Die Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth wird beschlossen.
Die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 23.11.2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Eine
inhaltsgleiche Änderung der Hundesteuersatzung wurde bereits in den Sitzungen
vom 18.11.2015 beraten und beschlossen. Wegen formaler Fehler in Ausfertigung
und Bekanntmachung wird der Vorgang auf Anraten des Rechtsamtes nochmals zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Veränderungen
sachlicher Art wurden nur insoweit vorgenommen, als dass die nun zu
beschließende Satzung zum 01.01.2017
in Kraft tritt.
Bei
allen weiteren Änderungen handelt es sich um die Berichtigung der Formfehler.
Vollständige Sachverhaltsdarstellung aus der Beschlussvorlage für
18.11.2015:
Derzeit treten vermehrt Fälle auf, bei denen Hunde in anderen Gemeinden
angemeldet werden, obwohl der Hauptwohnsitz in Fürth ist. Hintergrund dürfte
regelmäßig die geringere Steuerlast in anderen Gemeinden sein.
Aufgrund fehlender Eindeutigkeit der Erhebungsmöglichkeit bei mehreren
Wohnsitzen wurde § 1 der Satzung neu
gefasst. Auf der Grundlage der Entscheidung der Regierung von Mittelfranken als
Widerspruchsbehörde im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens und in Anlehnung an
die Vorschriften verschiedener anderer Gemeinden wurde die Steuererhebung an
den Hauptwohnsitz in Fürth gebunden. Der mit der Meldung als Hauptwohnsitz
deklarierte Lebensmittelpunkt des Hundehalters konstituiert den
Lebensmittelpunkt und den Halteort des Hundes.
§ 6 der Satzung wurde neu gefasst
Die Regelungen entsprechen in den Absätzen 1-3 denen des früheren
(jetzt entfallenen) § 10. Neu hinzugefügt wurde die sprachlich angepasste
Regelung in Abs. 4, die inhaltlich dem früheren § 6 (Steueranrechnung)
entspricht.
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung ist ebenfalls zu ändern. Auslösend hierfür
ist ein Widerspruchsverfahren im Jahr 2011. Da es sich nur isoliert um einen
Vorgang handelte, wurde mit dem Rechtsamt vereinbart, die Korrektur bei der
nächsten Satzungsänderung vorzunehmen. Das Widerspruchsverfahren wurde im
Übrigen wegen Fristablaufs zurückgewiesen.
Durch den Wegfall einer Regelung (§ 10) waren die weiteren Vorschriften
geändert zu beziffern.
Auf
Anraten des Rechtsamtes wurden in der nun zu beschließenden Satzung folgende
formale Änderungen vorgenommen:
Sämtliche
Änderungen wurden in Art. 1 der Änderungssatzung zusammengefasst und mittels
arabischer Ziffern gegliedert.
In
Art. 1 Nr. 1 der Änderungssatzung wurde
der Hinweis „Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1.“ vor „Es wird folgender Absatz 2 angefügt:“
eingefügt.
Art.
1 Nr. 2 enthält die vollständige
Neufassung des § 6.
In
Art. 1 Nr. 3 wurde das Ausfertigungsdatum der Verordnung zur Ausführung des
Bayerischen Jagdgesetzes entfernt.
Durch
Art. 2 der zu beschließenden Satzung wird die Änderungssatzung vom 18.11.2015
aufgehoben.
Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 23.11.2016
Synopse zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 23.11.2016