Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth
Vorlage
Käm/439/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth wird beschlossen.

Die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 23.11.2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Eine inhaltsgleiche Änderung der Hundesteuersatzung wurde bereits in den Sitzungen vom 18.11.2015 beraten und beschlossen. Wegen formaler Fehler in Ausfertigung und Bekanntmachung wird der Vorgang auf Anraten des Rechtsamtes nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.

Veränderungen sachlicher Art wurden nur insoweit vorgenommen, als dass die nun zu beschließende Satzung zum 01.01.2017 in Kraft tritt.

Bei allen weiteren Änderungen handelt es sich um die Berichtigung der Formfehler.

 

Vollständige Sachverhaltsdarstellung aus der Beschlussvorlage für 18.11.2015:

Derzeit treten vermehrt Fälle auf, bei denen Hunde in anderen Gemeinden angemeldet werden, obwohl der Hauptwohnsitz in Fürth ist. Hintergrund dürfte regelmäßig die geringere Steuerlast in anderen Gemeinden sein.

Aufgrund fehlender Eindeutigkeit der Erhebungsmöglichkeit bei mehreren Wohnsitzen wurde    § 1 der Satzung neu gefasst. Auf der Grundlage der Entscheidung der Regierung von Mittelfranken als Widerspruchsbehörde im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens und in Anlehnung an die Vorschriften verschiedener anderer Gemeinden wurde die Steuererhebung an den Hauptwohnsitz in Fürth gebunden. Der mit der Meldung als Hauptwohnsitz deklarierte Lebensmittelpunkt des Hundehalters konstituiert den Lebensmittelpunkt und den Halteort des Hundes.

 

§ 6 der Satzung wurde neu gefasst

Die Regelungen entsprechen in den Absätzen 1-3 denen des früheren (jetzt entfallenen) § 10. Neu hinzugefügt wurde die sprachlich angepasste Regelung in Abs. 4, die inhaltlich dem früheren § 6 (Steueranrechnung) entspricht.

 

§ 7 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung ist ebenfalls zu ändern. Auslösend hierfür ist ein Widerspruchsverfahren im Jahr 2011. Da es sich nur isoliert um einen Vorgang handelte, wurde mit dem Rechtsamt vereinbart, die Korrektur bei der nächsten Satzungsänderung vorzunehmen. Das Widerspruchsverfahren wurde im Übrigen wegen Fristablaufs zurückgewiesen.

 

Durch den Wegfall einer Regelung (§ 10) waren die weiteren Vorschriften geändert zu beziffern.

 

 

Auf Anraten des Rechtsamtes wurden in der nun zu beschließenden Satzung folgende formale Änderungen vorgenommen:

 

Sämtliche Änderungen wurden in Art. 1 der Änderungssatzung zusammengefasst und mittels arabischer Ziffern gegliedert.

 

In Art.  1 Nr. 1 der Änderungssatzung wurde der Hinweis „Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1.“  vor „Es wird folgender Absatz 2 angefügt:“ eingefügt.

 

Art. 1 Nr. 2  enthält die vollständige Neufassung des  § 6.

 

In Art. 1 Nr. 3 wurde das Ausfertigungsdatum der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes entfernt.

 

Durch Art. 2 der zu beschließenden Satzung wird die Änderungssatzung vom 18.11.2015 aufgehoben.

 


Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 23.11.2016

Synopse zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 23.11.2016