Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Laufzeit der Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft mit der Stadt Nürnberg bis zum 31.12.2037 zu verlängern.
Bereits im Januar 2016 wurde dem Umweltausschuss über die anstehende Verlängerung der Zweckvereinbarung mit der Stadt Nürnberg berichtet.
Die bestehende Zweckvereinbarung aus dem Jahr 1999 regelt die Zusammenarbeit über die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen für die Stadt Fürth mit der Müllverbrennungsanlage der Stadt Nürnberg. Die Zweckvereinbarung endet zum 01.03.2019 und müsste bis zum 28.02.2017 –falls gewünscht- gekündigt werden. Andernfalls verlängert sie sich um weitere 5 Jahre.
Der Umweltausschuss hatte die Verwaltung beauftragt über eine weitere langfristige Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg zu verhandeln. Seitdem haben sich folgende Neuerungen ergeben:
Treffen aller Partner der Müllverbrennungsanlage (MVA)
Bei einer gemeinsamen Besprechung aller Partner der MVA, neben der Stadt Fürth sind das die Landkreise Fürth und Nürnberger Land sowie die Stadt Schwabach, wurde von allen Gebietskörperschaften eine weitere langfristige Zusammenarbeit gewünscht. Von der Stadt Nürnberg wurde vorgeschlagen die Laufzeit bis 31.12.2037 zu verlängern, da davon ausgegangen wird, dass die derzeitige Verbrennungsanlage so lange betrieben werden kann.
Ausarbeitung einer Verlängerungszweckvereinbarung
Der beiliegende Entwurf zur Verlängerung der Zweckvereinbarung wurde mit der Stadt Nürnberg und dem Rechtsamt abgesprochen.
Ausfall der Müllverbrennungsanlage
Aufgrund von Betriebsstörungen oder Streikmaßnahmen kann es zum Ausfall der MVA kommen. Um Klarheit zu erhalten, wie die Stadt Nürnberg in diesen Fällen vorgeht, wurde von der Stadt Nürnberg die beiliegende Erläuterung zu §7 der Zweckvereinbarung aufgesetzt.
Die Stadt Nürnberg hat sich als verlässlicher Partner bewährt. Als regionaler Partner bietet sie der Abfallwirtschaft Fürth Entsorgungssicherheit und Gebührenstabilität. Die kurzen Transportwege sind sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvoll.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Zweckvereinbarung zu verlängern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
Hst.
7200.6361 |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Aktuell gültige Zweckvereinbarung mit der Stadt Nürnberg
Entwurf einer Änderungszweckvereinbarung zur Verlängerung der Laufzeit
Erläuterung der Stadt Nürnberg zu § 7 der Zweckvereinbarung
Erläuterung der Stadt Nürnberg zu § 7 Störung Grafik