Betreff
Bebauungsplan Nr. 438 Bereich der westlichen Dahlienstraße; Ausbau Magnolienweg; Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/200/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zum Ausbau des nördlichen Bereiches des Magnolienweges.

 

Die Kosten wurden auf Basis der Entwurfsplanung ermittelt und werden auf ca. 205.000 € geschätzt.


Der Bebauungsplan Nr. 438 für den Bereich westlich der Dahlienstraße erlangte am 30.01.2008 Rechtskraft.

 

Die vorliegende Entwurfsplanung bezieht sich auf die Herstellung des nördlichen Bereiches des Magnolienweges (Ausbaulänge ca. 180 m) und die Errichtung der 3 Senkrechtparker, sowie der Angleichung der 2 vorhandenen Senkrechtparkstände im westlichen Anschluss.

 

Die erstmalige Herstellung der Verkehrsflächen innerhalb des B-Plan Umgriffs (ohne Verkehrs-teiler Würzburger Straße und Verbindungsweg nach Westen) wäre mit dieser Maßnahme abge-schlossen.

 

 

Baumstandorte

Zur bisherigen Erschließung des Baugebietes war es erforderlich, Spartenverlegungen auch im nördlichen Magnolienweg (geplanter Ausbaubereich) durchzuführen.

 

Durch die Situierung der Leitungen und Kabel ist es nicht möglich, die im B-Plan dargestellte Anzahl von Straßenbäumen vorzusehen. Im Ausbaubereich muss die ursprünglich vorgesehe-ne Anzahl an Baumstandorten von 7 Stück auf 6 Stück reduziert werden.

 

Die Baumstandorte wurden so gewählt, dass sich Zugänge, Zufahrten und Hausanschlusslei-tungen außerhalb der Baumquartiere befinden.

 

Die Baumquartiere konnten gegenüber dem Bebauungsplan flächenmäßig um ca. 30% auf 12m² vergrößert werden. Eine weitere Vergrößerung, wie diese von Ordnungsamt und Grünflä-chenamt gewünscht wird (durchwurzelbares Volumen 16m³ in 1 m Tiefe) ist aufgrund bestehen-der Zufahrten und Eingänge, sowie der Schleppkurven von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeu-gen nicht möglich. Im weiteren Verlauf wird versucht, durch eine unterirdische Vergrößerung des durchwurzelbaren Raumes den Anforderungen gerecht zu werden.

 

 

Parkplätze

Die im B-Plan vorgesehenen 13 Parkplätze im Ausbaubereich können hergestellt werden. Die Lage musste angesichts bereits bestehender Eingänge und Einfahrten teilweise verändert werden.

 

Die Stadtentwässerung Fürth weist in ihrer Stellungnahme auf einen notwendigen Schutzstrei-fen von 2,50 m von der Kanalachse hin, der für Unterhalts- und Sanierungsarbeiten nicht über-baut werden soll. Diese Forderung kann weitestgehend eingehalten werden.

Nur der Parkplatz vor dem Anwesen Magnolienweg 13 befindet sich auf einem Schachtbauwerk der städtischen Mischwasserkanalisation. Ob mit Verzicht auf diesem Parkplatz die Verkehrsbe-ruhigung in ausreichender Form gewährt ist, wird mit Stadtentwässerung, Stadtplanung und Straßenverkehrsamt nochmals abgestimmt. Bei Gesprächen mit den Anliegern wurde jedoch erkennbar, dass im Quartier der Bedarf an Parkplätzen besteht, so dass die Anzahl gem. Bebauungsplan bislang als Mindestvorgabe gesehen wurde.

 

 

Verkehrsberuhigter Bereich, Schleppkurven (Feuerwehr)

Die Schleppkurven für die Feuerwehr waren Grundlage für die notwendige versetzte Anordnung von Baumstandorten und Parkständen, nachdem dieses Versetzen als Grundvoraussetzung für die Anordnung als verkehrsberuhigter Bereich gesehen wurde.

 

Da es sich künftig um einen verkehrsberuhigten Bereich handeln soll, sind die Verkehrsteil-nehmer, die diesen Bereich verlassen wartepflichtig gegenüber der Dahlienstraße. Baulich er-folgt die Abtrennung durch eine durchgehende 3-zeilige Pflasterreihe. Durch die Querneigungsdarstellung war diese im Instruktionsplan teilweise überdeckt. Der Anregung des Straßenverkehrsamtes wurde entsprochen.

 

 

vorhandene befestigte Verkehrsfläche

Die bereits in Asphaltbeton hergestellte befestigte Fläche (im Plan hellgrau dargestellt von Sta-tion 0+075 bis 0+183) ist zu erhalten. Die ursprünglich vorgesehene Herstellung der Verkehrs-fläche als Pflasterfläche ist somit nicht möglich.

 

 

Beleuchtung, Verteilerschränke

Durch die v. g. Anforderungen an die Planung (Erhalt der befestigten Fläche), ergibt sich die Anordnung der Entwässerungsrinnen beiderseits der Fahrbahn. Die Standorte von Beleuchtung und Verteilerschränken sind so anzupassen, dass sie zum einen die Entwässerungssituation nicht beeinflussen und andererseits dem Ziel der Barrierefreiheit nicht entgegenstehen.

 

 

Barrierefreiheit

Gem. Festsetzung im Bebauungsplan handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet, so dass der Kfz-Verkehr als gering angenommen werden kann.

 

Zur optischen Reduzierung des Querschnittes (Gesamtbreite 8,00 m) ist beidseitig eine dreizei-lige Rinne (je 0,50 m) vorgesehen. Das mittige Stichmass soll nur 2 cm betragen, um ein pro-blemloses Begehen und Überfahren (Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Fahrrad) zu den Grund-stücken zu ermöglichen.

 

Die vor beschriebenen Rinnen dienen teilweise der Straßenentwässerung. Vorgesehen ist die Verwendung von Granitgroßsteinpflaster, was sich durch ein helles Grau und eine taktil gut wahrnehmbare Oberflächenstruktur auszeichnet. Auch wenn Entwässerungsrinnen normaler-weise nicht als taktile Elemente herangezogen werden sollen, würde es sich in diesem abge-schlossenen Bereich anbieten, zumal neben den beidseitigen Rinnen zusätzlich Zaunsockel oder Randeinfassungen ertastet werden können.

 

Die Erkennbarkeit der Baumstandorte erfolgt durch die Einfassungen mit 10 cm hohen Bordstei-nen. Die Parkplätze sollen mit dem gleichen Granitpflaster (einzeilig) eingefasst werden, wie es bei den dreizeiligen Rinnen Verwendung finden soll.

 

Die gesamte weitere Verkehrsfläche ist in Asphaltbauweise vorgesehen, so dass die taktile und visuelle Wahrnehmbarkeit der äußeren Leitlinien möglich sein sollte.

 

Durch die glatte Asphaltfläche im gesamten befahr- und begehbaren Bereich ist die Barrierefrei-heit für alle Verkehrsteilnehmer erreicht (Fußgänger, Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen, Fahrrad).

 

Seitens der städtischen Behindertenbeauftragten und dem Seniorenrat wurden keine Einwände zur Planung erhoben.

 

Die Baumaßnahme soll in diesem Jahr durchgeführt werden. HH-Mittel stehen zur Verfügung.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

ca. 205.000

 

nein

X

ja

3.000,00 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9528 HR

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan, Anlage 2: Regelquerschnitt