Betreff
Herausnahme der Kosten für Straßenbegleitgrün und Bäume
Vorlage
TfA/198/2017
Aktenzeichen
V/TfA
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage des Tiefbauamtes und beschließt, die Kosten für Bäume und Straßenbegleitgrün nicht aus der Erschließungs- und der Straßenausbaubeitragssatzung herauszunehmen.


Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 12.10.2016 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Kosten für die Straßenbäume einschließlich Straßenbegleitgrün aus der Straßenausbaubeitragssatzung sowie aus der Erschließungsbeitragssatzung herausgenommen werden können.

 

Die beabsichtigten Änderungen wurden den einschlägigen Dienststellen (Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt und Rechtsamt) zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet.

 

Alle drei befragten Ämter lehnen eine generelle Herausnahme von Bäumen und Straßenbegleitgrün sowohl aus der Erschließungs- als auch aus der Straßenausbaubeitragssatzung ab.

 

Das Rechtsamt begründet die Ablehnung hinsichtlich der Erschließungsbeitragssatzung damit, dass Baumpflanzungen und Straßenbegleitgrün, soweit es sich um unselbstständige Bestandteile einer Straße handelt, vollumfänglich als Erschließungsanlagen anzusehen sind. Gemäß Art. 5a Abs. 1 KAG besteht für eine Stadt oder Gemeinde die Pflicht, Erschließungsbeiträge für die gesamte Erschließungsanlage zu erheben.

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sei insbesondere nach der aktuellen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 09.11.2016) ebenfalls eine Verpflichtung, vor allem für finanzschwächere Städte und Gemeinden. Von ihr könne nur in atypischen Ausnahmefällen abgesehen werden. Das Argument, dass Bäume dem gesamten Stadtklima zugutekommen würden, begründet aber laut Stellungnahme des Rechtsamtes gerade keinen atypischen Ausnahmefall, sondern sei insoweit eine eigentlich immer auftretende Begleiterscheinung. Durch die Baumpflanzungen und das Straßenbegleitgrün werde eine Verbesserung der Straßenfunktion erreicht, die zumindest mittelbar den Straßenbenutzern zugutekomme und vornehmlich den Kreis der beitragsfähigen Grundstückseigentümer begünstige.

 

Die Kämmerei und das Rechnungsprüfungsamt schlossen sich in ihren Ausführungen der Stellungnahme des Rechtsamtes vollumfänglich an.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: