Betreff
Sachstandsbericht Berufsintegrationsklassen an Fürther Berufsschulen
Vorlage
PSB/088/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss nimmt den Bericht des Projektbüros für Schule & Bildung zustimmend zur Kenntnis. Die Einrichtung weiterer Klassen zum Schulhalbjahr wird befürwortet. Das Projektbüro wird mit der erneuten Berichterstattung im Herbst 2017 beauftragt.


Im Schuljahr 2016/17 werden insgesamt 14 BIK-Klassen (Berufsintegrationsklassen) an den drei Fürther Berufsschulen sowie an der FOS/BOS beschult. Das Programm des Freistaates Bayern für berufsschulpflichtige Zuwanderer/innen mit Sprachdefiziten besteht aus zwei Jahren. In der Vorklasse (BIK-V) des ersten Jahres steht der Spracherwerb im Vordergrund im zweiten Jahr sollen die Schüler/innen verstärkt beruflich orientiert und nach Möglichkeit in eine anerkannte Ausbildung vermittelt werden. Die Schulen übernehmen dabei an 2,5 Tagen in der Woche den Unterricht. Die verbleibenden 2,5 Tage werden von einem externen Partner übernommen. Die Stadt Fürth beauftragt hierzu grundsätzlich die ELAN GmbH, um eine konstante Betreuungsqualität zu gewährleisten.

 

Im Schuljahr 2016/17 befinden sich rund 250 Schüler/innen in drei BIK-Klassen (BS I) und sieben BIK-V Klassen (2 BS I, 3 BS II, 2 BS III, 1 FOS). Dazu laufen gegenwärtig noch vier Vorklassen, die zum Schulhalbjahr 2016 begonnen haben (1 BS I, 2 BS II, 1 BS III). Aus diesen Klassen wird nach aktuellem Stand eine BIK-Klasse hervorgehen. Eine oder ggf. auch zwei dieser Halbjahresklassen sollen zum Halbjahr noch einmal um ein halbes Jahr verlängert werden, so dass sie zum Ende des Schuljahres nicht mehr azyklisch sind. Die verbleibenden Schüler/innen erhalten die Gelegenheit, zum Schulhalbjahr in die o.g. BIK-Klasse (2. Jahr) zu wechseln, die an der BS II neu gebildet wird.

 

Für neu nach Fürth zugewanderte junge Menschen soll nach unserer Kenntnis zum Schulhalbjahr eine neue Vorklasse eingerichtet werden. Diese Kapazität ist aus der Sicht des Projektbüros bei weitem nicht ausreichend. V.a. berufsschulpflichtige EU-Bürger/innen erhalten oft keinen Platz in einer BIK-Klasse und müssen die Berufsschulpflicht in einer JoA-Klasse ableisten. Sie können jedoch laut den Richtlinien des Ministeriums ergänzend in BIK-Klassen aufgenommen werden.

 

Zu den Wirkungen des Angebots ist folgendes bekannt:

 

Im abgelaufenen Schuljahr 15/16 befanden sich insg. 230 Schüler/innen in 13 Klassen, davon 37 im zweiten Jahr. Von diesen jungen Menschen konnten 14 duale und 5 in schulische Berufsausbildungen vermittelt werden (entspr. 51%). 6 Teilnehmer/innen besuchten weiterführende Schulen, 5 mündeten in Maßnahmen der Agentur für Arbeit.

 

Die Arbeit der Berufsschulen und der ELAN GmbH zeigt damit sehr gute Erfolge und sollte auch in den kommenden Schuljahren so weiter laufen.

 

Ergänzend wurden im Schuljahr 2016/17 fünf sog. „Sprachintensivklassen“ für Berufsschulpflichtige in zentralen Aufnahmeeinrichtungen eingerichtet (2 an der BS I, je eine an BS II, III und FOS). In diesem Modell bringen die Berufsschulen nur zwei Lehrerstunden für die Klassleitung ein, alle anderen Leistungen sollen von einem externen Kooperationspartner erbracht werden. Für diese Klassen wurde die ELAN GmbH nicht mit der Kooperation beauftragt, da sie die Kapazitäten sowohl in personeller als auch in räumlicher Sicht nicht bieten kann und zudem die Finanzierung nicht das ganze Schuljahr über gesichert ist. Die Leistung wurde daraufhin von der Regierung von Mittelfranken ausgeschrieben und an die bfz gGmbH vergeben.

 

Als Sonderform des Berufsschulangebotes wurde vom bayerischen Kultusministerium in Kooperation mit der Agentur für Arbeit die „Berufliche Übergangsklasse“ (BÜK) entwickelt, für Schüler/innen, die nach zwei Jahren BIK noch nicht erfolgreich beruflich integriert werden konnten. Diese erhalten dann ein drittes Jahr Sprachförderung, Fachpraxis und sozialpäd. Hilfe bei der beruflichen Integration. Im Schuljahr 2016/17 gibt es eine solche Klasse in Fürth an der BS I mit 11 Schüler/innen. Bei der Beauftragung des Kooperationspartners für die Klasse konnte die Stadt Fürth keinen Einfluss bei der Vergabe nehmen, da sie über das Regionaleinkaufszentrum der Agentur abgewickelt wurde. Den Zuschlag bekam auch hier die bfz gGmbH.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Förderrichtlinie des Freistaates Bayern