Betreff
Neuanlage Kinderspielplatz Tulpenweg - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/060/2017
Aktenzeichen
1523-419
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage des Kinderspielplatzes Tulpenweg mit einem Gesamtkostenansatz von 55.500,- EUR.

 


Planungsanlass

Der Stadtteil Fürth- Burgfarrnbach-West ist mit öffentlichen Kinderspielplätzen nicht ausreichend versorgt und vom Baureferat/Grünflächenamt als Defizitgebiet Nr. 08 eingestuft. Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 15.10.2014 wurde das Defizitgebiet 08 der Prioritätsstufe 1 zugeordnet und das Baureferat/Grünflächenamt gleichzeitig beauftragt, die Defizitgebiete der Prioritätsstufe 1 sukzessive abzubauen.

Auf der Suche nach einem geeigneten Standort für einen öffentlichen Kinderspielplatz ist eine Teilfläche des an den TSV Burgfarrnbach verpachteten städtischen Grundstücks auf der Flur-Nr. 629/11 Gemarkung Burgfarrnbach als geeignet beurteilt worden. Im gegenseitigen Einverständnis wird die entsprechende Teilfläche mit 806 m² ab April aus der Pachtfläche des Sportvereins herausgenommen.

 

Bestand

Die zukünftige Spielplatz- Fläche ist bisher eine temporär für Vereinsveranstaltungen wie Sonnwendfeiern genutzte Rasenfläche. Nach Aussage des Vereins ist eine Verlegung dieser Aktivitäten an eine andere Stelle im Vereinsgelände ohne weiteres möglich. Der geplante Spielplatz wird im Nordwesten durch eine vorhandene, mehrreihige, freiwachsende Hecke mit Gehölzen der potentiell-natürlichen Vegetation begrenzt, die im Zusammenhang mit der Errichtung der beiden Bolzplätze 2009 als Eingrünung des Ortsrands neu angelegt wurde.

 

Entwurfsbeschreibung

Auf dem Spielplatz soll ein vielfältiges Bewegungs- und Spielangebot für Kinder von ca. 3 bis 14 Jahre geschaffen werden. Die Spielgeräte zum Klettern, Schaukeln, Balancieren, Rollenspiele und Sandspiel werden der Ortsrandsituation angepasst als Holzspielgeräte in Naturfarben ausgeführt. Die neue Spielfläche wird mit Großbäumen und Strauchpflanzung aus einheimischen Gehölzen gegliedert und eingegrünt.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und der Pflegerin der städtischen Kinderspielplätze mit Schreiben vom 09.11.2016 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben. Alle Anregungen und Ergänzungen wurden, soweit möglich, in die Entwurfsplanung übernommen. Die notwendige baurechtliche Genehmigung wurde mit Antrag vom 19.12.2016 bei der Bauaufsicht gestellt. Eine Baugenehmigung liegt noch nicht vor.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 55.500,- EUR und verteilen sich wie folgt:

 

Baukosten (Kgr 500)                         48.000 €

Baunebenkosten (Kgr 700)                 7.500 €

 

Bei den Baukosten sind die Kosten für die Neupflanzung der sieben Großbäume nicht enthalten, da diese über die Haushaltsstelle der Generalsanierung des Kinderspielplatzes Herrnstraßendamm finanziert werden. Aufgrund der notwendigen Rodungen im Zusammenhang mit der Altlastensanierung wird seitens OA insgesamt 22 Ersatzpflanzungen gefordert, die auf der Fläche nicht vollständig hergestellt werden. Jeweils sieben Ersatzpflanzungen werden daher bei den Projekten „Neuanlage Kinderspielplatz Tulpenweg“ und „Neuanlage Bolzplatz Rennweg“ hergestellt, belasten aber den Etat des Projekt Ksp Herrnstraßendamm.

 

Bei den Baunebenkosten handelt es sich zum größten Teil (6.500 €) um innere Verrechnungen für städtische Dienstleistungen (Vermessungsleistungen, Freianlagenplanung, Gebühren), die in die jeweiligen Amtsbudgets zurückfließen.

 

Bei einer Bearbeitungsfläche von rd. 630 m² liegt der mittlere Quadratmeterpreis der Brutto-Herstellungskosten bei ca. 88 € und damit im üblichen Rahmen der Neuanlage von vergleichbaren öffentlichen Kinderspielplätzen (Neuanlage Ksp Herrmann-Köhl-Straße 2014 100,00 €/m² bzw. Neuanlage Ksp Am Rosenhölzlein 2015 80,00 €/m²).

 

Im Haushalt 2017 sind für die Maßnahme keine Mittel eingesetzt und müssen daher außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Nach Auskunft der Kämmerei sind bei der Spielplatzablöse derzeit rd. 40.000 € vorhanden, die für dieses Projekt eingesetzt werden können. Die restlichen 15.500 € sind noch zur Verfügung zu stellen.

 

Unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Haushaltsmittel in der AOD des Grünflächenamts zur Verfügung stehen, ist derzeit der Baubeginn für April/Mai 2017 und eine Fertigstellung (ohne Pflanzarbeiten) für Juni/Juli 2017 geplant.

 

Die durch die Neuanlage zusätzlich entstehenden jährlichen Folgekosten belaufen sich bei einem Erfahrungswert von jährlich 5,00 € pro m² auf ca. 4.000 € und werden im Budget des Grünflächenamts abgebildet.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

55.500 €

 

nein

X

ja

4.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

außerplanmäßige Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden

 


Anlage 1: Lageplan M 1:1.000

Anlage 2: Entwurf M 1:200