Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß
Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage
des Kinderspielplatzes Tulpenweg mit einem Gesamtkostenansatz von 55.500,- EUR.
Planungsanlass
Der Stadtteil Fürth- Burgfarrnbach-West ist mit öffentlichen Kinderspielplätzen nicht ausreichend versorgt und vom Baureferat/Grünflächenamt als Defizitgebiet Nr. 08 eingestuft. Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 15.10.2014 wurde das Defizitgebiet 08 der Prioritätsstufe 1 zugeordnet und das Baureferat/Grünflächenamt gleichzeitig beauftragt, die Defizitgebiete der Prioritätsstufe 1 sukzessive abzubauen.
Auf der Suche nach einem geeigneten Standort für einen öffentlichen Kinderspielplatz ist eine Teilfläche des an den TSV Burgfarrnbach verpachteten städtischen Grundstücks auf der Flur-Nr. 629/11 Gemarkung Burgfarrnbach als geeignet beurteilt worden. Im gegenseitigen Einverständnis wird die entsprechende Teilfläche mit 806 m² ab April aus der Pachtfläche des Sportvereins herausgenommen.
Bestand
Die zukünftige Spielplatz- Fläche ist bisher eine temporär für Vereinsveranstaltungen wie Sonnwendfeiern genutzte Rasenfläche. Nach Aussage des Vereins ist eine Verlegung dieser Aktivitäten an eine andere Stelle im Vereinsgelände ohne weiteres möglich. Der geplante Spielplatz wird im Nordwesten durch eine vorhandene, mehrreihige, freiwachsende Hecke mit Gehölzen der potentiell-natürlichen Vegetation begrenzt, die im Zusammenhang mit der Errichtung der beiden Bolzplätze 2009 als Eingrünung des Ortsrands neu angelegt wurde.
Entwurfsbeschreibung
Auf dem Spielplatz soll ein vielfältiges Bewegungs- und Spielangebot für Kinder von ca. 3 bis 14 Jahre geschaffen werden. Die Spielgeräte zum Klettern, Schaukeln, Balancieren, Rollenspiele und Sandspiel werden der Ortsrandsituation angepasst als Holzspielgeräte in Naturfarben ausgeführt. Die neue Spielfläche wird mit Großbäumen und Strauchpflanzung aus einheimischen Gehölzen gegliedert und eingegrünt.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den
beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und
der Pflegerin der städtischen Kinderspielplätze mit Schreiben vom 09.11.2016
instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände
erhoben. Alle Anregungen und Ergänzungen wurden, soweit möglich, in die
Entwurfsplanung übernommen. Die notwendige baurechtliche Genehmigung wurde mit
Antrag vom 19.12.2016 bei der Bauaufsicht gestellt. Eine Baugenehmigung liegt
noch nicht vor.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der
vorgelegten Form bei 55.500,- EUR und verteilen sich wie folgt:
Baukosten (Kgr 500) 48.000
€
Baunebenkosten (Kgr 700) 7.500 €
Bei den Baukosten sind die Kosten für die Neupflanzung
der sieben Großbäume nicht enthalten, da diese über die Haushaltsstelle der
Generalsanierung des Kinderspielplatzes Herrnstraßendamm finanziert werden.
Aufgrund der notwendigen Rodungen im Zusammenhang mit der Altlastensanierung
wird seitens OA insgesamt 22 Ersatzpflanzungen gefordert, die auf der Fläche
nicht vollständig hergestellt werden. Jeweils sieben Ersatzpflanzungen werden
daher bei den Projekten „Neuanlage Kinderspielplatz Tulpenweg“ und „Neuanlage
Bolzplatz Rennweg“ hergestellt, belasten aber den Etat des Projekt Ksp
Herrnstraßendamm.
Bei den Baunebenkosten handelt es sich zum größten Teil
(6.500 €) um innere Verrechnungen für städtische Dienstleistungen
(Vermessungsleistungen, Freianlagenplanung, Gebühren), die in die jeweiligen
Amtsbudgets zurückfließen.
Bei einer Bearbeitungsfläche von rd. 630 m² liegt der
mittlere Quadratmeterpreis der Brutto-Herstellungskosten bei ca. 88 € und damit
im üblichen Rahmen der Neuanlage von vergleichbaren öffentlichen
Kinderspielplätzen (Neuanlage Ksp Herrmann-Köhl-Straße 2014 100,00 €/m² bzw.
Neuanlage Ksp Am Rosenhölzlein 2015 80,00 €/m²).
Im Haushalt 2017 sind für die Maßnahme keine Mittel
eingesetzt und müssen daher außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Nach
Auskunft der Kämmerei sind bei der Spielplatzablöse derzeit rd. 40.000 €
vorhanden, die für dieses Projekt eingesetzt werden können. Die restlichen
15.500 € sind noch zur Verfügung zu stellen.
Unter der Voraussetzung, dass die notwendigen
Haushaltsmittel in der AOD des Grünflächenamts zur Verfügung stehen, ist
derzeit der Baubeginn für April/Mai 2017 und eine Fertigstellung (ohne
Pflanzarbeiten) für Juni/Juli 2017 geplant.
Die durch die Neuanlage zusätzlich entstehenden
jährlichen Folgekosten belaufen sich bei einem Erfahrungswert von jährlich 5,00
€ pro m² auf ca. 4.000 € und werden im Budget des Grünflächenamts abgebildet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
55.500
€ |
|
nein |
X |
ja |
4.000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: außerplanmäßige
Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden |
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Anlage 1: Lageplan M 1:1.000
Anlage 2: Entwurf M 1:200