Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Betriebsordnung für den Recyclinghof Fürth Karolinenstraße. Sie tritt zum 01.03.2017 in Kraft.
Betriebsordnung des Recyclinghofs Fürth
Für den Recyclinghof Atzenhof wurde vom Umweltausschuss und dem Stadtrat bereits im Oktober 2016 eine Betriebsordnung beschlossen. Diese ist seit 01.01.2017 in Kraft.
Für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung betreibt die Firma K. Bonn Abfallwirtschafts GmbH & Co. KG im Auftrag der Stadt ab 01.03.2017 den Recyclinghof Fürth in der Karolinenstraße 148, 90763 Fürth.
Auf Grundlage der für den Recyclinghof gültigen Gesetze und Vorschriften wurde vom Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth in Zusammenarbeit mit der Fa. Bonn die in der Anlage beigefügte Betriebsordnung ausgearbeitet. Die geringfügigen Änderungen gegenüber der Betriebsordnung Atzenhof sind gelb hinterlegt.
Im überwiegenden betrifft es die anderen Gegebenheiten des Recyclinghofes (Öffnungszeiten, keine Annahme von Schadstoffen etc). Die Begrenzung der Fahrzeug- und Abfallgröße wurde aufgenommen, da die Fa. Bonn mit offenen Mulden und nicht wie in Atzenhof mit Presscontainern arbeitet.
Grundsätzlich sind keine Änderungen gegenüber den bisherigen Kriterien am Recyclinghof an der Jakobinenstraße enthalten.
Die Betriebsordnung soll mit Öffnung des Recyclinghofes an der Karolinenstraße zum 01.03.2017 in Kraft treten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Betriebsordnung Recyclinghof Fürth
Anhang 1