße für die Feuerwehr in Richtung Südstadt- und Oststadt Hauptausrückroute bleiben. Es besteht bisher keine Eingriffsmöglichkeit in die Lichtsignalsteuerung für Busse und Einsatzfahrzeuge.

 

Durch den Besatz mit Geschäften und Gaststätten ist zudem Kunden- und Lieferverkehr zu berücksichtigen. Ebenso sind die Belange der Anwohner einzubeziehen (Erreichbarkeit, Schutz vor Lärm, Abstellanlagen).

 

Vorschlag für die künftige funktionale und gestalterische Lösung:

Allgemeines:

 

Grundsätzlich kann auf der Königstraße der MIV in Fahrtrichtung Nord nur noch auf einem Fahrstreifen geführt werden, da die Spitzenstundenbelastung um 660 Kfz/h liegt und auch heute im Geradeausverkehr aus Richtung Nürnberg zwischen Gustav-Schickedanz-Str. bis sehr kurz vor die Einmündung Alexanderstraße ebenfalls nur einstreifig geführt ist. Die Zufahrt der Hallstraße in die Königstraße am Stadttheater wird zugunsten einer geschlossenen Platzfläche aufgelassen. Der Verkehr wird ausschließlich über die Alexanderstraße abgeleitet. Die Hallstraße erhält einen „weich“ separierten Querschnitt und darf bis zum Amtsgericht in beiden Richtungen befahren werden. Die Bäumenstraße bleibt Einbahnstraße in östlicher Richtung.

 

Alle Fußgängerfurten werden mit getrennten Querungsstellen 0/6 cm, taktilem Blindenleitsystem sowie an den Lichtsignalanlagen mit akustischen und taktilen Signalgebern auf Anforderung ausgestattet.

 

Kreuzung Dr. Henry-Kissinger-Platz / Tiefgarage City-Center:

Das indirekte Linksabbiegen zur Tiefgarage City-Center wird zugunsten der Platzgestaltung in direktes Linksabbiegen mit eigenem Fahrstreifen umgewandelt. Die heutige Fußgängerquerung wird etwas nach Süden verlegt (heute vor Haus Nr. 104, künftig vor Haus Nr. 110).

 

Radfahrer Richtung Süden werden zuerst über den vorhandenen Rechtsabbiegefahrstreifen und dann weiter in den Seitenraum geführt. Ein Linkseinbiegen in diese neue Radverkehrsanlage aus Richtung Helmplatz / Dr.-H.-Kissinger-Platz ist ebenfalls möglich. Im weiteren Verlauf wird der Radfahrer mit Linksabbiegewunsch zum Karlsteg in den verbreiterten Geh- und Radweg neben dem Stadttheater ausgeleitet. Geradeausfahrende Radfahrer Richtung Süden verbleiben in einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Die heutige zweistreifige Führung des MIV Richtung Süden bleibt auch hier prinzipiell erhalten, da die Gesamt­fahr­streifen­breite bei 6,25m liegt.

 

Bereich Stadttheater / Franz-Josef-Strauß-Platz:

Es wird eine breite Fußgänger-Radfahrerquerung vom/zum Karlsteg bzw. Stadttheater eingerichtet. Der bisherige schmale Schrammbordbereich an der Stützwand des Theater­vorplatzes, der weder als Gehwegbereich noch für Radfahrer vorgesehen ist, aber dennoch so genutzt wird, wird zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg auf 2,65m verbreitert. Die Haltestelle „Stadttheater“ bleibt in Fahrtrichtung Rathaus als Fahrbahnrandhaltestelle mit Überholmöglichkeit erhalten. Eine signaltechnisch gesicherte Weiterfahrt („Busschleuse“) wird eingerichtet. Als Wetterschutz wird bei Haus Nr. 119 eine freitragende Dachkonstruktion ohne Rückwand anstatt eines klassischen Wartehäuschens vorgesehen, die die Fensteranordnung an der Gebäudefassade berücksichtigt. In Fahrtrichtung Bahnhof wird die Busbucht aufgegeben und dem Franz-Josef-Strauß-Platz zugegeben. Der Bus hält am Beginn des Rechts­abbiege­fahr­streifens zur Friedrichstraße. Die Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut.

 

Einmündung Königstraße / Alexanderstraße:

Zwischen der Kirche „Unserer Lieben Frau“ und Hs. Nr. 129 wird eine zusätzliche Fußgängerquerung eingerichtet. Diese wird ohne Mittelinsel als Einfachfurt ausgebildet. Es entfällt dabei auch die Notwendigkeit, während der Kirchweih den Signalmast auf der Mittelinsel vorübergehend zu demontieren. Die lenkende Wirkung der Insel in Fahrtrichtung Süd bleibt als von Schwerverkehr überfahrbare Pflasterinsel dagegen erhalten. Die Fahrstreifeneinteilung Richtung Süden (Rechts und Geradeaus) bleibt ebenfalls erhalten.

 

In der Zufahrt Alexanderstraße wird durchgängig nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung gestellt, was ausreichend ist. Der Parkplatzbereich am Hallplatz wird saniert und neugestaltet. Hinter der Alexanderstraße schließt sich weiterhin die wegführende Einbahnstraße Friedrichstraße an. Der Bereich vor dem Gastronomieanwesen Königstraße 128 und dem Nachbargrundstück 130 wird städtebaulich ebenfalls aufgewertet.

 

Vor Haus Nr. 133 und 135 werden Ladezonen im Seitenraum sowie Fahrradständer vorgesehen. Der anschließende Querschnitt der Königstraße Richtung Süden vollzieht sich - an beiden Fahrbahnrändern in Abfolge von Grundstückszufahrten und Parkstreifen - weiter bis zum Knotenpunkt G.-Schickedanz-Str.

 

Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme werden vom TfA auf ca. 2,83 Mio. € geschätzt. Darin enthalten sind Kosten für das Hauptvorhaben Königstraße (ca. 2,0 Mio. €), den Bereich Hallstraße bis Alexanderstr. (ca. 630.000,- €) sowie die Alexanderstraße zwischen Hallstraße und Friedrichstraße (ca. 200.000,- €).

Die Aufteilung der Gesamtkosten auf mehrere Kostenträger ist erforderlich.

Eine gekürzte Zusammenfassung der Instruktionsergebnisse ist nachfolgend aufgeführt, Insbesondere soweit sie nicht bereits in der überarbeiteten Planung berücksichtigt wurden:

Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK):          
Prinzipiell keine Einwände. Die Umgestaltung des Dr. H.-Kissinger-Platzes kann erst nach Umzug der Feuerwache erfolgen.

Behindertenrat und Behindertenbeauftragte der Stadt Fürth:

o. E.

Seniorenrat:
o. E.

Pfleger der Fuß- und Radwege Herr Riedel / Arbeitsgruppe Radverkehr Fürth (AGFF):
Die Anmerkungen wurden in die Planung eingearbeitet, soweit sie berücksichtigt werden konnten. Dies betrifft insbesondere den Einmündungsbereich der Königstraße / Friedrichstr. Die Weiterführung der Radverkehrsanlagen Richtung Grüner Markt sind nicht Projektgegenstand. Die folgenden Punkte werden wie begründet nicht aufgegriffen:

Die Wegnahme der eigenen Rechtsabbiegespur zum Verzögern in die Tiefgarage Citycenter zugunsten eines Radfahrstreifens ist aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Busbeschleunigung abzulehnen, und bringt dem Radfahrer keinen weiteren Gewinn außer der ohnehin schon vorgesehenen (Mit-)benutzung dieses vorhandenen Streifens.

Es ist ferner nicht möglich, einen Radfahrstreifen in einer reinen Rechtsabbiegespur (Richtung Süden in Höhe Kirche) anzulegen und diesen dann geradeaus über die Kreuzung zu führen, im Ersatz für den zwangsläufig innenliegenden geradeaus weiter führenden Radschutzstreifen, der zuvor (durch Einordnen in die Geradeausspur vor der Bushaltestelle) erreicht werden kann.

Die nördliche Querung am Theater ist für Radfahrer aus Richtung Hallplatz vorgesehen. Die mittlere eigene Furt für Radfahrer aus Richtung Süden in Richtung Hallstraße. Die südliche Fußgängerfurt entspricht der heutigen und ist schwerpunktmäßig Haltestellenzugang. Eine Zusammenlegung aller 3 Querungen zu einer einzigen großen wird aus verschiedenen Gründen nicht befürwortet.

Ebenso nicht befürwortet wird die planmäßige Führung der Radfahrer durch die neu geschaffene Kaphaltestelle bei Haus Nr. 119 (praktisch wird sie so erfolgen, sofern gerade kein Bus anwesend ist). Eine denkbare weitere Verbreiterung des Straßenquerschnittes Busspur + Rad-Schutzstreifen + MIV hätte nachteilige Auswirkungen auf die Linienführung und konterkariert die projektdurchgängig beabsichtigte Rückstufung der Querschnitte des fließenden Verkehrs auf die unbedingt notwendigen Maße, um ausreichende Seitenräume zu schaffen.

infra fürth Verkehr:
Grundsätzlich keine Einwände. Offene Fragen bzw. Klärungsbedarf besteht hinsichtlich der Ausführung der Wartehallenkonstruktion bei Hs. Nr. 119 bzw. allgemein der Finanzierung der Verlegung der Haltepositionen und Wartehallen.

infra fürth Versorgungsunternehmen:
Die Wasserleitung in der Alexanderstraße ist zu erneuern. In den geplanten Parkflächen zwischen Nr. 123 und 129 seien Armaturen und Hydranten, deren Zugänglichkeit gewährleistet bleiben müsse.

Die Belegung dieser Armaturen ist auch heute durch die Parkmöglichkeit in der Nebenverkehrszeit (ab 19.00 Uhr) schon nicht grundsätzlich ausgeschlossen, so dass sich keine Verschlechterung gegenüber dem heutigen Zustand ergibt.

StEF:

keine Stellungnahme.

 

GrfA:

Anregung zur Pflanzung von kleinkronigen Bäumen auf der östlichen Königstr. (Nr. 133/135) und von zwei großkronigen Bäumen auf der westlichen Seite (Nr. 130).

Die innerhalb der Instruktion geplanten Baumstandorte im Bereich der Einmündung Alexanderstraße / Königstraße 128, 130, 133 u. 135 müssen zum einen aufgrund von Spartenkollisionen (Wasserleitungen), zum anderen wegen Fahrgeschäft-Standorten der Kirchweih entfallen. Die Anregung von LA, stattdessen ggf. Kübelbäume einzusetzen, könnte dann gefolgt werden, wenn diese vom Sondernutzungsberechtigten für die Außenbestuhlungsflächen in Abstimmung mit der Stadt Fürth beschafft und gepflegt werden.

Liegenschaftsamt (LA):
Seitens LA bestehen große Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Umgestaltung mit den Budenaufstellungen zur Michaeliskirchweih, welche in jedem Fall im Detail noch abzustimmen sind. Des Weiteren kollidieren die geplanten Baumstandorte im Bereich Königstr. 130 mit Fahrgeschäfts- und Budenstandorten.

s. o. (Anmerkung GrfA).

Polizeiinspektion Fürth:    
Es sollte die Busbucht am F.-J.-Strauß-Platz beibehalten werden, zum einen wird dadurch der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt und zum zweiten, was aus unserer Sicht wichtiger ist, sind keine Spurwechsel nötig, wenn der Bus an der Bushaltestelle steht.

Die Fahrbahnrandhaltestelle in Fahrtrichtung Bahnhof ist als eine Maßnahme der Busbeschleunigung vorgesehen. Auch in Gegenrichtung existiert heute schon eine derartige Fahrbahnrandhaltestelle auf der rechten Spur. Fahrzeugführer können sich auch in Richtung Süden bei Anwesenheit eines Busses schon frühzeitig auf den linken Fahrstreifen orientieren, um eine zügige Vorbeifahrt an dem stehenden Bus zu organisieren.

Es ist zu beobachten, dass ein Großteil der Autofahrer, welche von der Königstraße nach rechts in die Friedrichstraße abbiegen, diese LSA [vor der Alexanderstr.] übersehen und diese dann bei Rotlicht überfahren. Hier müsste eine Lösung gefunden werden, dass diese Anlage vom Rechtsabbieger besser gesehen wird.

Die angesprochene Signalisierung soll gemäß der Plandarstellung um ein zusätzliches Wiederholsignal am linken Fahrbahnrand ergänzt werden, das wiederum gut und für den Rechtsabbieger als erstes sichtbar wird. Dieser Maststandort fehlt heute.

Straßenverkehrsamt:

Mit der Neuordnung des Verkehrsraumes in der Königstraße besteht Einverständnis. Im Bereich des Kindergartens "Unsere Liebe Frau", Königstraße 113,  besteht seit Jahren gewohnheits­mäßig die Möglichkeit, Kinder nach 8.00 Uhr am Morgen am Fahrbahnrand aussteigen zu lassen. Infolge des geplanten Schutzstreifens entsteht eine Konfliktsituation zwischen Eltern, die ihre Kinder zum Kindergarten bringen oder von dort abholen und dem Radverkehr. Eine Unterbrechung des Schutzstreifens ist nicht sinnvoll und würde dem Radverkehr erheblich schaden. Künftig müssen Eltern mit ihren Kindern einen etwas längeren Weg, z. B. von Hallplatz, einplanen. Dies sei aus Sicht des SVA akzeptierbar.

 

Die vor dem Anwesen Königstraße 128/130 eingeplanten, bereits vorhandenen, Sonderstellplätze (ein Behinderten- und ein Arztstellplatz) sind so zu positionieren, dass eine ungehinderte Passage der Fußgänger gewährleistet ist.

Im Rahmen der Überarbeitung der Planung wurden der Behinderten- und Arztstellplatz in eine Bucht am Fahrbahnrand eingeordnet, so dass keine Behinderungen für Fußgänger mehr auftreten.

GWF / Denkmalschutzbehörde

Aus Sicht der Denkmalpflege wäre es zur Herstellung eines durchgängigen Erscheinungsbildes wünschenswert, die Vorfläche zum Stadttheater an der Königstraße ebenfalls mit dem so bezeichneten Sonderbelag zu gestalten. Es wird daher eine symmetrische Rahmung angeregt, d.h. Spiegelung der Belagssituation wie an der Bäumenstraße.

Die Farbdarstellung dient zunächst der Darstellung der vorgesehenen Widmung der Verkehrsflächen und trifft noch keine abschließende Aussage über die Oberflächengestaltung. Der Hinweis wird gerne zur Kenntnis genommen und ist im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen.

Schulverwaltungsamt:

Das Schulverwaltungsamt wünscht, vor dem Standort Schliemann-Gymnasium eine Schulbushaltestelle (Sport-und Badfahrten)  mit einzurichten.

Die Platzgestaltung wurde nur nachrichtlich übernommen und ist nicht Projektgegenstand. Für die Einrichtung einer derartigen Haltestelle kommt vermutlich nur der Platzbereich unmittelbar vor dem Gebäude (heutige Einfahrt zur Tiefgarage City-Center) in Frage. Sie kann nur aus Richtung Süden angefahren werden, und befindet sich in einem Gehwegbereich, der vom Oberbau her auch dementsprechend für diese Belastung auszubilden wäre.

Telekommunikationsleitungen:
Telekom plant keine Arbeiten in diesem Bereich. Eine Vorlaufzeit von 9 Monaten zwischen Ausführungsplanung und Ausführungsbeginn wird erbeten. Vodafone Kabel Deutschland benötigt zur Planung mind. 3 Monate Vorlaufzeit. Rechtzeitige Koordination ist erforderlich..


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Ca. 2,83 Mio. €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan