In Fortschreibung des Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2015 werden die erforderlichen Haushaltsmittel in aktualisierter Höhe für die geplante Kindertagesstätte auf dem ehem. Tuchergelände zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen genehmigt
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die endgültigen förderfähigen Kosten werden (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt.
Vorbemerkung: Der bisherige Bauträger ist von dem Vorhaben zurückgetreten, das Erbbaurechtsverhältnis mit der Stadt wurde gelöst.
Die Soziales Wohnen Fürth GmbH plant als neuer Bauträger den Neubau der Kindertageseinrichtung mit 48 Kinderkrippen- und 75 Kindergartenplätzen in der Grünerstraße (ehem. Tuchergelände) in Fürth.
Betriebsträger bleibt die Fa Champini, Bewegungskindertagesstätte gGmbH.
Die Einrichtung ist bedarfsgerecht.
Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 13.04.2016 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Die entstehende Kindertagesstätte bietet i.Ü. auch einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungsziele in der Kleinkindbetreuung (U3).
Das Vorhaben wurde bereits am 20.11.2013 und am 16.12.2015 im Stadtrat beschlossen. Die Realisierung verzögerte sich durch den Wechsel bei der Bauträgerschaft. Die Investitionskosten waren aus diesem Grunde ebenfalls neu zu ermitteln bzw. zu aktualisieren.
Der Bauträger geht aktuell von einer Fertigstellung im Januar 2018 aus. Die neuen Plätze werden – in Absprache mit dem Betriebsträger Champini – zunächst für die Ersatzunterbringung des städtischen Kindergartens in der Badstraße benötigt, damit der Neubau der städtischen Kita Badstraße endlich umgesetzt werden kann. Erst mit dem Bezug des Ersatzneubaus Badstraße übernimmt Champini den Betrieb der Einrichtung mit eigenem Personal.
Allgemeines
Das geplante Bauvorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. mit Art. 10
FAG grundsätzlich förderfähig. Der städtische Baukostenzuschuss wird auf 100 v.
H. der ermittelten zuweisungsfähigen Kosten festgelegt.
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses beträgt derzeit
60% des städtischen Baukostenzuschusses (FAG-Förderung) sowie einer
Platzpauschale von 9.800 € pro Krippenplatz (Sonderförderprogramm zur Förderung
von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“).
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr.
5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme
ergeben sich aus der beiliegenden Kostenschätzung und belaufen sich auf insgesamt 3.210.874,66
€ (Stand 08.12.2016).
Im
Stadtratsbeschluss vom 16.12.2015 wies die Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme
noch einen Betrag i.H.v. rd. 2.327.925,-- € aus; diese Kostenermittlung war –
so die Feststellung der WBG bei der Übernahme des Projekts – bereits bei der
seinerzeitigen Erstellung nicht realistisch.
Bei Neubauten erfolgt die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten gem.
Nr. 5.2.2.2 FA-ZR grundsätzlich auf der Grundlage der im Summenraumprogramm für
Kindertageseinrichtungen festgelegten förderfähigen Fläche und dem gültigen
Kostenrichtwert in Höhe von derzeit
4.102 € pro qm (= Kostenpauschale).
Bei der Anwendung von Kostenpauschalen werden die zuweisungsfähigen
Ausgaben unabhängig von den nach Nr. 5.2.1 FA-ZR dem Grunde nach
zuweisungsfähigen Ausgaben pauschal festgesetzt.
Der Berechnung der
Kostenpauschale für die gemischte Kindertageseinrichtung mit
75 Kindergartenplätzen (3-gruppig) und 48 Krippenplätzen (4-gruppig)
liegt eine förderfähige Fläche von 637 m2 zu Grunde. Somit ergeben sich maximal zuweisungsfähige Kosten
(=
Kostenpauschale) in Höhe von 2.612.974 €
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses und der staatlichen Förderung
Die Stadt Fürth
beteiligt sich bei der genannten Baumaßnahme mit einem Fördersatz
von 100 v. H. an den zuweisungsfähigen Kosten, somit beträgt der
Baukostenzuschuss 2.612.974 €.
Nach der geänderten
Richtlinie vom 21.09.2015 wird die Förderung für Kinderkrippen in den
Art. 10 FAG überführt. Der individuelle Fördersatz beträgt dabei
derzeit 60% des städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss
von 2.612.974 € ergibt sich eine staatliche Förderung von rd. 1.567.800 €.
Hinzu kommt nach Nr. 11.2 der Änderung der Richtlinie zur Förderung von
Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014 vom 21.09.2015 eine Pauschale von
9.800 € je förderfähigen Krippenplatz. Bei 48 Krippenplätzen ergibt sich eine
zusätzliche Pauschale in Höhe von 470.400
€.
Die staatliche
Förderung beträgt somit insgesamt
2.038.200 €.
Finanzierung der Gesamtmaßnahme
Nach der vorgelegten Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten rd.
3.210.874,66 €.
Nachfolgend wird die Finanzierung der Maßnahme einmal auf der Grundlage
der maximalen zuweisungsfähigen Kosten, zum anderen auf der vorgelegten
Kostenschätzung dargestellt:
Voraussichtliche Finanzierung bei
zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 2.612.974 €:
staatlicher Anteil |
60% aus 2.612.974 €
(gerundet) zzgl. 48 Krippenplätze zu je 9.800 € |
2.038.200 € |
städtischer Anteil |
100% aus 2.612.974 €
abzgl. 2.038.200 € (gerundet) |
574.774 € |
Gesamtförderung (gerundet) |
2.612.974 € |
Anteil Bauträger |
597.901 € |
Gesamtkosten |
3.210.875 € |
Somit ergibt sich
folgender vorläufiger Finanzierungsplan:
Staatliche
Förderung: 2.038.200 €
Städtische
Förderung: 574.774 €
Anteil Bauträger: 597.901 €
Gesamtkosten 3.210.875 €
Neue Sonderförderrichtlinie für den weiteren
Ausbau der Kindertagesbetreuung
Für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung (0-6 Jahre) wird der
Bund zeitnah ein weiteres neues Sonderförderprogramm mit einem Gesamtvolumen
von rd. 1,13 Mrd. Euro auflegen.
Da die vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration bereits angekündigte Sonderförderrichtlinie erst nach
Verabschiedung des Bundesgesetzes vorgelegt werden kann, ist die konkrete
Umsetzung in Bayern noch offen. Die Bezirksregierungen gehen davon aus, dass
sich bei den zukünftigen Maßnahmen, somit auch für den geplanten Neubau der
gemischten Kindertageseinrichtung am Tuchergelände, Grünerstraße durchwegs
höhere Förderungen ergeben werden.
Um eine bestmögliche Förderung zu erhalten, wird im Vorgriff auf die
neue Sonderförderrichtlinie für den Maßnahmenbeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
beantragt, damit mit der Maßnahme zeitnah begonnen werden kann.
Finanzierung im Haushalt 2016
Für die Maßnahme
stehen städtische Eigenmittel in Höhe von 600.000 € als Haushaltsreste zur
Verfügung. Eine Anpassung der Ausgaben- bzw. Einnahmeansätze
(Bruttoveranschlagung) wird im Vollzug des Haushaltes 2017 vorgenommen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne und Kostenschätzung