1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werkausschuss stimmt dem vorliegenden Vorbescheid und den damit verbundenen, notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 314 2 Ä zu.
Derzeit liegt dem Baureferat ein Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung eines fünfgeschossigen Mehrfamilienhauses mit 10 barrierefreien und
geförderten Wohneinheiten an der Jakob-Böhme-Str. vor (s. Anlage 1).
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr. 314 2. Ä (s. Anlage 2). Der Bereich der beantragten Wohnanlage war
ursprünglich für einen erdgeschossigen Ersatzbau für das bereits vor Jahren
abgebrochene „Naturfreundehaus“ vorgesehen, auf den die „Naturfreunde“
letztlich verzichteten.
Die nunmehr vorliegende Planung überschreitet die festgesetzten zulässigen
Geschosse, die beantragte Art der baulichen Nutzung (Wohnen) weicht von der
Festsetzung „Naturfreundehaus“ ab und das Gebäude liegt geringfügig außerhalb
der Baugrenzen.
Zur Realisierung des Gebäudes muss somit im Wesentlichen von der Festsetzung
der zulässigen Geschosse, der Art der Nutzung („Naturfreundehaus“ > Wohnen)
sowie der Lage des Gebäudes (teilweise außerhalb der Baugrenze) befreit werden.
Unter Berücksichtigung der baulichen Umgebung (mehrgeschossige Wohnbebauung)
und der nahezu vollständigen Lage des Gebäudes in der Baugrenze kann, aus der
Sicht des Baureferates der beantragten Bebauung mit den entsprechenden
Befreiungen vom Bebauungsplan zugestimmt werden. Dies würde auch dazu
beitragen, den in der Stadt Fürth herrschenden Mangel an gefördertem und
barrierefreien Wohnraum zu verringern.
Diese Sichtweise wurde auch vom Baubeirat bestätigt, der dem Vorhaben mit
Beschluss vom 28.11.16. zugestimmt hat.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass der Abstand des geplanten
Gebäudes zum Waldrand ca. 20 m beträgt und dies dem Abstand für das Naturfreundehaus
bzw. der hierfür vorgesehen Baugrenze entspricht. Somit wird der vom Stadtrat
beschlossene generelle Mindestabstand einer Bebauung von 30 m zu Waldrändern
nicht unterlaufen, da in diesem Fall das grundsätzliche Baurecht auf der im
Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze basiert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Plan zum Vorbescheid
Anlage 2 Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 314 2 Ä