Der Mandantenhaushalt 61 „Vertrag W.O.-Darby“ für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. Vorlage der Verwaltung beschlossen. Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Vollzug des
Städtebaulichen Vertrages W.O.-Darby vom 18.09.1998 wird der Haushaltsentwurf
2017 für den Mandanten 61 vorgelegt. Der Stadtrat hatte mit Beschluss vom
15.10.1998 diesem Vertrag zugestimmt. Die Haushaltsansätze basieren auf einer
dem Vertrag zugrunde liegenden Kostenzusammenstellung (Anlage 3 zu 3 9 des
Vertrages). Diese Anlage wurde am 24.03.1999 dem Finanz- und
Verwaltungsausschuss vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Haushaltsplan mit Erläuterungen