1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2016-2020 grundsätzlich zu. Das Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2017 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2017 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.
2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2017 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um
·
die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt zu gewährleisten,
·
die für 2017 vorgesehene Tilgung des Trägerdarlehens nicht in voller
Höhe in Anspruch zu nehmen,
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eine Rücklage für die anstehenden Schulbauten vorzusehen, die noch
nicht im MIP veranschlagt sind.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1/ Erläuterung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2016-2020
2/ Mittelfristige Finanzplanung (MFP) 2016-2020