Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage des Tiefbauamtes und beschließt, die Kosten für Bäume und Straßenbegleitgrün nicht aus der Erschließungs- und der Straßenausbaubeitragssatzung herauszunehmen.
Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 12.10.2016 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Kosten für die Straßenbäume einschließlich Straßenbegleitgrün aus der Straßenausbaubeitragssatzung sowie aus der Erschließungsbeitragssatzung herausgenommen werden können.
Die beabsichtigten
Änderungen wurden den einschlägigen Dienststellen (Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt
und Rechtsamt) zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet.
Alle drei befragten Ämter
lehnen eine generelle Herausnahme von Bäumen und Straßenbegleitgrün sowohl aus
der Erschließungs- als auch aus der Straßenausbaubeitragssatzung ab.
Das Rechtsamt begründet die
Ablehnung hinsichtlich der Erschließungsbeitragssatzung damit, dass
Baumpflanzungen und Straßenbegleitgrün, soweit es sich um unselbstständige
Bestandteile einer Straße handelt, vollumfänglich als Erschließungsanlagen
anzusehen sind. Gemäß Art. 5a Abs. 1 KAG besteht für eine Stadt oder Gemeinde
die Pflicht, Erschließungsbeiträge für die gesamte Erschließungsanlage zu
erheben.
Die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen sei insbesondere nach der aktuellen Rechtsprechung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 09.11.2016) ebenfalls eine
Verpflichtung, vor allem für finanzschwächere Städte und Gemeinden. Von ihr
könne nur in atypischen Ausnahmefällen abgesehen werden. Das Argument, dass
Bäume dem gesamten Stadtklima zugutekommen würden, begründet aber laut
Stellungnahme des Rechtsamtes gerade keinen atypischen Ausnahmefall, sondern
sei insoweit eine eigentlich immer auftretende Begleiterscheinung. Durch die
Baumpflanzungen und das Straßenbegleitgrün werde eine Verbesserung der Straßenfunktion
erreicht, die zumindest mittelbar den Straßenbenutzern zugutekomme und
vornehmlich den Kreis der beitragsfähigen Grundstückseigentümer begünstige.
Die Kämmerei und das
Rechnungsprüfungsamt schlossen sich in ihren Ausführungen der Stellungnahme des
Rechtsamtes vollumfänglich an.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||